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Krankenzusatzversicherung


Was leistet eine Krankenzusatzversicherung?

Die Krankenzusatzversicherung ist ein Angebot der privaten Versicherer. Sie ergänzt gezielt bestehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Sie stellt eine grundsätzliche Erweiterung der Leistungen aus der GKV dar, gilt selbst jedoch nicht als eigenständige Krankenversicherung. Damit kann sie eine solche auch nicht ersetzen.

Krankenzusatzversicherung - Junger Mann informiert sich Wesentlicher Vorteil der privaten Krankenzusatzversicherung: Sie befriedigt individuelle Bedürfnisse gezielt. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten Leistungspakete an, die einen jeweilig spezialisierten Bereich absichern. Das können bestimmte medizinische Leistungen sein (z.B. in der Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen) oder finanzielle Unterstützung (z.B. die Zahlung von Tagegeldern nach Unfällen oder bei längerfristiger Krankheit).

Die Krankenzusatzversicherung ist so konzipiert, dass sie immer zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung leistet. Ergänzende Erstattungen zu anderen privaten Absicherungen regelt der konkrete Einzelfall.

Darüber hinaus wird in der privaten Krankenzusatzversicherung festgelegt, ob sie bestimmte Zuzahlungen komplett übernimmt oder den Eigenanteil reduziert. Diese Optionen haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Das macht die Zusatzversicherung noch genauer anpassbar auf die individuelle Situation.

Die Krankenzusatzversicherung leistet:

  • Zuzahlung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die vom Kunden getragen werden müssten
  • anteilige Zahlungen zur Ergänzung eines Eigenanteils in der GKV
  • gezielte Absicherung durch anteilige oder vollumfängliche Kostenübernahme
  • eine Erweiterung der Leistungen, die über die Versicherung abgerechnet werden können (Homöopathie oder modernere Behandlungsmethoden)
  • Absicherung längerer Krankheitszeiten durch zusätzliche Zahlung von Krankentagegeldern
  • Absicherung gezielter Lebensumstände, wie Auslandsreisen, Au-Pair-Aufenthalte oder Auslandssemester

Versichert werden stets die gewählten Leistungen. Je nach Versicherer ist der angebotene Leistungskatalog je Paket sehr unterschiedlich. Das Spektrum reicht von der kompletten Absicherung zusätzliche Ansprüche bei:

  • ambulanter Behandlung
  • stationärem Aufenthalt
  • zahnmedizinischer Behandlung

bis hin zu einzeln buchbaren Leistungen, z.B.

  • Krankenzusatzversicherung für ambulante Behandlungen
  • Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte
  • zahnmedizinische Ergänzungs-Versorgung
  • Brillenversicherung
  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentagegeld
  • zusätzliche Kostenübernahme nach Unfällen bzw. bei Arbeitsausfall
  • u.a.m.

Für wen ist die Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung?

Die Krankenzusatzversicherung eignet sich grundsätzlich für alle, die gesetzlich krankenversichert sind. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen ist in einem generellen Katalog festgelegt. Die Kostenübernahme darüber hinaus unterscheidet sich in der GKV kaum oder ist mit Zuzahlungen verbunden.

Die Krankenzusatzversicherung als private Krankenversicherung ergänzt diese Lücken. Leistungspakete ermöglichen dem Kunden, sein Versicherungskonzept seinen tatsächliche Bedürfnissen entsprechend zu organisieren. Das optimiert natürlich einerseits die Leistungsabsicherung und verringert Versicherungslücken – vor allem aber sorgt es für eine gezielte Beitragsoptimierung, denn für nicht nötige Leistungen wird auch nicht gezahlt.


Gesetzliche oder private Absicherung?

Krankenzusatzversicherung - Junger Mann informiert sich am LaptopJe nach individueller Situation muss vor verschiedenem Hintergrund gewählt werden, ob die Gesundheitsversicherung privat oder gesetzlich weiterbestehen soll. Nicht immer ist die Entscheidung leicht. Besonders dann, wenn erstmals die Voraussetzungen – wie Beschäftigungsstatus und Einkommen – die Bedingungen für die private Krankenversicherung erfüllen. Soll gewechselt werden oder nicht?

Eine Zwischenlösung kann die private Krankenzusatzversicherung sein. Denn neben den Leistungsversicherungen lassen sich bei verschiedenen Versicherern auch Anrechte auf die spätere privaten Krankenvollversicherung als Zusatzversicherung abschließen. Vorteil: Eintrittsalter und gesundheitlicher Status werden „eingefroren“ und nicht neu bestimmt, wenn später in die private Krankenversicherung gewechselt wird.

Die Zusatzversicherung kann jedoch diesen Übergang ergänzend absichern. Denn häufig bieten die gesetzlichen Kassen nicht umfassenden Schutz. Die Krankenzusatzversicherung gilt ergänzend und erweitert das bestehende Absicherungsangebot. Das kann bis hin zu typischen Leistungen der privaten Krankenvollversicherung reichen – wie der Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung.


Wer kann eine Krankenzusatzversicherung abschließen?

Dem Grunde nach ist die private Krankenzusatzversicherung konzipiert, um mangelnde Leistungen der GKV auszugleichen. Das erfolgt über die versicherbare Übernahme von Eigenanteilen zu Leistungen der GKV (z.B. die Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt mit einer Deckelung erst über 200 Euro) bis hin zu erweiterten Leistungen überhaupt – z.B. neueste Behandlungsmethoden, die durch die Kataloge der gesetzlichen Krankenversicherung noch nicht erfasst sind.


Angestellte Arbeitnehmer

Angestellte Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, können nach freier Wahl die Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Die meisten privaten Versicherer bieten die Krankenzusatzversicherung ohne extra Gesundheitsprüfung an. Je nach zu versichernder Leistungen gelten jedoch Leistungsgrenzen oder ein Höchstversicherungsalter.


Selbstständige

Selbstständige erhalten dann ergänzende Leistungen aus der Krankenzusatzversicherung, wenn sie weiterhin nicht privat, sondern gesetzlich versichert sind. Sie ergänzen analog zu den Angestellten den Leistungsumfang ihrer bestehenden Absicherung. Dabei ist es für Selbstständige wichtig zu prüfen, ob die Erweiterung der gesetzlichen Krankenversicherung über eine private Krankenzusatzversicherung besser und nachhaltiger als einer vergleichbare private Krankenvollversicherung ist, die meist schon alle nötigen Leistungen mitbringt.


Beamte

Beamte können prinzipiell Leistungen aus der privaten Krankenzusatzversicherung in Anspruch nehmen. Für sie gelten allerdings in der Regel – je nach Bundesland – besondere Voraussetzungen. Denn Beamte erhalten ohnehin einen staatlichen Grundanteil von mindestens 50% für alle ihre Aufwendungen zu Gesundheitsleistungen.

Die privaten Krankenzusatzversicherung für Beamte ist vor diesem Hintergrund meist anders konzipiert. Sie trägt die anteiligen Kosten bis zur vollen Höhe und garantiert gleichzeitig einen erweiterten Leistungsumfang für alle medizinischen Bereiche.

Je nach Versicherer wird die Grundversicherung erweitert durch Zusatzleistungen für stationäre und ambulante Behandlungen und für Zahnbehandlungen. Darüber hinaus können – analog zur Krankenzusatzversicherung für Angestellte und Selbstständige – Tagegelder versichert werden. Allerdings sind auch hier besondere Bedingungen rahmengebend, die darüber entscheiden, ob die Versicherung einer bestimmten Leistung für Beamte sinnvoll ist. Denn der Dienstherr übernimmt auch bei längerfristigen Ausfällen meist eine verlässliche Grundsicherung. Hier müssen meist Beamte auf Probe oder Referendare besondere Sorgfalt walten lassen, denn bei ihnen ist der Schutz des Berufsstands meist noch nicht voll garantiert.


Wie kann die Krankenzusatzversicherung gekündigt werden?

Krankenzusatzversicherung - Junger Mann informiert sichDie Krankenzusatzversicherung wird als Zusatzversicherung abgeschlossen und gekündigt. Das heißt zunächst: Sie muss bei einer Kündigung nicht durch eine andere Zusatzversicherung ersetzt werden. Das ist in der Krankenvollversicherung der Fall – damit niemand unversichert bleibt. Die Krankenzusatzversicherung kann jedoch ohne besonderen Nachweis gekündigt werden.

Die Kündigung ist jedoch nicht immer ohne Weiteres möglich. Die Art der Zusatzversicherung bestimmt maßgeblich, wie die Bedingungen zur Kündigung beschaffen sind.


Mindestversicherungslaufzeit

Bei verschiedenen Krankenzusatzversicherungen gelten Mindestversicherungslaufzeiten. In den meisten Fällen gilt das für Versicherungen, die zusätzliche Leistungen übernehmen oder generell die Zuzahlung zu Leistungen übernehmen. Die Mindestversicherungslaufzeit kann je nach Versicherung und Angebot zwischen 1 und 3 Jahren liegen. Die früheste Kündigung ist damit erst zum Ende dieser 1. Versicherungsperiode möglich.

Wird die Krankenzusatzversicherung nicht zu diesem Termin gekündigt, verlängert sich ihre Gültigkeit um 1 Versicherungsjahr. Ob dabei das Kalenderjahr gilt (wie in den meisten Fällen) oder das Datum des 1. Abschlusses oder der Monat des 1. Abschlusses, wird im Versicherungsvertrag festgelegt und spielt bei der Einhaltung der Kündigungsfrist eine große Rolle.


Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist ebenfalls von der Art der Krankenzusatzversicherung abhängig. In der Regel liegt sie zwischen 1 und 3 Monaten.

Entscheidender ist, ob die Kündigung jederzeit oder mit Bindung an das Versicherungsjahr erfolgen kann. Meist legt die Versicherungsart selbst fest, wie die Versicherung gilt. So kann bei der Auslandsreise-Krankenversicherung vereinbart werden, dass sie nur für einen bestimmten Zeitraum gilt und danach automatisch erlischt.

Andere Versicherungen können jederzeit zum Ende der Kündigungsfrist hin gekündigt werden. Andere können nur einmal im Jahr zum Ende des Versicherungsjahres hin gekündigt werden.


Können die Beiträge für die Krankenzusatzversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Aufwendungen für die private Krankenzusatzversicherung können zumindest als Aufwendungen zur Gesundheitsversicherung geltend gemacht werden. Hier werden allerdings alle Aufwendungen insgesamt erfasst – und der Freibetrag ist in der Regel schnell erreicht. Die Absetzbarkeit der Krankenzusatzversicherung richtet sich vor diesem Hintergrund also wesentlich nach den individuellen Voraussetzungen.


Können in der privaten Krankenzusatzversicherung Beitragsrückzahlungen in Anspruch genommen werden?

Ja und nein. Die Rückzahlbarkeit von Beiträgen – wie in der privaten Krankenvollversicherung weit verbreitet – ist in der Krankenzusatzversicherung abhängig von der Art der Versicherung. Temporäre oder situative Versicherungen werden meist pauschal mit Geltungsdauer abgeschlossen ohne Rücksicht darauf, ob Leistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht.

Das ist jedoch nicht in allen Versicherungsformen der Fall.

Die Beitragsrückerstattung bedeutet grundsätzlich: Der Kunde erhält einen Teil seiner eingezahlten Beiträge zurück, wenn er bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen hat. In der Krankenzusatzversicherung wird das vor dem Hintergrund möglicher Selbstbeteiligungen interessant, deren Ausschöpfen mit eventuell gesparten Beiträgen gegengerechnet werden kann.


Funktionsweise der Beitragsrückerstattung

Der Kunde vereinbart bspw.: „Ich beanspruche innerhalb des Versicherungsjahres den Versicherungsschutz nicht (es fallen entweder keine Leistungen an oder ich trage alle Kosten selbst) und erhalte im nächsten Versicherungsjahr einen bestimmten Anteil meiner Beiträge zurück.“ Das können volle Monatsbeiträge sein oder pauschale Summen.

Das Vereinbaren einer Beitragsrückerstattung wird jedoch nicht von jedem Versicherer gewährt. Es lohnt sich insbesondere bei längerfristigen Verträgen, wenn es wahrscheinlich ist, dass über einen längeren Zeitraum keine Leistungen nötig werden. Das ist z.B. bei stationären Krankenzusatzversicherungen oft der Fall.


Was nützt ein Vergleich der Krankenzusatzversicherung?

Krankenzusatzversicherung - recherche am Laptop Das Angebot privater Krankenzusatzversicherungen ist bereits aktuell sehr umfangreich und wächst weiter an.

Denn die Leistungen der GKV werden immer wieder reduziert und es entsteht ein großer Bedarf an gesicherter Gesundheitsversorgung. Da die Kosten regelmäßig hoch sind, lohnt sich die Absicherung in einer Krankenzusatzversicherung.


Wie findet man das beste Angebot?

Der Vergleich verbessert wesentlich die Übersichtlichkeit des breiten Angebots. Viele Versicherer bieten zu teils sehr unterschiedlichen Konditionen Krankenzusatzversicherungen an. Den Überblick zu bewahren ist nicht leicht. Der Vergleich analysiert je nach individuellem Bedarf das Angebot am Markt und zeigt transparent sortiert die besten Angebote.


Wie kann eine Krankenzusatzversicherung günstig abgeschlossen werden?

Der Vergleich zeigt, welches Angebot der Krankenzusatzversicherung die optimale Abdeckung bietet. Und dieses Angebot kann direkt im Online-Portal abgeschlossen werden. Vorteil: Direkte Absicherung zum nächstmöglichen Versicherungsbeginn. Und verlässlich verglichene, optimale Beitragsgestaltung.

Im Vergleich erhalten Sie zudem eine übersichtlich zusammengestellte Aufbereitung aller wichtigen Leistungen der Krankenzusatzversicherung.

Dazu zählt:

  • der Leistungsumfang insgesamt
  • Höhe der anteiligen Leistungen (oder die Angabe der Gesamtleistung)
  • Dauer des Versicherungsschutzes
  • Mindestversicherungslaufzeit
  • Kündigungsfristen
  • u.a.m.

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