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Private Krankenversicherung im Minijob – jetzt online Vergleichen

Die Krankenversicherung im Minijob

Ein Minijob ist eine Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen 450 Euro nicht übersteigt. Auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung von maximal zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen jährlich handelt es sich um einen Minijob. Übergangsweise bis zum Jahr 2018 gilt eine Grenze von drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen. Arbeitgeber müssen bei Minijob-Beschäftigten pauschale Beträge zur Sozialversicherung abführen, der Anteil für die Krankenversicherung beträgt 13 Prozent. Eventuell besteht bereits eine private Krankenversicherung, in diesen Fällen muss der Arbeitgeber keinen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag entrichten. Ein Krankenversicherungsschutz für den Minijobber ergibt sich aus den abgeführten Pauschbeträgen der Arbeitgeber jedoch nicht. Das heißt, wer in einem Minijob arbeiten, muss sich selbst um den Krankenversicherungsschutz kümmern.

Versicherungsmöglichkeiten für Minijobber

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die sich aus der Situation des Minijobbers ergeben:

Viele Menschen haben neben ihrem Hauptberuf einen Minijob. In diesen Fällen sind sie bereits über diesen Beruf Mitglied einer Krankenversicherung. Oftmals sind die Minijobber, die lediglich der geringfügigen Beschäftigung nachgehen, im Rahmen einer Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Die kostenlose Mitversicherung gilt bis zu einer Einkommensgrenze von 450 Euro monatlich, so dass sich hier eine ideale Absicherung für einen Minijobber ergibt. Die Möglichkeit der Familienversicherung gibt es nicht nur für Ehe- oder Lebenspartner, sondern auch für Kinder bis zum Ende des 18. Lebensjahrs, beziehungsweise maximal bis zum Ende des 25. Lebensjahr, sofern sich das Kind in einer Ausbildung befindet.

Minijobber, die älter als 25 Jahre alt sind und nicht über einen Familienangehörigen abgesichert werden können, müssen sich selbst um einen Versicherungsschutz bei einem privaten oder gesetzlichen Anbieter bemühen. Die Beiträge muss der Minijobber dann entsprechend monatlich entrichten.

Wer als Rentner seine monatliche Rente mit einem Minijob aufbessert, ist bereits über die Krankenversicherung der Rentner bei der GKV oder im Rahmen einer privaten Versicherung abgesichert. Eine weitere Absicherung ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Minijobber

Die privaten Krankenversicherung überzeugen mit einem umfangreichen Leistungsniveau. Unter anderem ergeben sich für PKV-Versicherte verschiedene Vorteile wie

  • Übernahme alternativer Heilmethoden
  • kurzfristige Termine bei Fachärzten möglich
  • geringe Wartezeiten
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung

Minjobber, die im Rahmen der PKV für ihre Beiträge aufkommen müssen, halten die monatlichen Kosten durch die Wahl eines recht hohen Selbstbehalts möglichst gering. Je höher die jährliche Selbstbeteiligung, desto günstiger werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Soll der Selbstbehalt nachträglich reduziert werden, ist das nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Das gilt auch für einmal abgewählte Leistungen. Durch den Ausschluss von Leistungen kann der Versicherte zwar die Kosten senken, sollte jedoch bedenken, dass eine Neuaufnahme der Leistungen nur durch einen Tarifwechsel möglich ist. Werden beim dem Wechsel Mehrleistungen vereinbart, ist immer eine Gesundheitsprüfung notwendig.

Die Kosten in der privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern

  • dem Alter
  • dem Gesundheitszustand und
  • der gewählten Tarifoption

Insbesondere für junge und gesunde Versicherte können sich Vorteile in der PKV ergeben. Ob sich die Absicherung in der privaten Krankenversicherung lohnt, sollte im Einzelfall genau überprüft werden.

Als Minijobber privat versichert – die Leistungen im Überblick

Wer sich als Minijobber für die Gesundheitsvorsorge bei einem privaten Versicherungsunternehmen entscheidet, kann von einem umfangreichen Leistungsstandard ausgehen. Dabei teilen sich die Leistungen der privaten Anbieter in verschiedene Tarifbausteine auf, die aus stationären und ambulanten sowie Leistungen der Zahngesundheit bestehen.

Für medizinisch notwendige ambulante Behandlungen übernehmen die privaten Versicherer die Kosten. Dabei orientieren sich die genauen Leistungen an der gewählten Tarifvariante. Während die Leistungen im günstigen Basistarif dem Niveau der GKV entspricht, überzeugen Toptarife mit einem hohen Standard.

Ambulante Behandlungen erstatten die privaten Versicherungsunternehmen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte. Nach welchen Sätzen die Erstattungen erfolgen, hängt von der Tarifwahl des Versicherten ab. In den günstigen Basistarifen erstatten die Anbieter in der Regel bis zum 2,3-fachen des Regelhöchstsatzes. Bei leistungsstärkeren Tarifen können die Zahlungen auch über die Höchstsätze hinausgehen.

Minijobber, die sich für einen Hausarzttarif entscheiden, profitieren von besonders günstigen Konditionen. Dabei verpflichten sie sich, im Krankheitsfall zunächst ihren Hausarzt aufzusuchen, der dann an einen Fachkollegen weiter überweist. Die meisten Versicherungen haben einen Primärarzttarif in ihrem Angebot.

Bei den stationären Leistungen übernehmen private Versicherungen alle Leistungen, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Hier kommt es auch wieder auf die genaue Tarifwahl an. Im Basistarif übernehmen die Anbieter die Kosten für eine Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den Stationsarzt. Wer Wert auf weitergehende Leistungen wie ein Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung legt, muss das in seinen Tarif einschließen.

Bei den Zahnbehandlungen übernehmen die privaten Versicherungen Kosten zwischen 50 und 100 Prozent. Auch hier sind die genauen Kostenübernahmen von der Tarifwahl abhängig. Beim Zahnersatz leisten die Versicherungen zwischen 40 und 100 Prozent. Je besser die Tarifoption, desto höher fällt die Erstattung aus. In leistungsstarken Tarifen übernehmen die Versicherungen auch die Kosten für Implantate. Üblicherweise gilt in den ersten Jahren eine Zahnstaffel, die die jährliche Kostenübernahmen zunächst begrenzt. Spätestens nach dem fünften Versicherungsjahr entfallen die Grenzen und die Versicherungen übernehmen die vollen Leistungen.