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Private Pflegeversicherung


Private Pflegeversicherung

Private Pflegeversicherung | meine-krankenversicherung.de - Freundliche Großmutter mit Tochter und EnkelinMit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde die Absicherung des Pflegerisikos eingeführt. Während gesetzlich Krankenversicherte den Versicherungsschutz über die Sozialversicherung erhalten, müssen Privatversicherte eine private Pflegeversicherung abschließen. Im Unterschied zur sozialen Pflegeversicherung funktioniert die private Pflegeversicherung nicht nach dem Umlage-, sondern nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Um die Beiträge auch im Alter moderat zu halten, werden Altersrückstellungen gebildet.
Das Elfte Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Privatversicherte nach Entscheidung für einen privaten Krankenversicherungsanbieter auch eine private Pflegeversicherung abschließen müssen. Nach Unterzeichnung des Vertrages haben sie dazu sechs Monate Zeit. Theoretisch kann die Pflegeversicherung auch bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden, die Leistungen sind jedoch gesetzlich vorgegeben und bei allen Versicherungsunternehmen gleich. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesicherte Mitglieder haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und eine private Pflegeversicherung zu wählen. Nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft muss der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV bleibt davon unberührt.


Gesetzliche Rahmenbedingungen für die private Pflegeversicherung

Der Gesetzgeber macht bestimmte Vorgaben für die private Pflegepflichtversicherung

  • einen Ausschluss wegen Vorerkrankungen darf es nicht geben
  • während des Bestehens der Versicherungspflicht darf die Versicherung nicht kündigen
  • wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung auch, werden Kinder beitragsfrei mitversichert
  • es besteht ein Anspruch auf Annahme des Antrags und Aufnahme in die Versicherung
  • es muss eine geschlechterunabhängige Beitragsberechnung erfolgen

Einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben Versicherte, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre versichert waren. Die Wartezeiten beziehen sich sowohl auf die stationären als auch auf die ambulanten Pflegeleistungen.


Unterschiede gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung die als fünfte Säule des Sozialsystems eingeführt wurde. Unabhängig davon ob eine Mitgliedschaft in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung besteht, muss auch eine Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Bei der Pflichtversicherung ist der Leistungsumfang gleich. Die Beitragsberechnung ist der wesentlichste Unterschied: Bei der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen des Versicherten. Jeden Monat wird ein bestimmter Prozentsatz des monatlichen Bruttoeinkommens für die Pflegeversicherung einbehalten. Anders stellt sich die Situation bei einer privaten Absicherung dar: Hier wird der Beitrag nicht auf Basis des Einkommens, sondern nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten ermittelt.
Bei einem höheren Eintrittsalter muss der Versicherte also mit höheren Kosten rechnen. Damit ältere Versicherte nicht unter zu hohen Beiträgen leiden, hat der Gesetzgeber bestimmte Regelungen getroffen:

  • Versicherte, die bereits vor Einführung der Pflegeversicherung Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren, zahlen maximal den Höchstbeitrag, der auch in der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen wäre
  • bei einem Ehepartner mit keinem oder geringfügigen Einkommen darf der Beitrag s 150 Prozent des Höchstbeitrages nicht übersteigen
  • Versicherte, die nach dem Stichtag Mitglied der PKV geworden sind, zahlen innerhalb der ersten fünf Jahre den Beitrag, der sich auf Basis ihres Einkommens ergibt
  • nach Ablauf der fünf Jahre wird ihr Beitrag auf den maximalen Höchstbeitrag begrenzt
  • bei einer Absicherung in dem als Notlagentarif geschaffenen Basistarif werden die Beiträge unabhängig vom Eintrittsdatum begrenzt

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung betragen seit dem 1.1.2016 2,35 Prozent des Einkommens, Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Die Finanzierung der Pflegeversicherung wurde durch den Verzicht auf einen Feiertag realisiert. Der Freistaat Sachsen hat die Feiertagsregelung nicht in Anspruch genommen. Hier teilt sich der Beitrag nicht zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,675 Prozent, der Arbeitgeberanteil wie in allen anderen Bundesländern 1,175 Prozent.
Die Begrenzung der Beitragszahlung erfolgt durch die Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird. Zum 1. Januar 2016 wurde die Grenze auf 4.237,50 Euro festgelegt. Daraus ergibt sich ein Höchstbeitrag von 99,58 Euro beziehungsweise 110,18 Euro für Kinderlose. Diese Höchstgrenzen gelten auch für die private Pflegeversicherung unter Berücksichtigung der genannten Regelungen.
Bei der privaten Pflegeversicherung werden die Beiträge von Versicherten, die rechnerisch mehr in die Versicherung einzahlen müssen, begrenzt. Die entstehende Differenz wird im Rahmen eines Umlagenverfahrens auf alle Mitglieder verteilt, deren Beitrag unterhalb des Höchstbeitrages liegt. Nach Angaben des Verbandes der Krankenversicherung PKV ist die Zahl der Versicherten, bei denen der Beitrag begrenzt wird seit Einführung der Pflegeversicherung rückläufig. Die Experten gehen davon aus, dass die Umlagen in den kommenden Jahren weiter sinken werden.
Privatversicherte müssen den Beitrag zur Pflegeversicherung nicht allein tragen. Der Arbeitgeber übernimmt den Anteil, den er bei einer Absicherung über die Sozialversicherung tragen müsste. Die tatsächliche Leistung ist begrenzt auf den hälftigen Beitrag.


Private Pflegeversicherung – Leistungen im Überblick

Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen wohnen in ihren eigenen vier Wänden. Die meisten werden von einem Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt. Bei dieser Art der Pflege erhält der Pflegebedürftige abhängig von der Pflegestufe ein monatliches Pflegegeld:

  • Pflegestufe 0 123 Euro
  • Pflegestufe I 244 Euro
  • Pflegestufe II 458 Euro
  • Pflegestufe II 728 Euro

Bei erheblich eingeschränkter Alterskompetenz erhöht sich das Pflegegeld um 72 Euro in der Pflegestufe I beziehungsweise 87 Euro in der Pflegestufe II. Das Pflegegeld kann der Versicherte nach seinem eigenen Ermessen verwenden. Gibt er das Geld an einen pflegenden Angehörigen oder eine andere Person weiter, ist das Pflegegeld steuerfrei.
Oftmals ist eine alleinige häusliche Pflege nur schwer zu realisieren und der Pflegende erhält Unterstützung von einem Pflegedienst. Dann wird das ausgezahlte Pflegegeld entsprechend gekürzt. Für die häusliche Pflege durch eine Pflegehilfe übernimmt die Pflegekasse ebenfalls Kosten:

  • Pflegestufe 0 231 Euro
  • Pflegestufe I 468 Euro
  • Pflegestufe II 1.144 Euro
  • Pflegestufe III 1.612 Euro

In der Pflegestufe I erhöht sich das Pflegegeld bei erheblich eingeschränkter Alterskompetenz um monatlich 221 Euro, in der Pflegestufe II um 154 Euro. Kommt es in Einzelfällen in der Pflegestufe III zu einem extrem hohen Pflegeaufwand zahlt die Versicherung in Härtefällen bis zu 1.995 Euro monatlich.
Die Pflegeversicherung leistet vor allem für die Unterstützung bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt also vor allem Hilfe beim Waschen und Anziehen oder unterstützt bei hauswirtschaftlichen Tätigkeit. Im Rahmen der häuslichen Betreuung kann der Pflegeversicherte zusätzlich Unterstützung im Alltag beanspruchen Dabei soll vor allem die Pflege sozialer Kontakte im Vordergrund stehen. Nach Angaben der PKV darf nur ein zugelassener Pflegedienst die Betreuung übernehmen.
Zusätzlich können Helfer unter Anleitung einer Pflegefachkraft niederschwellige Betreuungsangebote übernehmen. Damit sollen die Pflegepersonen entlastet werden. Es kann sich zum Beispiel um

  • eine betreute Gruppe für Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen handeln

Diese Leistungen werden in der Regel von Ehrenamtlichen erbracht und sind daher günstiger als Betreuungen von Fachkräften. Zusätzliche Betreuungsangebote gibt es unter anderem von Diakonien, dem DRK oder dem Caritas. Für die niederschwelligen Betreuungsangebote zahlt die Pflegeversicherung monatlich 104 Euro, bei einem erhöhten Betreuungsbedarf wird der Betrag verdoppelt. Zusätzlich zu diesen Summen kann der Versicherte bis zu 40 Prozent seines Anspruchs auf häusliche Pflege für diese Art der Betreuung nutzen.
Will der Pflegebedürftige daheim wohnen bleiben, sind oftmals Änderungen oder Umbauten notwendig. Dabei kann es sich um eine barrierefreie Dusche oder einen Treppenlift handeln. Jede dieser Maßnahmen bezuschusst die Versicherung mit einem Maximalbetrag von 4.000 Euro.
Zudem unterstützt die Pflegeversicherung die Gründung von Wohngruppen. Mindestens drei Personen müssen dabei in einer Gemeinschaft leben und von einer Pflegekraft betreut werden. Jeder Bewohner einer Wohngruppe kann mit einem Zuschuss von bis zu 2.500 Euro rechnen. Dabei erhält jede Wohngruppe maximal 10.000 Euro. Das Geld soll für einen zweckgerichteten Umbau der Wohnung verwendet werden. Pauschal erhält jeder Bewohner eine Zahlung von 205 Euro im Monat. Mit diesem Betrag soll die Pflege realisiert werden.
Neben der ambulanten Pflege daheim gibt es die teilstationäre oder stationäre Pflege. Bei der teilstationären Pflege gibt es keine Möglichkeit, den Pflegebedürftigen durchgängig zu Hause zu betreuen. In diesem Fällen kann der Pflegebedürftige für eine bestimmte Zeit teilstationär untergebracht werden um zum Beispiel einen pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die Leistungen in diesem Fall entsprechen denen der häuslichen Pflege.
Bei der vollstationären Pflege ist der Pflegebedürftige in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Die Versicherung übernimmt die Pflegekosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Die Unterbringung und die Verpflegung zahlt der Pflegebedürftige aus eigenen Mitteln. Die Versicherung übernimmt monatlich bis zu

  • 1.064 Euro in der Pflegestufe I
  • 1.330 Euro in der Pflegestufe II
  • 1.612 Euro in der Pflegestufe III
  • 1.995 Euro bei außergewöhnlichen Härtefällen

Weitere Leistungen der privaten Pflegeversicherung

Private Pflegeversicherung | meine-krankenversicherung.de - Pfleger hilft Senioren aus Rollstuhl ins BettAuch eine Pflegeperson kann einmal ausfallen. Dafür sieht der Gesetzgeber die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege vor. Bei der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige für einen bestimmten Zeitraum stationär oder in eine andere Betreuungseinrichtung aufgenommen wenn eine häusliche Pflege nicht möglich sein sollte. Zusätzlich zum Pflegegeld zahlt die Versicherung bis zu 1.612 für maximal 56 Kalendertage jährlich.
Im Rahmen der Verhinderungspflege springt eine andere Pflegekraft für den Pflegenden ein oder der Pflegebedürftige wird für die Zeit stationär untergebracht. Die Pflegekraft, die Urlaub nimmt, oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht betreuen kann, muss den Bedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt haben. Für den Ersatz übernimmt die Versicherung maximal 1.612 Euro für 42 Tage jährlich.
Auch eine Kombination aus beiden Pflegeoptionen ist möglich, sofern die Gelder für eine Maßnahme noch nicht aufgebraucht wurden.
Auch der Versicherungsschutz der Pflegeperson spielt eine Rolle. Wer seine Erwerbstätigkeit aufgibt, um zu pflegen, verliert auch seinen Versicherungsschutz. Die Pflegekasse übernimmt Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung des Pflegenden und zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Zudem werden abhängig von der Pflegestufe auch Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt. Während der Pflege sowie auf dem Hin- und Rückweg besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die pflegende Person.


Private Pflegezusatzversicherung als Ergänzung zur Pflegeversicherung


Mit der Pflegeversicherung kann das Pflegerisiko nicht komplett abgedeckt werden. Kommt es zu einem Pflegefall muss der Pflegebedürftige oder die Angehörigen zusätzliche Kosten aus eigener Tasche zahlen. Um sich entsprechend zu schützen, ist eine zusätzliche Pflegeversicherung eine sinnvolle Variante. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für einen Pflegefall vorzusorgen:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflege-Bahr

Pflegetageldversicherung

Die meisten Versicherten entscheiden sich für eine Pflegetageldversicherung, die die meisten Anbieter in ihrem Portfolio haben. Im Pflegefall übernehmen die Versicherung eine bestimmte tägliche pauschale Summe. Dabei gibt es statische und flexible Tarife. Bei der statischen Variante wird ein bestimmtes Tagegeld für die Pflegestufe III vereinbart. Abhängig von der Pflegestufe wird ein bestimmter prozentualer Anteil dieses Satzes ausgezahlt. Die volle Summe erhält der Versicherte bei der Pflegestufe III. In der Regel zahlen die Versicherungen bei der Pflegestufe 0 zwischen 10 und 40 Prozent, bei Pflegestufe I zwischen 20 und 40 Prozent und bei Pflegestufe II zwischen 50 und 70 Prozent des vereinbarten Satzes. Üblicherweise liegt der maximal zu vereinbarende Tagessatzes bei 150 Euro.
Bei einer flexiblen Tarifvariante kann der Versicherte das Tagegeld für die einzelnen Pflegestufen selbst festlegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich so in jeder Stufe den vollen Tagessatz auszahlen lassen und jede Pflegestufe mit 100 Prozent absichern.
Die Pflegetageldversicherung ist für den Versicherten sehr vorteilhaft, denn er kann über die ausgezahlten Beträge nach seinem Ermessen verfügen. Ein Nachweis über Kosten muss nicht vorgelegt werden. Auf der anderen Seite passen sich die Tagessätze nicht der Kostenentwicklung an, so kann es passieren, dass der ursprünglich gewählte Tagessatz im Pflegefall zu gering ausfällt. Bei einer Kündigung der Police erlischt der Versicherungsschutz und das eingezahlte Geld ist verloren. Bei Abschluss der Versicherung sollten Verbraucher zudem darauf achten, dass im Pflegefall die Beiträge nicht weiter gezahlt werden müssen. Bei einigen Anbietern ist das der Fall.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung ist eine weitere Möglichkeit der zusätzlichen Vorsorge. Die Versicherung übernimmt die tatsächlichen Kosten, die im Pflegefall anfallen. Dabei werden entweder die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz erhöht oder die Kosten werden bis zu einer maximalen jährlichen Obergrenze übernommen. Hier kommt es darauf an, für welche Option sich der Versicherte bei Vertragsabschluss entscheidet. Mit der Pflegekostenversicherung kann der Versicherte also eine volle Kostendeckung erreichen und der Versicherungsschutz passt sich der Kostenentwicklung an. Nachteilig ist, dass die Zahlungen nur nach Kostennachweis geleistet werden und der Versicherte nicht über das Geld verfügen kann. Zudem erstatten die Versicherungen nur Leistungen, die mit der Pflege zusammenhängen. Die Pflege eines Angehörigen wird daher nicht unterstützt. Die Pflegekostenversicherung lohnt sich also besonders für Personen, die davon ausgehen, im Pflegefall auf professionelle Hilfe zu setzen. Üblicherweise gibt es bei dieser Versicherungsoption keine Beitragbefreiung wenn der Pflegefall eintritt. Beitragserhöhungen sind möglich.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung zahlt im Pflegefall eine vereinbarte Summe aus. Die Zahlung ist entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Rente möglich. Zudem werden weitere Risiken abgesichert. Die Pflegerentenversicherung leistet im Todesfall eine bestimmte Summe an die Angehörigen und bietet zudem ab einem Alter von 80 oder 85 Jahren eine Altersrente. Insgesamt ist die Pflegerentenversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungen teuer, aber auch deutlich flexibler als andere Versicherungen. Ob eine Pflegerentenversicherung empfehlenswert ist, hängt vom Einzelfall ab. Oftmals ist e besser, die Risiken einzeln abzusichern. Zudem sind die genauen Leistungen abhängig vom Kapitalmarkt, da ein Teil der Beiträge in eine kapitalbildende Lebensversicherung fließen. Die Überschüsse können nicht garantiert werden.

Pflege-Bahr

Mit dieser Versicherungsform unterstützt der Staat den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Wer eine Pflegetagegeldversicherung mit einer Mindestleistung von 600 Euro monatlich in der Pflegestufe II abschließt, erhält einen Zuschuss von Staat. Wichtig ist, dass der Versicherte mindestens 10 Euro selbst in den Vertrag einbezahlt. Unter diesen Bedingungen gibt es eine staatliche Zulage von monatlich 5 Euro, die direkt in den Vertrag fließt. Einem Bericht des Magazins „Wiso“ zufolge sind die Leistungen bei dieser Tarifvariante nicht ausreichend, um eine Pflegebedürftigkeit ausreichend abzusichern. Nach Angaben der Experten handelt es sich hier meistens um die leistungsschwächsten Tarife auf dem Versicherungsmarkt, so dass ein vorheriger Vergleich sehr zu empfehlen ist. Die Versicherungen dürfen keinen Antrag ablehnen, es gibt keine Gesundheitsprüfung bei dieser Versicherungsoption.
Einige Kriterien sind bei der Entscheidung für eine private Pflegezusatzversicherung besonders wichtig und sollten genau beachtet werden:

  • die Pflegezusatzversicherung sollte die von der Pflegekasse festgelegte Pflegestufe übernehmen
  • eine Leistung sollte ohne Wartezeit erfolgen
  • die Versicherung sollte bereits Leistungen ab der Pflegestufe 0 erbringen
  • im Pflegefall sollte die Beitragspflicht eingestellt werden
  • eine ausreichende Absicherung sollte für alle Pflegestufen vereinbart sein
  • gibt es eine Dynamik sollte die Anpassung ohne Gesundheitsprüfung erfolgen
  • die Leistungen sollten lebenslang garantiert werden
  • bei einer Pflege durch Angehörige sollte keine Kürzung vorgenommen werden

Private Pflegeversicherung | meine-krankenversicherung.de - Seniorenpaar umarmt sichGrundsätzlich sind die Kosten einer Pflegezusatzversicherung abhängig vom Alter und von den gewählten Leistungen sowie dem Gesundheitszustand des Versicherten. Es gilt: Je jünger die versicherte Person bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger werden die Beiträge. Nach Angaben von Stiftung Warentest zahlt ein 45-jährger im Schnitt etwa 56 Euro für eine Pflegetagegeldversicherung. Auch wenn die Beiträge bei einem geringen Eintrittsalter günstig sind, müssen sie dauerhaft erbracht werden. In der Regel verlieren Versicherte den Versicherungsschutz und alle eingezahlten Beiträge, wenn die Zahlungen ausgesetzt werden. Im schlimmsten Fall ist also das Geld weg und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr. Auf der anderen Seite haben Versicherte bei einem Vertragsabschluss in jungen Jahren weniger Vorerkrankungen und haben keine Probleme, einen guten Vertrag anzuschließen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollten in jungen Jahren erst andere Risiken wie Todesfall oder Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Wenn der Versicherte hier über einen guten Schutz verfügt, gehört auch die Pflegezusatzversicherung ins Portfolio. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, Geld für den späteren Pflegefall zurückzulegen. Dazu berichtet das Magazin „Wiso“, dass die Reserven in diesen Fällen schnell verbraucht sein können. Die Barmer GEK untersuchte in einem Pflegereport die Eigenanteile zu den Pflegekosten und kam bei Männern auf Zahlungen von 21.00 Euro, bei Frauen waren es sogar 45.000 Euro jährlich. Die Werte zeigen, dass der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sehr ratsam ist.