Wer kann sich Privat Krankenversichern?
- Welche Berufe können in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden?
- Können angestellte Arbeitnehmer in der PKV versichert werden?
- Wann können sich Selbstständige privat krankenversichern?
- Welche Berufe und Berufsgruppen können sich nicht in der PKV absichern?
- Welche Leistungen unterscheiden sich je nach Beruf in der privaten Krankenversicherung?
Welche Berufe können in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden?
Eine Beschränkung dafür, welche Berufe und Berufsgruppen in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden können, besteht grundsätzlich nicht.
In einzelnen Fällen sind für bestimmte Tätigkeiten eigene Versicherungskonzepte gesetzlich vorgesehen. Das betrifft z.B. Landwirte und mit anderen Auswirkungen auch Beamte im öffentlichen Dienst, Lehrer und Soldaten.
Berufe im Angestelltenverhältnis bzw. als Arbeitnehmer
Welche Berufe sich konkret privat krankenversichern dürfen, ist dennoch nicht beliebig. Ausschlaggebend ist zunächst der Beschäftigungsstatus. Angestellte Arbeitnehmer können sich erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen (dem Jahresarbeitsentgelt) privat krankenversichern. Aktuell liegt diese Grenze bei 56.250 Euro. Die Grenze muss im aktuellen Jahr tatsächlich und im folgenden Jahr voraussichtlich ebenfalls überschritten werden. Dann kann sich ein angestellter Arbeitnehmer selbst privat voll krankenversichern.
Auf einzelne Berufe ist diese Regelung seit langem nicht mehr begrenzt, sodass Berufe, die Angestellte typischerweise ausüben, und Berufe, die Arbeitnehmer innehaben, nicht mehr getrennt betrachtet werden. Es zählt für alle die Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG).
Nicht betroffen von dieser Beschränkung sind Leistungen aus der privaten Krankenzusatzversicherung. Sie können von Angestellten und Arbeitnehmern auch abgeschlossen werden, wenn sie die Krankenvollversicherung über eine gesetzliche Kasse abdecken.
Berufe von Selbstständigen
Generell frei in der Wahl der passenden Krankenversicherung sind Selbstständige. Für sie greift die JAEG nicht.
Eine Festlegung darauf, welche Berufe Selbstständige ausüben dürfen, um sich in der PKV absichern zu dürfen, ist gesetzlich nicht getroffen worden. Unabhängig von der Einkommenshöhe sind alle Berufe, die in einer Selbstständigkeit ausgeübt werden können, versicherungsfähig.
Diese Grundlage wird nur von ggf. konkreten Beschränkungen durch Vorerkrankungen beschnitten. Auch bieten Genossenschaften und Berufsverbände gezielte Versicherungsmodelle an, die für die Angehörigen der jeweiligen Berufe bevorzugt bereitgehalten werden. Hintergrund sind hier in der Regel jeweils auch private Versicherungskonzepte, die die Krankenvollversicherung übernehmen.
Können angestellte Arbeitnehmer in der PKV versichert werden?
Anstellte Arbeitnehmer können sich in der privaten Krankenversicherung dann versichern, wenn sie die JAEG überschreiten. Der Arbeitgeber trägt auch hier einen Anteil an den Kosten. Allerdings basiert dieser Anteil auf Berechnungsgrundlagen der gesetzlichen Kassen. So wird der gesetzliche Beitrag als Referenzgröße angenommen und auf dieser Grundlage wird der Arbeitgeber-Anteil berechnet.
Arbeitnehmer melden die Weiterversicherung in der PKV ihrem Arbeitgeber entsprechend an. Eine Beschränkung auf bestimmte Berufe besteht dem Grundsatz nach nicht. Das Krankenversicherungsunternehmen entscheidet maßgeblich über die Aufnahme und die konkreten Konditionen.
Wann können sich Selbstständige privat krankenversichern?
Selbstständige können sich ohne Einschränkung privat krankenversichern. Die Beiträge in der PKV beziehen sich auf Alter, Vorerkrankungen und konkrete Leistungen, die die Versicherung später abdecken soll.
Unterschieden wird nach der gesetzlich bestimmten Grundabsicherung medizinisch notwendiger Leistungen und zusätzlicher Leistungen, die in fast allen Tarifen der PKV angeboten werden. Das Einkommen spielt vor diesem Hintergrund in der Beitragsbestimmung keine Rolle.
Mehrere Versicherungsunternehmen bieten neuen Kunden Einstiegstarife an. Für einzelne Berufe werden zudem StartUp-Tarife angeboten, die in der ersten Versicherungszeit besonders vergünstigt sind.
Typische Berufe in der privaten Krankenversicherung sind:
- Ärzte und Mediziner
- Rechtsanwälte, Anwälte, Notare
- freiberufliche Informatiker
- Designer und Grafiker
Darüber hinausgehend ist ab einem bestimmten Einkommen die Absicherung in der PKV eine wirtschaftlich günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse.
Welche Berufe und Berufsgruppen können sich nicht in der PKV absichern?
Sonderfall: Berufe in der Landwirtschaft
Landwirte und ihre Angehörigen unterliegen einer Ausnahme. Sie werden in der landwirtschaftlichen Krankenkasse als berufsständische Krankenkasse aufgenommen. Abgedeckt werden hierin Kosten für Gesundheitsversorgung, Vor- und Nachbehandlungen, Kosten aus der Unfallkasse u.a.m.
Gesonderte Regelungen für Beamte und Beamtenanwärter
Berufe, die Beamte ausüben bzw. auf die Beamtenanwärter hinarbeiten, werden auf anderem Wege krankenversichert.
Grundlegend leistet der Dienstherr für Beamte und Beamtenanwärter eine sogenannte Beihilfe zu den Gesundheitskosten. Sie liegt zunächst bei 50% der tatsächlich anfallenden Kosten und erhöht sich je nach familiären Veränderungen oder nach der Pensionierung.
In allen Fällen bleibt eine Lücke zu den tatsächlich entstehenden Kosten. Für alle Berufe, die Beamte ausüben, werden von Versicherungsunternehmen der PKV Ergänzungstarife angeboten. Sie decken die Versorgungslücke und bieten zusätzliche Leistungen an, die den Versorgungsumfang von Privatpatienten tragen.
Die Ergänzungstarife für Beamte und Beamtenanwärter können – unabhängig von ihrem konkret ausgeübten Beruf – individuell zusammengestellt werden. Damit kann wesentlicher Einfluss auf die Beitragsgestaltung genommen werden.
Die Ergänzungstarife der PKV gelten auch für die Lehrer im Beamtenstatus. Für angestellte Lehrer gelten in der Regel die gesetzliche Pflichtversicherung oder – je nach Einkommen bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgelt-Grenze – die freiwillige Versicherungswahl und damit die Möglichkeit einer vollständigen Absicherung in der PKV.
Übersicht über einzelne Personengruppen
Welche Leistungen unterscheiden sich je nach Beruf in der privaten Krankenversicherung?
Auch wenn grundsätzlich keine Unterscheidungen nach den Berufen in der PKV getroffen werden, können je nach Versicherungsunternehmen einzelne Berufsgruppen mit besonderen Leistungen rechnen.
Dazu zählen u.a. Mediziner, aber auch Ingenieursberufe. In den Mittelpunkt rücken hier berufsspezifische Risiken, die über Leistungen der PKV gesondert und verbessert abgedeckt werden können.
Auch Reha-Leistungen und psychotherapeutische Leistungen zählen in den Bereich zusätzlicher Leistungen für bestimmte Berufe hinein. Darüber hinausgehend haben sich verschiedene Versicherungsunternehmen auf die besondere Absicherung bestimmter Berufe spezialisiert.