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Krankenhaustagegeld in der PKV

 

Alle gesetzlich Krankenversicherten oder Mitglieder eines Standardtarifs der PKV müssen nach § 39 SGB V pro Nacht im Krankenhaus einen Zuschuss von 10 Euro entrichten, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wer diese Zuzahlung umgehen will, sollte eine private Zusatzversicherung für Krankenhaustagegeld abschließen.


Rechnet sich das?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Von Gesetzes wegen können die Krankenhäuser von ihren Patienten maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr einen Beitrag verlangen. Das Risiko, das Sie versichern können, beläuft sich also auf höchstens 280 Euro und ist damit vergleichsweise überschaubar. Gleichzeitig sind die Prämien für diesen Versicherungsschutz in der Regel sehr gering. Wenn Sie jung und gesund sind, wird sich das Krankenhaustagegeld allerdings eher nicht rechnen.


Für wen ist das Krankenhaustagegeld interessant?

Es gibt dennoch einige Patientengruppen, für die eine solche private Zusatzversicherung Sinn machen kann. Wer älter ist oder sich aufgrund einer chronischen Krankheit häufiger in stationäre Behandlung begeben muss, kann mit einem Krankenhaustagegeld über die Jahre gesehen einiges an Geld einsparen.

Auch jüngere Versicherungsnehmer können im Einzelfall profitieren. Zum Beispiel übernimmt die Versicherung auch Zusatzkosten, die im Falle eines Krankenhausaufenthalts durch die Betreuung der Kinder entstehen.


Wann zahlt die Versicherung?

Voraussetzung für eine Zahlung ist, dass der Versicherte mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringt. Dann wird bereits ab dem 1. Tag des Klinikaufenthalts gezahlt. Im Übrigen können Sie die Auszahlungshöhe frei vereinbaren. Sie sind nicht an die gesetzlich vorgegebenen 10 Euro gebunden.


Woran bemisst sich die Prämie?

Der Beitrag ist altersunabhängig. Die Versicherer befragen Sie einerseits zu Ihrer Krankenvorgeschichte. Besondere Risiken schlagen sich in höheren Prämien nieder. Außerdem hat die Auszahlungshöhe direkten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.


Abgrenzung zu Krankengeld und Krankentagegeld

Das Krankenhaustagegeld wird zuweilen mit dem Krankentagegeld oder dem Krankengeld verwechselt. Die Begriffe bezeichnen jedoch völlig andere Versicherungsleistungen. Krankentagegeld und Krankengeld sind dafür gedacht, Ihren Verdienstausfall während eines Krankenhausaufenthalts zu kompensieren.

Das Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt und bemisst sich an Ihrem Bruttoverdienst. Die privaten Krankenkassen zahlen hingegen ein Krankentagegeld aus, das frei verhandelbar ist. Diese Art der Versicherung ist insbesondere für Selbstständige ohne Lohnfortzahlung existenziell wichtig.