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Pflegeversicherung


Geschichte und Einführung der Pflegeversicherung

Pflegeversicherung - Großmutter und Enkelin lächeln sich anDie Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Grundlage ist das Elfte Sozialgesetzbuch. Vor Einführung der Pflegeversicherung nahmen zunehmend pflegebedürftige Menschen Sozialhilfe in Anspruch, die Ausgaben dafür stiegen deutlich. Davon ausgehend, dass jeder pflegebedürftig werden kann, wurde die Versicherung zur Pflicht für alle gesetzlichen und privat Versicherten. Jeder, der Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist, wird automatisch Mitglied der Pflegeversicherung. Wer sich für eine private Gesundheitsvorsorge entschieden hat, muss den Schutz privat vereinbaren.

Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass die Zahl der Über-80-jährigen von rund fünf Millionen im Jahr 2013 auf knapp neun Millionen im Jahr 2060 ansteigen wird. Mit zunehmendem Lebensalter steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit deutlich an. Statistiken gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der Älteren in diesem Alter pflegebedürftig sein werden. Während früher Pflegebedürftige vorwiegend in der Familie versorgt wurden, ist das heute immer weniger der Fall. Die Kinder, die sich um die Eltern kümmern könnten, sind berufstätig oder wohnen an einem anderen Ort. Die Verfassung der Bundesrepublik sieht laut Bundesgesundheitsministerium eine Schutzfunktion des Staates für seine Bürger vor. Aus diesem Grund wurde die Pflegeversicherung eingeführt.

Die Einführung der Pflegeversicherung fand in zwei Stufen statt. Zunächst gab es ab dem 1.1.1995 zwar eine Beitragspflicht, Leistungen konnten jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht beansprucht werden. Ab dem 1.4.1995 konnten Pflegebedürftige schließlich Leistungen zur häuslichen Pflege beantragen. In einem zweiten Schritt erhielten Versicherte ab dem 1.7.1996 auch stationäre Pflegeleistungen. Während der Beitragssatz zunächst bei 1 Prozent lag, wurde er im Zuge der zweiten Stufe auf 1,95 Prozent angehoben, für Kinderlose lag der Satz bei 2,2 Prozent. Seit dem 1.1.2015 wurden die Beitragssätze neu auf 2,35 bzw. 2,6 Prozent festgelegt. Eine weitere Erhöhung wird zum 1.1.2017 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Beitragssatz 2,55 Prozent betragen, Kinderlose zahlen 2,8 Prozent.


Finanzierung der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein umlagenfinanzierte Versicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags, der bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung direkt einbehalten wird. Als Ausgleich für den Arbeitgeberanteil wurde mit Einführung der Versicherung ein Feiertag gestrichen. Lediglich im Bundesland Sachsen gibt es die Finanzierung über die Feiertagsstreichung nicht. Die Beiträge werden hier nicht paritätisch aufgeteilt, sondern die Arbeitnehmer zahlen einen höheren Anteil.

Die Beitragshöhe ist abhängig vom monatlichen Einkommen, zudem gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, die der Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Die Beitragssätze (Stand 2015) im Überblick:

  • aktueller Beitragssatz 2,35 Prozent
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 1,175 Prozent
  • in Sachsen zahlen Arbeitnehmer 1,675 Prozent, Arbeitgeber 0,675 Prozent
  • Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent wenn sie mindestens 23 Jahre alt sind und nach dem 31.12.1939 geboren wurden

Die Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2015) liegt bei

  • 49.500 Euro jährlich
  • 4.125 Euro monatlich

Neben Arbeitnehmern sind

  • Rentner
  • Studenten
  • Arbeitslose

ebenfalls versicherungspflichtig. Rentner übernehmen die Beiträge in voller Höhe selbst. Einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers gibt es nicht. Für Studenten gelten Beiträge in Höhe von monatlich 14,03 Euro beziehungsweise 15,52 Euro für Kinderlose, sofern sie selbst versichert sind. Für Unter-25-jährige gibt es die Möglichkeit der Familienversicherung über ein Elternteil. Für Arbeitslose wird der Beitrag von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.


Privatversicherte in der Pflegeversicherung

Während bei gesetzlich Versicherten die Pflegeversicherung über die Sozialversicherung geregelt wird, müssen sich Privatversicherte selbst im eine Pflegepflichtversicherung kümmern. Wer einen privaten Krankenversicherungsvertrag abschließt, muss auch eine private Pflegeversicherung einschließen. Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der privaten Versicherung können Versicherte das Pflegerisiko auch bei einem anderen Anbieter absichern. Da die Leistungen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen, ist das jedoch wenig empfehlenswert. Auch privat versicherte Beamte müssen die Pflegebedürftigkeit absichern.

Im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung orientieren sich die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung nicht am Einkommen, sondern am Lebensalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Ein großer Anteil der monatlichen Beiträge wird als Altersrückstellung angelegt um das steigende Pflegerisiko im Alter abzusichern. Bezüglich der Leistungen sind bei Abschluss der Versicherung bestimmte gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Die Leistungen der privaten Anbieter müssen sich an denen der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren. Der Privatversicherte erhält einen Zuschuss des Arbeitgebers. Dieser entspricht der Höhe des Arbeitgeberanteils, der für die gesetzliche Pflegeversicherung zu entrichten wäre. Maximal übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des tatsächlichen Beitrags.

Vom Gesetzgeber gibt es bestimmte Vorgaben, wie die Verträge bei einem privaten Anbieter gestaltet werden müssen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums dürfen

  • die Beiträge sich nicht nach dem Geschlecht richten
  • Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen werden
  • bereits Pflegebedürftige nicht abgewiesen werden

Zudem gibt es Unterschiede zwischen

  • Versicherten die bereits bei Einführung der Pflegeversicherung privat versichert waren und
  • Versicherten, die später privat versichert wurden

Bei Versicherten, die bereits bei Einführung der Versicherung Mitglied einer privaten Versicherung waren, wurde der Höchstbeitrag auf den Maximalbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt. Ehepartner erhalten eine Beitragsvergünstigung, wenn sie kein oder nur ein geringfügiges Einkommen haben. In diesen Fällen dürfen die Beiträge für beide Ehepartner 150 Prozent des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht überschreiten.

Für alle, die später Mitglied der PKV geworden sind, gibt es fünf Jahre lang keine Begrenzung. Hier wird der Beitrag nach Alter und Gesundheitszustand berechnet und so sind eventuell erhöhte Sätze zu entrichten. Nach Ablauf der fünf Jahre gilt die Begrenzung auf den gesetzlichen Höchstbeitrag. Durch die Begrenzung der Beiträge bei einigen Versicherten entsteht eine Lücke zwischen dem tatsächlichen und dem kalkulatorischen Beitrag. Die entstehende Differenz wird im Umlageverfahren auf alle Mitglieder verteilt. Privatversicherte, die im brancheneinheitlichen Basistarif versichert sind, erhalten Leistungen, die dem gesetzlichen Niveau entsprechen. In dieser Tarifvariante sind die Beiträge entsprechend gedeckelt.


Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Pflegeversicherung - Pflegerin stellt sich einem Senioren in seiner Wohnung vorWer für mehr als sechs Monate Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Anziehen oder Waschen benötigt, gilt als pflegebedürftig. Ein privat Versicherter, bei dem eine Pflegebedürftigkeit eintritt, muss seinen Versicherer informieren. Der private Anbieter beauftragt das Unternehmen MEDICPROOF mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung übernimmt der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. In der Regel findet ein Besuch bei der zu pflegenden Person zu Hause statt. Bei diesem Termin sollte eine Vertrauensperson anwesend sein. Die privaten Anbieter sind verpflichtet, die gleichen Maßstäbe wie die soziale Pflegeversicherung anzulegen. Damit soll eine Gleichwertigkeit des Versicherungsschutzes sichergestellt werden. In regelmässigen Abständen müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld einen Termin mit einem anerkannten Pflegeberater wahrnehmen. Damit soll die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt werden.

Zudem haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine individuelle und kostenlose Beratung durch eine kompetente Person. Auch pflegende Angehörige können sich hier Unterstützung holen. Beim Verband der Privaten Krankenversicherung gibt es für diese Beratungen ein eigenes Konzept, das von der COMPASS Private Pflegeberatung GmbH umgesetzt wird. In zentralen Punkten orientieren sich die privaten Anbieter am Angebot der sozialen Pflegeversicherung.


Die Pflegestufen im Überblick

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden abhängig von der Pflegestufe erbracht. Grundsätzlich sind Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedürfen pflegebedürftig. Dabei kann es sich um eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit handeln. Die Pflegebedürftigkeit muss für die Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten gegeben sein. Die Personen benötigen Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegestufe 0

Die Pflegestufe 0 gilt für Menschen mit einer nachweislich eingeschränkten Alltagskompetenz. Dabei konzentriert sich der Pflegeaufwand nicht unbedingt auf eine medizinische Betreuung sondern vielmehr auf eine Betreuung und Beaufsichtigung.

Pflegestufe I

Hier liegt erhebliche Pflegebedürftigkeit vor. Die Person benötigt bei mindestens zwei täglichen Verrichtungen wie Körperpflege oder Ernährung Unterstützung. Mehrmals wöchentlich ist darüber hinaus Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erforderlich. Im Schnitt benötigen die Tätigkeiten täglich 90 Minuten, für die Grundpflege müssen davon mehr als 45 Minuten aufgewendet werden.

Pflegestufe II

Bei der Pflegestufe II besteht Schwerpflegebedürftigkeit. Die Person benötigt mindestens drei Mal täglich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität. Mehrmals wöchentlich ist Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Arbeiten erforderlich. Im Schnitt dauert die Pflege täglich drei Stunden, für die Grundpflege sind mindestens zwei Stunden notwendig.

Pflegestufe III

Bei der Pflegestufe III handelt es sich um einen Schwertpflegebedürftigen, der rund um die Uhr Hilfe benötigt. Auch hier muss mehrmals wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden. Im Schnitt werden für die Pflege mindestens fünf Stunden täglich aufgewendet. Dabei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Hier gibt es eine zusätzliche Härtefallregelung, die bei einem besonders hohen und intensiven Pflegeaufwand gilt. In diesen Fällen leistet die Pflegeversicherung angepasste höhere Sätze. Es muss rund um die Uhr eine Pflegeperson bereitstehen, wobei die Betreuung mindestens drei Mal auch in der Nacht erfolgen muss.

Zum 1. Januar 2017 will die Bundesregierung die Pflegebedürftigkeit neu definieren. Ein entsprechendes Gesetz ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Das bisherige System mit drei Pflegestufen und der Pflegestufe 0 soll ab 2017 durch fünf neue Pflegestufen abgelöst werden. Bei der Ermittlung des Pflegegrades sollen der Grad der Selbständigkeit sowie die Fähigkeit, bestimmte Lebensbereich zu organisieren berücksichtigt werden.


Pflegeversicherung Leistungen

Die Höhe der Kostenerstattung ist von der Pflegestufe abhängig. Die Pflegeversicherung stellt eine Grundabsicherung dar. Für weitergehende Leistungen ist eine private Pflegezusatzversicherung für gesetzlich Versicherte sinnvoll, mit der auch über diese Absicherung hinausgehenden Leistungen individuell abgesichert werden können.

Die Pflegeversicherung besteht aus

  • der Pflegesachleistung
  • dem Pflegegeld
  • einer Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung
  • der Tages- und Nachtpflege

Bei einer stationären Pflege in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse abhängig von der Pflegestufe Kosten bis zu

  • 1.064 Euro bei der Pflegestufe I
  • 1.330 Euro in der Pflegestufe II
  • 1.612 Euro in der Pflegestufe III
  • bei Härtefällen bis zu 1.995 Euro

Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt, greift die Pflegesachleistung. Hier werden Kosten für einen ambulanten Pflegedienst übernommen. Die Abrechnung nimmt der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse vor. Dabei leistet die Versicherung

  • bis zu 468 Euro monatlich in der Pflegestufe I
  • bis zu 1.144 Euro monatlich in der Pflegestufe II
  • bis zu 1.612 Euro monatlich in der Pflegestufe III
  • bis zu 1.995 Euro monatlich bei Härtefällen in der Pflegestufe III

Besteht wegen einer Einschränkung der Alltagskompetenz weiterer Betreuungsbedarf, leistet die Pflegeversicherung monatlich

  • ohne Pflegestufe 231 Euro
  • 689 Euro in der Pflegestufe I
  • 1.298 Euro in der Pflegestufe II
  • 1.612 Euro in der Pflegestufe III

Nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherung PKV wohnen rund 70 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause und werden privat gepflegt. Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse, wenn ein Angehöriger oder ein anderer ehrenamtlicher Helfer die Pflege übernimmt. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen überwiesen. Die Verteilung des Geldes bestimmt der Pflegebedürftige. Dabei gelten folgende Monatssätze:

  • 244 Euro in der Pflegestufe I
  • 458 Euro in der Pflegestufe II
  • 728 Euro in der Pflegestufe III

Bei Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gliedern sich die monatlichen Beträge wie folgt:

  • Pflegestufe 0 123 Euro
  • Pflegestufe I 244 Euro
  • Pflegestufe II 458 Euro
  • Pflegestufe III 728 Euro

Zusätzlich gibt es Zuschläge für Personen, die bereits in der Pflegestufe I oder II eingestuft wurden. Diese betragen 72 Euro in der Pflegestufe II und 87 Euro in der Pflegestufe II.

Kombiniert werden Sachleistungen und Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige die Sachleistungen nicht in voller Höhe beansprucht. Er erhält dann in entsprechender Höhe ein Pflegegeld.

Bei der Tages- und Nachtpflege handelt es sich um teilstationäre Leistungen , die zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen in Anspruch genommen werden können. In einem Beispiel erläutert das Bundesgesundheitsministerium, dass es sich dabei um Menschen mit Demenzerkrankungen handeln kann, die nachts eine Betreuung benötigen. Auch wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt, kann die zu pflegende Person für einen Teil des Tages stationär untergebracht werden.

Dafür leistet die Pflegeversicherung monatlich

  • in der Pflegestufe 0 bis zu 231 Euro
  • in der Pflegestufe I bis zu 468 Euro, bei dauerhafter erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz bis zu 689 Euro
  • in der Pflegestufe II bis zu 1.144 Euro, bei dauerhafter erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz bis zu 1.298 Euro
  • in der Pflegestufe III bis zu 1.612 Euro

Übernimmt ein Angehöriger die Pflege, erstattet die Pflegeversicherung die Kosten für eine Urlaubsvertretung im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege. Die Erstattung kann für maximal sechs Wochen jährlich beansprucht werden.

In einigen Fällen ist eine Person nur für eine kurze Zeit auf Pflege angewiesen. Dafür wurde die Kurzzeitpflege eingeführt, bei der Kosten für bis zu vier Wochen übernommen werden. Für alle Pflegestufen einschließlich der Pflegestufe 0 übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro für maximal vier Wochen.

Zusätzlich werden

  • Pflegehilfsmittel
  • Umbaumaßnahmen in der Wohnung

von der Pflegekasse übernommen.


Private Pflegezusatzversicherungen

Pflegeversicherung - Großmutter und Enkelin lächeln sich anGesetzlichen Vorgaben entsprechend müssen auch private Anbieter einen identischen Versicherungsschutz wie die gesetzliche Pflegepflichtversicherung anbieten. Da es sich hier jedoch nur um eine Grundsicherung handelt und bei Pflegebedürftigkeit mit hohen Kosten zu rechnen ist, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Es gibt die Möglichkeit, eine Pflegetagegeld- oder eine Pflegekostenversicherung abzuschließen. Der Staat fördert private Pflegetagegeldversicherungen mit einer Zulage, oftmals wird diese Absicherung auch als Pflege-Bahr gezeichnet. Jeder der

  • Mitglied einer sozialen oder privaten Pflegeversicherung ist
  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht

erhält einen Zuschuss von 5 Euro monatlich, maximal 60 Euro im Jahr. Die Förderung wird direkt auf den Vertrag eingezahlt. Wichtig ist, dass der Versicherte selbst mindestens 10 Euro monatlich einzahlt. Es gibt bestimmte Bedingungen, wie die Verträge gestaltet sein müssen, damit eine Zulage gezahlt wird.

Wer sich für eine Pflegekostenversicherung entscheidet, erhält Kostenerstattungen für tatsächlich entstandene Kosten. In der Regel wird vertraglich ein bestimmter Höchstbetrag oder ein bestimmter Prozentsatz vereinbart. Der Nachweis muss anhand von Rechnungen erbracht werden. Der Bund der Versicherten hebt hervor, dass sich bei dieser Variante die Erstattungen an die Kostenentwicklung anpassen. Unterstützung von Angehörigen oder Freunden wird jedoch nicht honoriert.

Bei der Pflegetagegeldversicherung zahlt die Versicherung eine vereinbarte tägliche Geldsumme. Die Erstattung ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die genaue Höhe richtet sich der jeweiligen Pflegestufe. In den meisten Fällen zahlen Versicherungen den vollen Tagessatz erst ab der Pflegestufe III. Pflegebedürftige können über dieses Geld frei verfügen und auch Angehörige oder andere Personen, die die Pflege übernehmen damit bezahlen. Kostensteigerungen sind bei der Pflegetagegeldversicherung nicht berücksichtigt.

Eine Pflegerentenversicherung wird vom Bund der Versicherten nicht empfohlen. Hier handelt es sich um die Kombination aus einer Versicherung für den Todesfall, einer Rente bei Pflegebedürftigkeit und einer Altersrente. Aufgrund der recht hohen Beiträgen raten die Experten, lediglich das Pflegerisiko abzudecken und weitere Beträge anzulegen und zu sparen.

Wichtig ist, dass der Versicherer bei der Pflegezusatzversicherungen

  • bei allen Pflegestufen Leistungen erbringt, auch bei Pflegestufe 0
  • häusliche und stationäre Pflege übernommen werden
  • eine Beitragsdynamik anbietet, mit der die Leistungen angepasst werden können
  • zahlt, wenn die Pflegebedürftigkeit anerkannt wurde
  • die Pflegestufe der gesetzlichen Pflichtversicherung übernimmt

Pflegezusatzversicherung – Beitrag

Eine private Pflegezusatzversicherung ist eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung. Eine spätere Pflegebedürftigkeit wird individuell abgesichert. Die Höhe der monatlichen Beiträge orientiert sich am

  • Eintrittsalter
  • den gewählten Leistungen

Wer sich bereits in jungen Jahren für einen entsprechenden Versicherungsschutz entscheidet, der kann mit günstigen Beiträgen rechnen und frühzeitig entscheiden, in welchem Umfang betreut und gepflegt werden soll.

Kosten für eine vollstationäre Pflege belaufen sich auf bis zu 3.500 Euro monatlich, die gesetzliche Versicherung übernimmt gerade einmal die Hälfte. Sinnvoll ist es also in jedem Fall, mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorzusorgen.


Pflegestärkungsgesetz – Änderungen ab 2017

Zum 1. Januar 2017 führt der Gesetzgeber mit dem Pflegestärkungsgesetz einige Änderungen ein. Einige Maßnahmen wurden bereits zum 1. Januar 2016 wirksam:

  • Verbesserung der Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen
  • Stärkung von Rehabilitationsmaßnahmen für Pflegebedürftige
  • Verbesserung des Qualitätsmanagements
  • Pflegekassen müssen primärpräventive Leistungen in stationären Einrichtungen erbringen
  • Einführung einer flächendeckenden Pflegedokumentation
  • Anspruch auf Übergangspflege

Weitere Änderungen wird es Anfang 2017 geben. Hier wird eine neue individuelle Begutachtung und eine neue Einstufung in Pflegegrade geschaffen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen sollen die Beeinträchtigungen genauer erfasst werden und in fünf neuen Pflegegraden zielgenauer eingestuft werden. Zudem werden die Leistungen in der ambulanten Pflege erweitert und an den bestehenden Bedarf angepasst. Geplant ist eine Verbesserung der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. Die Pflegeversicherung wird in diesem Rahmen Rentenbeiträge für die pflegenden Angehörigen übernehmen.