Anbieter PKV
- Private Krankenversicherer Tarifwechsel und Wechsel
- Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer
- Ärzte und Zahnärzte
- Beamte
- Studierende und Auszubildende
- Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung
- Zusätzliche Leistungen
- Beitragsrückerstattung
- Beitragserhöhung
- Kündigung beim privaten Krankenversicherer
- Vergleich
- Übersicht über die privaten Krankenversicherer
Private Krankenversicherer Tarifwechsel und Wechsel
Während in der gesetzlichen Kasse die Beiträge aufgeteilt sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und darüber hinaus Beitragsschwankungen wenige Prozent ausmachen, ist der Tarifvergleich in der privaten Krankenversicherung von wesentlich größerer Bedeutung.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zum einen in der Gesellschaft, zum anderen in den jeweils versicherten Tarifen der privaten Krankenversicherung direkt, steigen Beiträge für einen Tarif meist verstärkt an, je länger er gültig ist.
Der Grund: Mit der Zeit altern die Kunden eines speziellen Tarifs, und im Alter sind Aufwendungen für Gesundheitsleistungen im Schnitt höher, als in jungen Jahren. Gleichzeitig werden durch Tarif- oder Versicherungswechsel die Mitglieder in einem Tarif mit der Zeit immer weniger.
Und parallel steigen stetig die Kosten für Aufwendungen im Gesundheitswesen, weil sich Behandlungsmethoden zwar verbessern, oft aber eben auch verteuern, und die Entwicklung immer wirksamerer Medikamente immer auch höhere Kosten mit sich bringt.
Im Effekt müssen sich in älteren Tarifen also tendenziell immer weniger Kunden gestiegene Beitragslasten teilen.
Die Wege aus der Beitragsspirale
Wechsel der privaten Krankenversicherer
Eine mögliche Lösung, die Beitragsspirale zu verlassen, ist der Wechsel des Versicherungsunternehmens. Nach einem aussagekräftigen Vergleich kann es ratsam sein, nach gestiegenen Beiträgen das Versicherungsunternehmen zu wechseln. Ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht kommt dem Kunden hier entgegen.
Jedoch liegt diese Lösung nicht immer so nahe, wie es scheint. Denn vermeintlich günstigere Beiträge können sich in der Perspektive als negativ erweisen.
Hintergrund sind die Altersrückstellungen, die in der privaten Krankenversicherung gebildet werden. Sie sollen für stabile Beiträge im Alter sorgen und werden aus den aktuellen Beiträgen heraus aufgebaut. Es wird quasi eine Art Sparkonto für den jeweiligen Kunden geführt, denn seine Altersrückstellungen sammeln sich beim Versicherungsunternehmen an.
Die Altersrückstellungen müssen bis zum Erreichen des 55. Lebensjahres eine fest definierte Höhe erreicht haben. Je später man in die private Krankenversicherung eintritt, desto höher sind in einem Tarif entsprechend die Anteile, aus denen die Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Im Effekt verteuert sich der Tarif.
Dieser Effekt ist bei einem relativ späten Wechsel aus der gesetzlichen Absicherung in die private Krankenversicherung zwar ebenfalls vorhanden, allerdings hat der Kunde in der Perspektive auch etwas von seinen Leistungen, denn im Alter werden die Beiträge entsprechend vorsichtig angehoben.
Hat der Kunde jedoch bei einem privaten Versicherungsunternehmen bereits Altersrückstellungen aufgebaut und wechselt nun zu einer anderen Krankenversicherung, gehen die bisher aufgebauten Rückstellungen verloren. Sie kommen bei einem Wechsel also nicht ihm, sondern den im Tarif verbleibenden Kunden zugute.
Der Übertragungswert, auf dessen Basis die Anrechnung von Altersrückstellungen erfolgt, bezieht sich nur auf den Basistarif. Regelmäßig gehen die Altersrückstellungen in der überzahlten Höhe verloren. Er selbst muss die verlorenen Altersrückstellungen beim neuen Versicherungsunternehmen erneut aufbauen. Das bedeutet überproportional höhere Beiträge – vor allem jedoch den vollständigen Verlust der bisher erbrachten Ansparungen.
Also niemals das Versicherungsunternehmen wechseln?
Pauschal lässt sich hier kein Rat erteilen. Als Faustregel gilt jedoch: Je länger ein Kunde bereits bei einem Versicherungsunternehmen versichert ist, desto höher sind in der Regel die bereits angesparten Altersrückstellungen und desto höher fällt entsprechend der Verlust aus.
Ist nach einem Wechsel der neue Tarif trotz Einrechnung der verlorenen Altersrückstellungen günstiger, kann sich der Wechsel also dennoch lohnen. In der Regel gilt das besonders dann, wenn der versicherte Tarif noch nicht über allzu lange Zeit gilt und die Altersrückstellungen entsprechend niedriger sind.
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung
Die bessere Option bietet oft der Tarifwechsel. Das bedeutet: Der Kunde bleibt bei seinem Versicherungsunternehmen versichert, wechselt aber in einen besseren Tarif.
§204 des Versicherungsvertragsgesetzes erlaubt Kunden der privaten Krankenversicherung, ihren bestehenden Tarif gegen einen günstigeren einzutauschen. Das gilt auch dann, wenn der neue Tarif nicht exakt dieselben Leistungen umfasst, wie der alte.
Mehrleistungen können ausgeschlossen werden, sodass der neue Tarif im Leistungsumfang dem bisherigen entspricht. Nur mit entsprechenden Einsparungen bei den Beiträgen. Je nach Versicherungsdauer im alten Tarif sind das bis zu 40%.
Die weiteren Vorteile beim Tarifwechsel:
- Keine erneute Gesundheitsprüfung
Verbleiben die Leistungen der privaten Krankenversicherung auch im neuen Tarif im vertrauten Rahmen, müssen keine erneuten Gesundheitsprüfungen absolviert werden. Angenommen wird der gleiche Status wie zum Zeitpunkt des ursprünglichen Versicherungsbeginns.Nur, wenn Mehrleistungen vereinbart werden (Leistungs-Upgrade), kann die Krankenversicherung erneut prüfen. Jedoch nur für die Leistungen, die aus dem bisherigen Versicherungsstand herausragen und zusätzlich hinzugekommen sind. - Keine erneuten Wartezeiten bis zum Leistungsbeginn
Für die Leistungen, die den bisherigen entsprechen oder als gleichwertig gelten, müssen keine neuen Wartezeiten befürchtet werden. Die Versicherung „läuft weiter“, nur im neuen Tarif. Die Regelung gilt analog zur Gesundheitsleistung: Nur neue Leistungen unterliegen einer möglichen Wartezeit. - Kein Verlust von Altersrückstellungen
Gerade wenn ältere Tarife gewechselt werden, ist dieser Punkt von besonderer Bedeutung. Die Altersrückstellungen werden beim Tarifwechsel im neuen Tarif der vollen Höhe nach angerechnet.
Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung
Selbstständige, Freiberufler, Angestellte und Studierende können aus der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung wechseln.
Selbstständige und Freiberufler können das grundsätzlich. Es zählt ihr Status.
Angestellte Arbeitnehmer müssen die Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) überschreiten. Das muss jeweils für das letzte Kalenderjahr tatsächlich passiert sein und für das aktuelle erwartet werden können. Ist das der Fall, können auch Angestellte aus der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung wechseln.
Studierende können unter bestimmten Umständen ebenfalls eine private Krankenversicherung abschließen. Voraussetzungen sind der Wegfall der Familienversicherung und der Versicherungspflicht in der gesetzlichen bzw. studentischen Krankenversicherung. Ebenfalls ist die Wahlfreiheit Voraussetzung, d.h. es muss grundsätzlich die Möglichkeit zur freiwilligen Krankenversicherung gegeben sein.
Wegfall der Versicherungsberechtigung bei einem privaten Krankenversicherer und Wechsel in die gesetzliche Absicherung
Kunden der privaten Krankenversicherung können unter bestimmten Umständen in die gesetzliche Absicherung zurückkehren.
Dringlichster Grund ist das Sinken des Einkommens von Angestellten unter die JAEG. Ist das der Fall, muss eine Rückkehr in die gesetzliche Absicherung erfolgen. Die Rückkehr erfolgt auf Antrag und muss von der gesetzlichen Kasse bestätigt werden. Ab der Altersgrenze von 55 Jahren ist eine Rückkehr in die gesetzliche Absicherung nur in Ausnahmefällen möglich.
Insgesamt kann ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung nur auf Antrag erfolgen.
Der Wechsel von Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen können leichter gewechselt werden, da an sie meist nicht die gesetzlich engen Maßstäbe zur Gültigkeit angelegt werden müssen, wie in der Krankenvollversicherung. Zusatzversicherungen ergänzen das Angebot der bestehenden Krankenvollversicherung in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.
Altersrückstellungen werden bei den Zusatzversicherungen nicht aufgebaut. Ggf. sind vor einem Wechsel erworbene Bonus- oder Erstattungsansprüche zu beachten. Das kann bedeuten, dass der Wechsel auf einen bestimmten Zeitpunkt verschoben werden muss, damit die Ansprüche erhalten bleiben.
Ebenfalls zu beachten sind Mindestversicherungszeiten. Erst nach deren Ablauf kann der bestehende Vertrag ordentlich gekündigt werden und der Wechsel zu einem anderen Prosukt oder einem anderen Versicherungsunternehmen erfolgen.
Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer
Selbstständige und Angestellte können sich frei bei einem privaten Krankenversicherer absichern.
Leistungen im Rahmen ambulanter Behandlungen
Die private Krankenversicherer übernehmen für ambulante Behandlungen:
- Arztkosten und Behandlungskosten
- Medikamente und Verbandmaterial
- Transportkosten
- Kosten für Hilfs- und Heilmittel
- Leistungen für Sehhilfen
- Beihilfe zu Reha- oder Gesundungsbehandlungen
Jedes Versicherungsunternehmen bestimmt selbst, welche Leistungen in welchem Umfang die einzelnen Tarife ausmachen.
Versichert werden müssen alle Behandlungskosten und ärztliche Honorare. In der Honorarabrechnung folgen verschiedene Versicherungsunternehmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), andere nicht und wieder andere leisten jeweils ein Vielfaches der entsprechende Gebührensätze.
Das Versicherungsunternehmen bestimmt in den Tarifkonditionen zudem, ob die Übernahme der Leistungen vollständig oder anteilig oder im Rahmen einer maximalen Erstattung erfolgt.
Die Bedeutung von Selbstbeteilgungen in der privaten Krankenversicherung
Selbstbeteilgungen regeln in jedem Tarif den Eigenanteil des Kunden an den Gesundheitsleistungen. Das Spektrum reicht von völliger Freiheit von Selbstbeteilgungen bis zu vierstelligen Beträgen im Jahr, die der Kunde selbst aufbringen muss für seine Gesundheitsversorung. Die Selbstbeteilgung wirkt auf die Gestaltung der Beiträge.
Leistungen bei einem stationären Aufenthalt
- Übernahme von Unterbringungskosten
- Übernahme von Behandlungskosten, einschließlich Arzthonorare
- Verbandmaterial und Medikamente
- Kosten für ambulante Operationen
- Transportkosten In- und Ausland
Welche Leistungen konkret teil der tariflichen Vereinbarungen in der privaten Krankenversicherung sind, entscheidet sich in der konkreten Police. Das Leistungsspektrum ist weit und bietet eine optimale Grundlage, die private Krankenversicherung den eigenen Ansprüchen gemäß optimal anzupassen.
Je nach Tarif kommen Leistungen für Reha-Maßnahmen zum Übernahme- und Erstattungs-Bereich hinzu. Verschiedene Versicherungsunternehmen setzen zudem bei Unfall bestimmte Wartezeiten aus oder streichen die Selbstbeteilgung. Weitere Zusatzleistungen im Rahmen stationärer Aufenthalte können vereinbart werden.
Leistungen für zahnmedizinische Behandlungen
Die Erstattung von Leistungen beim Zahnarzt, für Zahnersatz und in der Kieferorthopädie werden regelmäßig separat in der privaten Krankenversicherung abgesichert.
Übernommen werden:
- Behandlungskosten beim Zahnarzt
- Kosten für Zahnersatz, anteilig je nach Tarif und Versicherungsunternehmen
- Kosten für Kieferorthopädie, jeweils anteilig, für mitversicherte Jugendliche meist vollständig
- Sonderleistungen für Prophylaxe
- Inlays, Kronen und weiterer Zahnersatz in besonders qualitativer Ausführung
Bei Leistungen rund um die Zahnmedizin und um Zahnersatz ist das Leistungsspektrum traditionell sehr weit. Je nach Tarif werden unterschiedlich hohe Ersatzleistungen übernommen. Leistungen für Zahnersatz werden meist anteilig gestaltet. Sie werden häufig zwischen 60% und 90% übernommen. In den ersten Versicherungsjahren deckeln verschiedene Versicherungsunternehmen die Leistungen für Zahnersatz. Bei Unfall wird diese Deckelung meist ausgesetzt.
Ärzte und Zahnärzte
Für Ärzte, Zahnärzte, medizinische Berufsgruppen und auch für andere Berufsverbände bieten verschiedene Versicherungsunternehmen weitreichende Sondertarife an.
Versichert werden medizinsche Berufsgruppen je nach Bedarf.
Die individuellen Auswahlmöglichkeiten sind absichtsvoll weit gefasst. Ärzten soll eine breite Grundlage an Optionen geboten werden, um den eigenen Bedarf optimal decken zu können.
Häufig werden besondere Angebote in die Mediziner-Tarife integriert, wie bspw. sie Übernahme von alternativen Behandlungsmethoden.
Beamte
Beamte müssen ihren Versicherungsbedarf anders decken, als Selbstständige oder Angestellte in der Krankenvollversicherung. Sie erhalten durch ihren Dienstherrn eine Beihilfe zu allen anfallenden Kosten.
Die Beihilfe für Beamte beträgt für den Bund und in den meisten Bundesländern:
- 50% grundzügiger Zuschuss
- 70% Zuschuss für Verheiratete mit mindestens 2 Kindern
- 80% für Pensionäre
Die Versorgungslücken müssen vom Beamten selbst geschlossen werden. Mittel der Wahl ist eine private Krankenversicherung. Sie muss zwischen 50% und 20% der verbliebenen Kosten decken.
Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse?
Die Absicherung in einer gesetzlichen Kasse ist meist keine Option. Leistungen aus der Beihilfe werden nicht anerkannt und verfallen. Entsprechend muss der Beamte die Beiträge selbst erbringen.
Angepasste Tarife für Beamte bei einem privaten Krankenversicherer
Beamte profitieren von weitreichenden Angeboten der Versicherungsunternehmen. Nicht nur die Differenzen zwischen Beihilfe und tatsächlich anfallenden Kosten können versichert werden. Zusätzlich gilt die Absicherung als Privatpatient und für viele Leistungen auch eine eigenständige Leistungsübernahme, z.B. für zahnmedizinische Leistungen, Zahnersatz und in der Vorsorge.
Versichert werden auch für Beamte:
- ambulante Behandlungen
- stationäre Aufenthalte, einschließlich Unterbringungskosten, Versorgung und Ärztehonorare
- Zahnmedizin
In den meisten Beamten-Tarifen werden Zusatzangebote versichert.
Studierende und Auszubildende
Studierende und Auszubildende können sich ebenfalls in der privaten Krankenversicherung absichern.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder studentischen Krankenversicherung
- Wegfall der Familienversicherung
- freiwilliger Versicherungsstatus
Nicht immer ist die private Krankenversicherung für Studierende die passende Wahl. Optionstarife ermöglichen es auch Studierenden, Ansprüche auf die private Krankenversicherung zu „reservieren“. Ein spätere Eintritt sichert verbesserte Konditionen.
Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung
Pflegeleistungen müssen sowohl als Zusatzversicherung zur gesetzlichen wie der privaten Absicherung mit versichert werden. Die Leistungen sind Grundleistungen, die verbindlich für die Versicherungsunternehmen gelten. Auch die Höchstsätze für die Beiträge sind entsprechend festgelegt.
Die Pflichtversicherung in der privaten Krankenversicherung ist obligatorisch. Beiträge werden neben denen für die Krankenversicherung fällig. Das ist auch in der gesetzlichen Kasse so.
Die Pflichtversicherung von Pflegeleistungen muss zunächst beim Versicherungsunternehmen der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Nach einer Versicherungszeit von 6 Monaten kann jedoch gewechselt werden.
Zusätzliche Leistungen
Viele Leistungen der privaten Krankenversicherer sind Leistungen in der Vollversicherung. Zunehmend wird jedoch das Angebot erweitert für weiterhin in einer gesetzlichen Kasse Krankenversicherte. Auch privat Krankenversicherte können über Zusatzversicherungen erweiterten Versicherungsbedarf decken.
Leistungsangebot der meisten privaten Krankenversicherungen
- Erweiterung von ambulanten Leistungen
- Erweiterte Leistungen im Rahmen stationärer Aufenthalte
- Zusatzversicherungen für Reha- und Kuraufenthalte
- Zusatzkostenversicherung für Hilfsmittel und Sehhilfen
- Leistungserweiterung im Rahmen stationärer Aufenthalte
- Krankentagegeldversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung
- Pflegezusatzversicherungen
Beitragsrückerstattung
Wenn Kunden der privaten Krankenversicherung über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Leistungen beim Versicherungsunternehmen zur Begleichung einreichen, erwerben sie bei vielen Versicherern Anrechte auf eine Beitragsrückerstattung.
Je nach Versicherungsunternehmen kann die Form der gewährten Beitragsrückerstattung unterschiedlich sein. Sie ist meist auf die Höhe von Monatsbeiträgen gemünzt, allerdings werden auch pauschale Zahlungen vereinbart.
Beitragsrückerstattungen werden entweder garantiert oder sie speisen sich aus Überschüssen, die das Versicherungsunternehmen erwirtschaftet. Auch Kombinationsangebote werden offeriert.
Die Beitragsrückerstattung wird im Folgejahr der Leistungsfreiheit fällig und direkt an den Kunden ausbezahlt. Je nach Tarif und Angebot kann sie steigen, je länger in Folge keine Leistungen eingereicht werden.
Beitragserhöhung
Die private Krankenversicherung muss vor gesetzlichem Hintergrund kostendeckend in ihren jeweiligen Tarifen arbeiten. Verschiedene Kennzahlen zeigen an, wann die Belastungen auf die Kunden umgelegt werden müssen.
Beitragserhöhungen spielen vor diesem Hintergrund in der privaten Krankenversicherung eine große Rolle. Kunden müssen ihre Tarife regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Beiträge stets angemessen sind.
Beitragsanpassungen werden ebenfalls nach unten vorgenommen. Und regelmäßig werden über Beitragsrückerstattungen Überschüsse an Kunden zurückerstattet.
Kündigung beim privaten Krankenversicherer
Die private Krankenversicherung kann regulär gekündigt werden nach Ablauf der Mindestversicherungszeit und zum Ende des Versicherungsjahres hin. Die Mindestversicherungszeiten in den meisten Policen liegen bei 2 Jahren. Die ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende des 2. Versicherungsjahres hin möglich. Danach zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Je nach Versicherungsunternehmen können dieses Fristen jedoch abweichen.
Zur Kündigung muss bei der bisherigen Krankenversicherung eine Anschlussversicherung vorgelegt werden. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass keine Lücke im Krankenversicherungsschutz besteht. Ohne Vorlage der Anschlussversicherung ist eine Kündigung nicht möglich.
Sonderkündigungsrecht
Bei Verschlechterung der Versicherungskonditionen erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Informationen über die Veränderung kann gekündigt werden zum Zeitpunkt des Eintritts der Veränderungen.
Das Sonderkündigungsrecht ergibt sich, wenn der Kunde schlechter gestellt wird.
Das ist dann der Fall
- wenn im jeweiligen Tarif Leistungen gekürzt werden
- Beitragserhöhungen vorgenommen werden
Vergleich
Vergleich der privaten Krankenvollversicherung
Die Krankenvollversicherung bietet einen abgeschlossenen Leistungsrahmen. Sie soll verlässlich und auf längere Perspektive eine verlässliche Absicherung von Krankheitskosten sicherstellen.
Das macht es besonders wichtig, eine gute Entscheidungsgrundlage zu haben, um den passenden Versicherungsschutz auszuwählen.
Der Online-Vergleich stellt diese Grundlage her.
Tarifvergleich zur Verbesserung von Leistungen
Der Vergleich zeigt, welche Leistungen zu welchen Konditionen bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen angeboten werden. Steht eine Erweiterung der bisherigen Leistungen an, ist der Online-Vergleich eine valide Grundlage für die Auswahl der richtigen Konditionen.
Übersicht über die privaten Krankenversicherer
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- Aachen Münchener Krankenversicherung