Private Krankenversicherung Rechtsanwalt
Die private Krankenversicherung fĂŒr den Anwalt
Verschiedene TÀtigkeitsfelder stehen AnwÀlten offen. Sie sind
- selbstÀndig in der eigenen Kanzlei tÀtig
- Angestellte in einem Unternehmen oder in einer Kanzlei
- als Juristen im Beamtenstatus tÀtig
Private Krankenversicherung fĂŒr den freiberuflichen Anwalt
AnwĂ€lte, die selbstĂ€ndig in der eigenen Kanzlei tĂ€tig sind, gelten als Freiberufler. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung abzusichern. Bei SelbstĂ€ndigen und Freiberuflern gelten in der PKV keine Einkommensgrenzen. Wer sich bereits in jungen Jahren als Anwalt selbstĂ€ndig macht, profitiert aufgrund des Einstiegsalters von gĂŒnstigen BeitrĂ€gen zur privaten Krankenversicherung. Besonders vorteilhaft ist der individuelle Versicherungsschutz, den die PKV. AnwĂ€lte stellen sich einen maĂgeschneiderten Gesundheitsschutz zusammen, der sich bei Bedarf jederzeit erweitern und verĂ€ndern lĂ€sst. VielfĂ€ltige Zusatzleistungen runden den umfangreichen Versicherungsschutz ideal ab.
Private Krankenversicherung fĂŒr den angestellten Anwalt
Bei angestellten AnwĂ€lten ist die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung abhĂ€ngig vom Einkommen. Angestellte, die mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze ĂŒberschreiten, werden in die PKV aufgenommen. Wer ein regelmĂ€ssiges Jahresbruttogehalt von mindestens 56.250 Euro (Stand 2016) nachweist, kann als angestellter Anwalt Mitglied der PKV werden. Wechseln können angestellte AnwĂ€lte, wenn sie die Einkommensgrenze in einem Jahr ĂŒberschreiten. Fallen sie mit Ihren EinkĂŒnften wieder unter die Grenze fallen, sind sie in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr anhand der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung vom Gesetzgeber angepasst. Durch die jĂ€hrliche Anpassung kann es passieren, dass ein angestellter Anwalt mit seinem Einkommen in einem Jahr wieder unter die Grenze fĂ€llt und erneut eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
GrundsĂ€tzlich gibt es verschiedene UmstĂ€nde, die zu einer Versicherungspflicht in der GKV fĂŒhren können:
- das Einkommen sinkt unter die Jahresarbeitentgeltgrenze
- Wechsel in eine TeilzeitbeschÀftigung, die ein Einkommen unter der JAEG mit sich bringt
- Arbeitslosigkeit des Anwalts
Private Krankenversicherung fĂŒr den verbeamteten Anwalt
Im Rahmen der Beihilfe ĂŒbernimmt der Dienstherr bei einem verbeamteten Anwalt einen Teil der Gesundheitskosten. Die verbleibende LĂŒcke schlieĂt der Anwalt idealerweise mit einer privaten Krankenversicherung. Bei der Beihilferegelung wird nicht nur der Anwalt selbst berĂŒcksichtigt, auch Kinder und Ehegatte des Versicherten haben einen Anspruch auf Beihilfe. FĂŒr Ehegatten gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die abhĂ€ngig vom Bundesland zwischen 10.000 und 18.000 Euro jĂ€hrlich liegen. Auch BeamtenanwĂ€rter und Referendare haben einen Anspruch auf Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe ist abhĂ€ngig vom jeweiligen Bundesland, da die SĂ€tze im Landesrecht geregelt werden. Die Beihilfehöhe liegt zwischen 50 und 70 Prozent. Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern betrĂ€gt der Beihilfesatz 70 Prozent, fĂŒr Kinder ĂŒbernimmt der Dienstherr 80 Prozent der entstehenden Gesundheitskosten.
Bei Wahl des Versicherungsschutzes stellen sich Beihilfeberechtigte den Versicherungsschutz ihren BedĂŒrfnissen entsprechend zusammen. Bestimmte Wahlleistungen sorgen dabei fĂŒr einen umfassenden Gesundheitsschutz.
Als Anwalt privat krankenversichert â die Leistungen im Ăberblick
AnwĂ€lte, die sich fĂŒr die PKV entscheiden, genieĂen einen individuellen Versicherungsschutz. Dabei orientieren sich die genauen Leistungen an der jeweiligen Tarifoption. Die jeweiligen Optionen setzen sich aus
- ambulanten Leistungen
- stationÀren Leistungen sowie
- Leistungen fĂŒr die Zahngesundheit
zusammen.
Bei SelbstĂ€ndigen sollte in der privaten Krankenversicherung zudem unbedingt ein Krankentagegeld enthalten sein. WĂ€hrend angestellte Privatversicherte in den ersten sechs Wochen ihrer Krankheit eine Lohnfortzahlung erhalten, mĂŒssen Freiberufler und SelbstĂ€ndige dieses Risiko separat absichern. Wichtig ist, das Krankentagegeld umsichtig zu kalkulieren, damit es zur finanziellen Situation des Versicherten passt.
Ambulante Leistungen
Die ambulanten Leistungen umfassen Ă€rztliche Behandlungen. In der Regel sind in den Tarifen der privaten Anbieter auch Kosten fĂŒr Behandlungen durch einen Heilpraktiker abgedeckt. Auch Heilbehandlungen durch einen Masseur oder einen Therapeuten werden von der PKV ĂŒbernommen. Viele private Krankenversicherungen haben bei alternativen Heilmethoden Obergrenzen, die bei einer Absicherung beachtet werden sollten. Die Kosten fĂŒr die Inanspruchnahme der medizinischen Leistungen werden nach der GebĂŒhrenordnung fĂŒr Ărzte abgerechnet. Die Anbieter erstatten bei den ambulanten Tarifen nach verschiedenen Methoden:
- Erstattung bis zum 2,3 fachen des Regelhöchstsatzes
- Erstattung bis zum 3,5-fachen des Höchstsatzes
- Erstattung ĂŒber den Höchstsatz hinaus
- Erstattung ohne Begrenzung an einen Höchstsatz
Hier kommt es auf die persönlichen AnsprĂŒche des Versicherten an. Eine Erstattung zu den RegelhöchstsĂ€tzen entspricht lediglich den Mindestanforderungen und ist nicht empfehlenswert. Optimalen Gesundheitsschutz bieten Tarife, die ĂŒber den Höchstsatz hinaus Leistungen erbringen. Gerade Versicherte die Wert auf die Behandlung durch einen Privatarzt legen, sollten eine besonders hohe Erstattung wĂ€hlen.
StationÀre Leistungen
Die stationÀren Leistungen der PKV beinhalten Leistungen, die wÀhrend eines Aufenthalts im Krankenhaus entstehen. Hier haben privat versicherte AnwÀlte die Möglichkeit, ihren Versicherungsumfang durch die Tarifwahl entsprechend zu beeinflussen. Optional kann der Anwalt in der PKV
- den stationÀren Aufenthalt in einem Einzel- oder Doppelzimmer
- die Behandlung durch den Chefarzt
in den Tarif aufnehmen.
In der privaten Krankenversicherung besteht abhÀngig von der Tarifwahl das Recht auf freie Krankenhauswahl. Privat versicherte AnwÀlte werden nicht in das nahegelegene Krankenhaus eingewiesen, sondern entscheiden selbst, in welchem Krankenhaus sie behandelt werden möchten.
Leistungen fĂŒr die Zahngesundheit
Im Bereich der Zahngesundheit bietet die private Krankenversicherung verschiedene Leistungen, die sich aus der konkreten Tarifwahl ergeben. Die privaten Anbieter erstatten zwischen 75 und 100 Prozent fĂŒr Zahnbehandlungen. Auch Kosten fĂŒr Zahnprophylaxe werden bis zu einem bestimmten Betrag in regelmĂ€ssigen AbstĂ€nden ĂŒbernommen. Beim Zahnersatz erhĂ€lt der Anwalt in der PKV Kosten zwischen 40 und 100 Prozent von der PKV erstattet. Bei Implantaten gibt es bei den Versicherern verschiedene Regelungen. Viele Anbieter begrenzen die Ăbernahme auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten je Ober- und Unterkiefer. GrundsĂ€tzlich kommt es auch hier auf die genauen Konditionen der PKV an.