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Private Krankenversicherung Vergleich » jetzt PKV Wahl treffen!

Die private Krankenversicherung in Deutschland

Günstige Private Krankenversicherung - jetzt PKV Wahl treffen - Glückliches Pärchen Die Grundlagen unserer Krankenversicherung gehen zurück bis ins Mittelalter. Damals führten Berg- und Minenarbeiter den sogenannten „Büchsenpfennig“ ein. Freiwillig spendeten die Arbeiter für kranke oder verunglückte Kollegen. Durch die fortschreitende Industrialisierung arbeiteten die Menschen in Fabriken und das Risiko von Erkrankungen und Arbeitsunfällen stieg. Im Jahr 1843 wurde in einer Nürnberger Fabrik die erste private Krankenversicherung gegründet. Weitere private Kassen folgten.

Der deutsche Reichskanzler Bismarck führte die Sozialgesetze ein, im Jahr 1883 gab es zunächst die gesetzliche Krankenversicherung, ein Jahr später folgte die Unfallversicherung. Damals wurden auch
erste örtliche Krankenkassen gegründet. Noch heute beruht unser Gesundheitssystem auf den privaten
und gesetzlichen Krankenkassen. Zwischen beiden System gibt es einen gesunden Wettbewerb, der eine sehr gute medizinische Versorgung garantiert.

Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung PKV fließen aus der privaten Krankenvollversicherung jährlich 28,6 Milliarden Euro in das Gesundheitssystem. Die Versicherer betonen, dass Ärzte und Krankenhäuser dank dieser Einnahmen weiter investieren können. Auf diese Weise wird langfristig ein hoher medizinischer Standard gesichert. Nach Angaben des Statistikportals Statista waren in Deutschland im Jahr 2015 8,83 Millionen Versicherte Mitglied der privaten Krankenversicherung. Demgegenüber stehen 70.74 GKV-Versicherte.


Zahlen und Fakten rund um die PKV

Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen PKV, in dem insgesamt 42 Mitgliedsunternehmen organisiert sind, gab es im Jahr 2014 rund 8,83 Millionen Privatversicherte in Deutschland. In der privaten Pflegeversicherung waren insgesamt 9,47 Kunden versichert.

Die Zusatzversicherungen, bei denen sich auch GKV-Mitglieder zusätzlich absichern können, kamen auf 24,34 Millionen Versicherte. Insgesamt verwalteten die Mitgliedsunternehmen im Jahr 2014 Beitragseinnahmen in Höhe von 36,32 Milliarden Euro. Demgegenüber standen ausgezahlte Versicherungsleistungen in Höhe von 24,79 Milliarden. Der PKV berichtet, dass die Altersrückstellungen 206,19 Milliarden Euro betragen. Die Mehrheit der Privatversicherten ist mit der medizinischen Versorgung, die die privaten Versicherer bieten, zufrieden. Das Allensbacher Meinungsforschungsinstitut ermittelte im Jahr 2014, dass 95 Prozent der Privatversicherten mit der Versorgung zufrieden sind.


Vorteile der privaten Krankenkasse

Die private Krankenversicherung bietet Gesundheitsschutz nach Maß. Versicherte stellen sich den Leistungsumfang ihres Vertrages individuell zusammen. Auf diese Weise erhalten Kunden den Schutz, den sie benötigen. Insbesondere für Beamte ist die PKV eine sehr gute Wahl. Aber auch andere Versicherte profitieren von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung:

  • niedrige Einstiegstarife, die unterhalb der GKV-Beiträge liegen können
  • Einbettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Behandlung als Privatpatient
  • geringere Wartezeiten

Besonders günstig sind Tarife für junge, gesunde Versicherte.Der genaue Leistungsumfang orientiert sich an der Tarifwahl des Versicherten. In der Regel teilt sich das Tarifangebot in

  • ambulante und
  • stationäre Leistungen sowie
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz

auf. Die Anbieter arbeiten hier häufig mit einem Bausteinprinzip, das einen bedarfsgerechten Gesundheitsschutz gewährleistet.

Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen bieten die privaten Krankenversicherung ein deutliches besseres Leistungsniveau. Zudem kann es hier nicht zu Kürzungen kommen, die vertraglich vereinbarten Leistungen sind in der PKV garantiert. Wer bis zum Lebensende in der gewählten Tarifvariante versichert bleibt, erhält genau die Leistungen, die zum Vertragsbeginn vereinbart wurden. Damit punktet die PKV deutlich gegenüber der GKV, denn hier kann es immer wieder zu Leistungskürzungen oder -einschränkungen kommen. Die Altersrückstellungen sorgen dafür, dass die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben. Wer bereits in jungen Jahren eine entsprechende Vorsorge treffen will, kann durch einen Zusatzoption einen bestimmten Betrag für die Beitragsreduzierung im Alter zurücklegen.

Die PKV überzeugt bei Leistungsfreiheit mit Rückerstattungen. Abhängig vom Tarif und vom Anbieter erhalten Versicherte bereits bei einem leistungsfreien Jahr einen Teil ihrer Beiträge zurückerstattet – damit belohnen die privaten Anbieter kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind bei Kalkulation der leistungsfreien Zeit ausgenommen.

Die Beitragsberechnung in der PKV erfolgt einkommensunabhängig. Das ist gerade für Gutverdiener ein entscheidender Vorteil, denn während sich der GKV-Beitrag stets am Einkommen des Versicherten orientiert, errechnet sich der Beitrag in der PKV aus den gewählten Leistungen, dem Gesundheitszustand und dem Alter der versicherten Person.

Für einige Personenkreise ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung besonders sinnvoll:

  • Beamte, die nur die Versicherungslücke zur Beihilfe schließen müssen
  • junge gutverdienende Singles, die von günstigen Beiträgen profitieren
  • gutverdienende Angestellte
  • gutverdienende Selbständige
  • Versicherte die einen umfangreichen Versicherungsschutz bevorzugen

Vergleich private Krankenversicherung
Bei einem Vergleich der verschiedenen Anbieter ist es wichtig, stets die gleichen Rahmendaten zugrunde zu legen. Nur bei vergleichbaren Leistungen ergibt sich ein realistisches Bild. So sollten Verbraucher nur Angebote mit gleichem Selbstbehalt und identischen Bedingungen vergleichen.
Im Vorfeld eines Vergleich gilt es, einige Kriterien zu bedenken:

  • familiäre Situation, in der PKV ist für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abzuschließen, arbeitet nur ein Hauptverdiener lohnt sich die PKV in der Regel nicht
  • Gesundheitszustand des Versicherten, bei Vorerkrankungen erheben die PKV-Anbieter Beitragsaufschläge oder schließen bestimmte Risiken aus
  • Höhe der Selbstbeteiligung, bis zu diesem Betrag müssen Versicherte Kosten selbst übernehmen

Wichtig: Die Prämie, die Versicherte zu Beginn der Versicherung zahlen, ist nicht der Beitrag, der im Alter für den Gesundheitsschutz fällig wird. Darum ist es ratsam, die Anbieter im Hinblick auf bestimmte Aspekte genauer unter die Lupe zu nehmen:

  • Beitragsstabilität
  • Beitragsentwicklung für Bestandskunden
  • Entwicklung der einzelnen Tarife, Durchmischung der Tarifstruktur

Günstige Private Krankenversicherung - jetzt PKV Wahl treffen - Zufriedene Frau Oftmals spricht man von einer „Vergreisung“ der Tarife. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Anbieter einen Tarif schließt. Es kommen keine neuen, jungen Versicherten mehr hinzu und die Versicherten in dieser Gruppe werden immer älter.

Das führt zu höheren Ausgaben und so zu steigenden Beiträgen. Experten raten länger bestehende Tarife in die Auswahl einzubeziehen.


So funktioniert die private Krankenversicherung

Seit dem 1.1.2009 gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland.
Demnach muss sich jeder, der nicht in der GKV versicherungspflichtig ist, privat krankenversichern. Genau geregelt wird die Versicherungspflicht in § 193 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG. In der privaten Krankenversicherung werden die Leistungen, die Versicherte in Anspruch nehmen, aus den Beiträgen bezahlt.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach

  • dem Versicherungsumfang
  • dem Alter
  • dem Gesundheitszustand

der versicherten Personen. Verträge, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, sind sogenannte „Unisex-Verträge“, bei denen das Geschlecht des Versicherten keine Rolle mehr spielt.

Grundsätzlich können

  • Selbständige und Freiberufler
  • Beamte oder andere Beihilfeberechtigte
  • Angestellte, die mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen
  • Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze

Mitglied der privaten Krankenversicherung werden. Studenten sind mit Beginn des Studiums in der GKV versicherungspflichtig. Wer sich privat absichern will, muss sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu reicht ein Antrag innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn bei der GKV aus.

Liegt das Arbeitseinkommen über der derzeit gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 54.900 Euro (Stand 11/2015) können sich Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung absichern. Wichtig ist, dass das Einkommen über dieser Grenze liegt und auch in den kommenden Jahren diesen Betrag überschreiten wird. Bei der Berechnung werden regelmässige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigt. Die jeweils gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenzen werden jährlich angepasst. Wer als Arbeitnehmer mit seinem Einkommen die gültigen Grenzen überschreitet, hat die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.


Erklärung Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungsgrenze genannt, bestimmt die maximale Höhe des Bruttoarbeitsentgeltes, bis zu der ein Arbeitnehmer sich in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern muss. Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, spricht man von einer Pflichtversicherung in der GKV. Für 2015 beträgt die Versicherungsgrenze 54.900 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze dient als Grundlage für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherung. Bis zu dieser Höhe werden vom Einkommen des Arbeitnehmers Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Für das Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, muss der Arbeitnehmer keine Beiträge leisten. Für das Jahr 2015 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 49.500 Euro jährlich. Zudem gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Betragsgrenzen liegen für die alten Bundesländer für das Jahr 2015 bei 72.600 Euro jährlich. In den neuen Bundesländern gilt für das Jahr 2015 eine Grenze von 62.400 Euro.


Wer kann sich in der PKV versichern?

Selbständige, Freiberufler und Beamte können sich jederzeit in der privaten Krankenversicherung absichern. Beamte wählen dabei aus verschiedenen Tarifen zur Ergänzung der Beihilfe. Für Arbeitnehmer gelten die genannten Grenzen bei der Absicherung in der PKV.

Arbeitnehmer in der PKV

Arbeitnehmer, die in die PKV wechseln, müssen nicht nur die Jahresarbeitsentgeltgrenzen überschreiten, sondern entweder

  • in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in der GKV versichert gewesen sein
  • unmittelbar vorher mindestens 12 Monate in der GKV versichert gewesen sein

Wer sich als angestellter Arbeitnehmer freiwillig in der PKV versichert, erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu dem monatlich fälligen Beitrag. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des Beitrages zur privaten Krankenversicherung. Dabei übernimmt der Arbeitgeber maximal die Hälfte des Beitrages, der für die GKV aufwendet werden müsste. Auch für die Angehörigen des Privatversicherten übernimmt der Arbeitgeber einen Zuschuss. Dabei handelt es sich um Angehörige, die nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs mitversichert werden können. Ehegatten und Kinder, die keinem versicherungspflichtigen Erwerb nachgehen, können ebenfalls privat versichert werden. Im Gegensatz zur GKV gibt es in der PKV keine Familienversicherung – hier muss jeder Versicherte einen eigenen Vertrag abschließen.

Die Gewährung des Zuschusses ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

  • Betrieb der Versicherung nach Art einer Lebensversicherung
  • der Versicherer muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechend einen Basistarif im Portfolio haben

Auch wenn der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss an den Beiträgen beteiligt, sind eventuelle Beitragsrückerstattungen dem Versicherten vorbehalten. Kommt es nach einer leistungsfreien Zeit zu Erstattungen, erhält der Versicherte diese Beträge in voller Höhe. In den Tarifen der Versicherungen ist eine Beitragsentlastung ab dem 65. Lebensjahr enthalten. Dafür zahlen Versicherte vorher einen Beitragszuschlag, der ebenfalls bezuschusst wird. Die Zuschüsse sind nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Das gilt in den Fällen, in denen der Arbeitgeber zur Zahlung des anteiligen Beitrages verpflichtet ist.


Beamte und Beihilfeberechtigte in der privaten Krankenversicherung

Günstige Private Krankenversicherung - jetzt PKV Wahl treffen - Zufriedene Mitarbeiterin im Büro Für Beamte birgt die private Krankenversicherung deutliche Vorteile. Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der jeweilige Dienstherr einen Teil der Gesundheitskosten. Den verbleibenden Anteil sichern Beamte und Beihilfeberechtigte über eine private Krankenversicherung ab, um die Kosten zu decken. Die genaue Höhe der Beihilfe legen die Bundesländer fest. Die Beihilfe ersetzt den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums erhalten Beamtinnen und Beamte nach den Beihilfevorschriften im Bundesdienst Beihilfe in Höhe von 50 Prozent. Ruhestandsbeamte bekommen ebenso wie Ehegatten 70 Prozent. Kinder erhalten einen Beihilfesatz von 80 Prozent. In der Regel gelten die Bemessungssätze des Bundes auch in den einzelnen Bundesländern.

Wer nach seiner Verbeamtung die Mitgliedschaft in der GKV fortsetzt, kann dort freiwillig weiter versichert bleiben, muss dann jedoch die Beiträge allein übernehmen. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht in diesen Fällen nicht. Für Beamte ist der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung also keine Option. Beamte sind nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs ohnehin von der Versicherungspflicht in der GKV befreit. Die Versicherer haben für Beamte und Beamtenanwärter besondere Tarife im Angebot mit denen die Deckungslücke geschlissen werden kann. Nicht versicherungspflichtige Wahlleistungen stehen als Zusatzoptionen zur Auswahl. In einigen Bundesländern sind Wahlleistungen bereits in der Beihilfe enthalten. In anderen Ländern haben Beamte keinen Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen im Rahmen der Beihilfe.


Selbständige in der privaten Krankenversicherung

Wer selbständig tätig ist, kann sich entweder

  • freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder
  • in der privaten Krankenkasse

versichern.

Um sich direkt in der PKV abzusichern, müssen die Versicherten in den letzen fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen sein. Alternativ genügt die Mitgliedschaft in der GKV von 12 Monaten, sofern dieser Zeitraum direkt vor dem Wechsel in die PKV liegt. Bei dem Wechsel in die private Krankenversicherung werden die Versicherungszeiten in der GKV auf die Wartezeiten in der PKV angerechnet. Für Existenzgründer ist der Wechsel in die private Krankenversicherung zunächst nicht zu empfehlen. Gerade wenn Selbständige im Rahmen der Familienversicherung auch Angehörige versichern, lohnt sich der Wechsel in die PKV in der Regel nicht.

Die Beiträge orientieren sich in der PKV nicht am Einkommen – wer als Selbständiger sehr gut verdient, trifft mit der privaten Krankenversicherung eine gute Wahl. Zu bedenken ist, dass die Beiträge auch bei einer schlechten Auftragslage zu erbringen sind.
Bei einigen selbständigen Berufsgruppen gibt es Besonderheiten. So können sich selbständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse absichern. Sie erhalten von der KSK einen Zuschuss zum GKV-Beitrag und bleiben damit gesetzlich versichert. Auch Landwirte unterliegen der Versicherungspflicht in der GKV, können sich aber befreien lassen.

Ein wichtiges Thema für alle die bereits eine PKV abgeschlossen haben: PKV Optimierung sowie der PKV Wechsel innerhalb der Gesellschaft nach § 204 VVG!


Ärzte in der privaten Krankenversicherung

Während selbständig tätige, niedergelassene Ärzte sich jederzeit in der PKV versichern können, müssen angestellte Ärzte die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, um Mitglied der PKV zu werden. Die meisten Anbieter haben besondere Tarife für Ärzte im Angebot. Dabei bieten die Versicherer häufig auch Familientarife an. Auch für Studenten der Humanmedizin gibt es bei einigen Versicherungen spezielle Angebote. Nach dem Studium entscheiden die Versicherten ob sie in der PKV versichert bleiben oder in die GKV wechseln.


Bundesfreiwilligendienst und Wehrdienst

Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes besteht Versicherungspflicht in der GKV. Eine Befreiung ist nicht möglich, so dass junge Leute sich während des Bundesfreiwilligendienstes nicht privat versichern können.

Während des freiwilligen Wehrdienstes sind Wehrdienstleistende auf Kosten des Bundes versichert. Die Wehrdienstleistenden haben Anspruch auf unentgeltliche medizinische Versorgung. Für Angehörige, die Anspruch auf eine Familienversicherung hätten werden die Beiträge erstattet. Bei Personen, die vorher GKV-versichert waren, ruht die Krankenversicherung. In der PKV besteht während dieser Zeit eine sogenannte Anwartschaftsversicherung. Damit ruhen die Ansprüche aus der PKV, da sie nicht benötigt wird.


Studenten in der PKV

Studenten sind im Rahmen der GKV-Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr versichert. Bei Erreichen der Altersgrenze gilt die Familienversicherung nicht. Studenten müssen sich in der studentischen Krankenversicherung absichern und eigene Beiträge entrichten.

Sind Studenten beihilfeberechtigt versichert, erhalten sie einen Teil der Krankheitskosten über den Dienstherrn des Beamten-Elternteils. Die staatliche Beihilfe gilt auch hier bis zum 25. Lebensjahr. Nach Erreichen der Altersgrenze entfällt die Beihilferegelung. Studenten haben die Möglichkeit, sich in einem privaten Studententarif selbst zu versichern. Ein Wechsel in die PKV ist nicht möglich. Hier kann es Hilfreich sein nach speziellen PKV Studententarifen sich zu erkundigen.

Die Versicherungszeiten werden über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert, wenn bis zum Erreichen der Altersgrenze Bundesfreiwilligendienst oder Wehrdienst geleistet wurde. Der Versicherungszeitraum verlängert sich um die geleistete Zeit.


Arbeitslosigkeit in der privaten Krankenversicherung

Günstige Private Krankenversicherung - jetzt PKV Wahl treffen - Entspannter Herr Privatversicherte Arbeitnehmer unter 55 Jahren werden mit der Arbeitslosigkeit gesetzlich versicherungspflichtig. Während der Arbeitslosigkeit müssen sie zurück in die GKV wechseln. Versicherte, die in den letzen fünf Jahren PKV-versichert waren, können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Arbeitslosigkeit bei der GKV gestellt werden.

Wer sich von der GKV-Pflicht befreien lässt, erhält einen Beitragszuschuss von der Agentur für Arbeit. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom bisherigen Verdienst des Versicherten. Angestellte Arbeitnehmer die in der PKV versichert sind, liegen mit ihrem Einkommen in der Regel deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze, so dass die Agentur für Arbeit als Zuschuss den Höchstbeitrag zur GKV gewährt.

Wer bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit wieder Mitglied der PKV werden will, kann die PKV mit einer Anwartschaft weiterführen. Damit sichern sich PKV-Versicherte die Option, zu alten Konditionen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Krankenversicherung einzusteigen.

Werden Versicherte über 55 Jahre, die in den letzen fünf Jahren PKV-versichert waren, arbeitslos, bleiben sie weiterhin in der privaten Krankenvollversicherung. Auch hier übernimmt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Beitrag. Haben diese Versicherten Probleme mit der Beitragszahlung, gibt es den Basistarif als Notlagentarif für diesen Personenkreis.


Privatversicherte mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Als geringfügig beschäftigt gelten Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 450 Euro monatlich. Auch ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer mehr als 450 Euro monatlich verdient, das aber auf maximal 50 Arbeitstage beschränkt ist, wird als geringfügig bezeichnet.

Oftmals werden diese Tätigkeiten auch als Minijob bezeichnet. Der Arbeitgeber muss einen pauschalen Betrag an die Sozialversicherung leisten, wenn der Minijob dauerhaft ausgeführt wird. Wer vor der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung PKV-versichert war, bleibt in der privaten Versicherung, da durch die Tätigkeit Versicherungspflicht besteht.

In der Regel handelt es sich hier um Ehepartner, bei denen der Hauptverdiener Mitglied der PKV ist. Für die Ehegatten muss in der PKV ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.


Kinder in der privaten Krankenversicherung

Kinder werden stets bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert. Ist dieses Elternteil privat versichert, so muss auch das Kind in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Wird die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt abgeschlossen, erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Die Versicherung gilt rückwirkend bis zum Tag der Geburt. Die Leistungen für das Kind orientieren sich an denen des Elternteils.


Rentner in der privaten Krankenversicherung

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen. Das betrifft auch Versicherte, die dann mit ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungsgrenze liegen. Ab einem Lebensalter von 60 Jahren profitieren ältere Versicherte in der PKV von reduzierten Beiträgen, denn

  • der 10prozentige gesetzliche Zuschlag für die Beitragssicherheit im Alter und
  • das Krankentagegeld

entfallen zu diesem Zeitpunkt.

Mit dem Rentenbeginn übernimmt der Arbeitgeber nicht mehr den hälftigen Versicherungsbetrag. Rentner erhalten von ihrem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss. Dieser Beitragszuschuss muss von den Versicherten separate beantragt werden. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Zuschuss zeitgleich mit der Rente zu beantragen. Derzeit liegt der Zuschusssatz bei 7,3 Prozent, also die Hälfte des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen (Stand 11/2015). Die maximale Höhe ist begrenzt auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Für Pflegeversicherungsbeiträge erhalten privatversicherte Rentner keinen Zuschuss.

Im Rahmen der Gesundheitsreform führte der Gesetzgeber einen 10-prozentigen Zuschlag auf Versicherungsbeiträge ein, der für Beitragsstabilität im Alter sorgen soll. Die privaten Anbieter müssen den Zuschlag auf die Versicherungsbeiträge bei Versicherten zwischen 20 und 60 Jahren erheben. Die eingenommenen Beträge müssen die Anbieter dazu verwenden, die Beiträge im Alter zu senken.

Zudem hat der Gesetzgeber im Rahmen der Gesundheitsreform

  • den Standardtarif und
  • den Basistarif

als brancheneinheitliche Tarifoptionen eingeführt. Damit sollen Versicherte vor zu hoher Beitragsbelastung im Alter geschützt werden.


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Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung

Wer bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied einer privaten Krankenversicherung war, kann im Alter in den Standardtarif wechseln. Die brancheneinheitliche Tarifoption wurde geschaffen, um älteren Versicherten moderate Beiträge zu bieten.

Der Standardtarif steht Versicherten offen, die

  • mindestens 65 Jahre alt sind
  • mindestens 55 Jahre alt sind und mit ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen

Günstige Private Krankenversicherung - jetzt PKV Wahl treffen - Lächelnde Frau Die Leistungen im Standardtarif orientieren sich an den gesetzlichen Krankenkassen. Der Wechsel in den Standardtarif ist innerhalb des Versicherungsunternehmens möglich. Der Maximalbeitrag darf den höchsten GKV-Beitrag nicht überschreiten. Sehr gut geeignet ist der Standardtarif für Ehepaare.

Bei Verheirateten darf der Maximalbeitrag 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrages nicht überschreiten. Paare profitieren also besonders von einem Tarifwechsel in den Standardtarif. Im Vergleich zu anderen Optionen bietet die Variante zwar ein leicht abgespecktes Leistungsniveau, punktet aber weiterhin mit freier Arztwahl und Behandlung durch einen Privatarzt.


Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Versicherte, die nach dem Stichtag 1.1.2009 Mitglied in der PKV geworden sind, haben die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln. Hier handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Notlagentarif. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und nicht in der GKV versicherungspflichtig ist oder privat versichert war, kann sich im Basistarif versichern. Die Anbietern müssen einem Antrag auf Aufnahme in den Basistarif entsprechen, sofern die Bedingungen gegeben sind. Bestimmte Personenkreise haben einen Anspruch auf Wechsel in den Basistarif:

  • freiwillig GKV-Versicherte innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn der Wechselmöglichkeit
  • Privatversicherte, die mindestens 55 Jahre alt sind und bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied der PKV waren, diese Versicherten müssen eine Rente beziehen oder eine finanzielle Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs nachweisen (Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. Sozialhilfe)
  • Privatversicherte mit einem Versicherungsvertrag, der nach dem 31.12.2008 geschlossen wurde
  • Nichtversicherte, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen

Im Basistarif orientieren sich die Leistungen an den gesetzlichen Krankenkassen, die üblichen Vorteile, die Privatversicherte genießen, gibt es in dieser Tarifoption nicht. Der Tarif wurde als reiner Notlagentarif mit einem abgespeckten Leistungsniveau konzipiert. Versicherte, die hilfebedürftig sind oder durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig werden, zahlen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit nur die Hälfte der Prämie. Für die andere Hälfte kommt nach den Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch der zuständige Träger auf.

Im Basistarif haben Versicherte die Wahl zwischen Selbstbehalten in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro. Der Gesetzgeber schreibt die verschiedenen Optionen der Selbstbeteiligung vor. Ist der Selbstbehalt einmal gewählt, gilt eine Bindungsfrist von drei Jahren.


Gesundheitsprüfung in der PKV

Bei den privaten Krankenversicherungen richten sich die Beiträge nach

  • dem Alter
  • dem Geschlecht und
  • dem Gesundheitszustand

der versicherten Person. Darum erfolgt bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen oder bestimmte Risiken können zu Beitragserhöhungen / Beitragsanpassungen  oder Leistungsausschlüssen führen.

Die Anzahl und Art der Fragen ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. In der Regel werden bei ambulanten Behandlungen die letzten drei Jahre Jahre erfragt. Bei stationären Behandlungen beziehen sich die Angaben üblicherweise auf die letzten fünf Jahre. Einige Versicherer fragen hier die letzen zehn Jahre ab.

Bei Zahnbehandlungen erwarten die meisten Anbieter Informationen über die letzten drei Jahre. Fragen zu psychotherapeutischen Behandlungen beziehen sich üblicherweise auf die letzen zehn Jahre.

Bei Antragstellung müssen Kunden zudem

  • Körpergröße
  • Gewicht
  • Einschränkungen von Seh- oder Hörvermögen
  • Zustand der Zähne und des Kiefers

angeben.

Angaben über Medikamente werden ebenfalls erwartet. Stiftung Warentest weist in einem Beitrag aus dem Jahr 2002 darauf hin, dass ungenaue oder unvollständige Angaben fatale Folgen haben können. Der Versicherer darf noch bis zu drei Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, wenn unrichtige Angaben gemacht wurden. Wurden innerhalb dieser Zeit bereits Behandlungen bezahlt, muss der Versicherte die Kosten zurückzahlen. Diese Verpflichtung bezieht sich lediglich auf verschwiegene Erkrankungen. Behandlungskosten für andere Krankheiten innerhalb der Versicherungszeit darf der Anbieter laut Stiftung Warentest nicht zurückfordern.

Experten raten, die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und sehr sorgfältig zu beantworten. Wichtige Informationen dürfen dem Versicherer nicht verschwiegen werden, auch wenn es dazu keine ausdrückliche Frage gibt. Als Beispiel nennt die Stiftung Warentest einen positiven HIV-Test, der in jedem Fall angegeben werden muss.

Wer sich selbst nicht genau an seine Krankengeschichte erinnern kann, sollte beim Hausarzt nachfragen, um den genauen Verlauf zu rekonstruieren. Die Liste der Ärzte, Krankenhäuser und Behandlungen muss vollständig für den abgefragten Zeitraum vorliegen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof muss der Versicherer bei unklaren Angeben sofort beim Antragsteller oder Arzt nachfragen.


Leistungen in der PKV


Ambulante Leistungen in der PKV

Die Anbieter trennen zwischen ambulanten und stationären Leistungen. Zu den ambulanten Behandlungen, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden zählen unter anderem

  • ärztliche Untersuchungen und Beratungen bei freier Arztwahl
  • Übernahme von Kosten für Arznei- und Verbandmittel
  • Kostenerstattung für Heil- und Hilfsmittel
  • Übernahme von Heilpraktikerleistungen
  • Erstattung für Sehhilfen
  • Krankentransporte zu ambulanten Behandlungen
  • Übernahme von Kosten für Vorsorgeuntersuchungen
  • Kostenerstattung für Impfungen
  • Übernahme von Psychotherapiekosten

Viele Tarife schließen alternative Heilmethoden mit ein. Die genauen Konditionen sind abhängig von den Bedingungen des Versicherers. Für bestimmte Maßnahmen legen die Anbieter eine Obergrenze fest oder erstatten innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen Maximalbetrag. Hier lohnt sich ein genauer Blick in das jeweilige Angebot.


Stationäre Leistungen in der PKV

Bei den stationären Leistungen übernehmen die privaten Krankenversicherungen Kosten, die im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt entstehen. Dazu zählen unter anderem

  • Kosten für Operationen
  • Kosten für Krankenhausaufenthalte
  • Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer falls vereinbart
  • Behandlung durch den Chefarzt falls vereinbart
  • Krankentransporte
  • Krankenhaustagegeld falls vereinbart
  • Rooming-In bei Krankenhausaufenthalten von Kindern

Günstige Private Krankenversicherung - jetzt PKV Wahl treffen - Mann in Behandlung Für Privatversicherte besteht in der Regel freie Krankenhauswahl. Tägliche Zuzahlungen für den Krankenhausaufenthalt müssen Privatversicherte nicht leisten. PKV-Mitglieder profitieren von höherwertigen medizinischen Behandlungen, da in vielen Tarifen die Behandlungen durch einen Chef- oder Privatarzt vereinbart sind.

Wer bei einem Krankenhausaufenthalt eine private Atmosphäre bevorzugt, wählt die Option Ein- oder Zweibettzimmer.


Zahnmedizinische Leistungen der PKV

Bei zahnmedizinischen Leistungen bietet die private Krankenversicherung ein umfassendes Spektrum. Dabei sind die genauen Erstattungen von der Tarifwahl des Versicherten abhängig. Unter anderem bietet die PKV

  • Übernahme von Kosten für Zahnbehandlungen
  • Kostenerstattung für Prophylaxe
  • Kostenübernahme für Parodontosebehandlungen
  • Erstattung für Füllungen und Inlays
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz
  • Übernahme für Implantate
  • kieferorthopädische Leistungen

Bei einigen Leistungen legen die Versicherer bestimmte Obergrenzen fest. So ist die Kostenerstattung bei Implantaten oftmals auf eine bestimmte Anzahl pro Ober- und Unterkiefer begrenzt. Bei den kieferorthopädischen Leistungen gilt häufig eine bestimmte Altersbegrenzung.


Allgemeine Leistungen der privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich gilt für alle vereinbarten Leistungen der PKV: Die vertraglich zugesicherten Leistungen stehen dem Versicherten im vollen Umfang zu – Kürzungen, Streichungen oder Minderungen gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Alle Leistungen die der gewählte Tarif beinhaltet gelten während der gesamten Versicherungszeit.

Zusätzlich zu den ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Leistungen haben Versicherte die Wahl bestimmter Zusatzversicherungen. Dadurch können die Leistungen eines Tarifs weiter verbessert werden. Hier hat jeder Versicherer eigene Angebote im Programm.

Alle Anbieter bieten ihren Versicherungsschutz auch im Ausland an. In der Regel gilt der Versicherungsschutz innerhalb Europas unbegrenzt. Viele Versicherungen begrenzen den außereuropäischen Schutz auf einen bestimmten Zeitraum. Die Bedingungen sind von den genauen Konditionen des Versicherungsunternehmens abhängig.


Krankengeld und Krankentagegeld – die Unterschiede

Sowohl das Krankengeld als auch das Krankentagegeld gleichen den bei einer längeren Krankheit entstehenden Dienstausfall aus.

Während GKV-Versicherte bei längerer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, müssen Privatversicherte diesen Schutz separat vereinbaren. Dabei muss zwischen dem Krankengeld und dem Krankentagegeld unterschieden werden. Das Krankengeld erhalten GKV-Versicherte von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei handelt es sich um die Zahlungen, die die GKV übernimmt, wenn der Versicherte länger als sechs Wochen erkrankt ist und der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlungen mehr leistet.

Das Krankentagegeld ist eine Leistung privater Krankenversicherungen. Damit schließen gesetzlich Versicherte die Lücke zwischen dem Krankengeld und dem tatsächlichen Einkommen, indem sie eine Zusatzversicherung abschließen. Wer Mitglied der PKV ist, erhält kein Krankengeld und muss daher den Einkommensverlust selbständig abdecken. Insbesondere für Selbständige und Freiberufler ist das Krankentagegeld ein unverzichtbarer Schutz, denn sie profitieren nicht von der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.


Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

Günstige Private Krankenversicherung - jetzt PKV Wahl treffen - Stethoskop mit Geldscheinen Steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung können gerade im Alter zu einer starken finanziellen Belastung werden. Bei älteren und geschlossenen Tarifen spricht man von einer „Vergreisung“, da hier keine jungen und gesunden Versicherten mehr aufgenommen werden. Die Versichertengemeinschaft innerhalb dieser Tarifgruppe altert und nimmt insgesamt mehr Leistungen in Anspruch. Die Folge sind steigende Beiträge in diesen Tarifen.

Der Gesetzgeber sieht ein Tarifwechselrecht für alle Versicherten vor. Jeder Privatversicherte kann jederzeit innerhalb der Gesellschaft problemlos in eine andere Tarifoption wechseln. Altersrückstellungen bleiben bei einem PKV Wechsel erhalten. Werden in dem neuen Tarif keine Mehrleistungen vereinbart, kommt es zu keiner erneuten Gesundheitsprüfung. Auf diese Weise haben auch bereits erkrankte Versicherte die Möglichkeit, einen Tarifwechsel vorzunehmen.

Eventuell kann es durch Erkrankungen zu Beitragsaufschlägen kommen, dennoch lohnt sich ein Vergleich mit weiteren Tarifen des Anbieters. Ratsam ist die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Fachmann, der den Tarifwechsel begleitet. In der Regel lassen sich die monatlichen Beiträge bei einem Tarifwechsel um bis zu 40 Prozent reduzieren. Die Leistungen bleiben dabei gleich oder können sich im Vergleich zum Altvertrag sogar verbessern. Bei der Vereinbarung von Mehrleistungen kann es zu Beitragsaufschlägen kommen. Dennoch kann der Tarifwechsel auch in diesen Fällen vorteilhaft für den Versicherten sein. Hier lohnt sich ein genauer Vergleich der unterschiedlichen Angebote.

Stiftung Warentest weist daraufhin, dass der Wechsel in einen Unisex-Tarif mit Nachteilen verbunden sein kann. Seit 2012 dürfen Versicherer Neukunden nur noch geschlechtsunabhängige Tarife anbieten. Wer sich einmal für einen dieser Tarife entschieden hat, darf nicht mehr in einen Bisex-Tarif zurückwechseln. Damit fallen laut Experten der Stiftung Warentest jedoch zahlreiche Tarife weg, die bei einem Tarifwechsel als Option zur Verfügung gestanden hätten. Die Unisex-Tarife bieten jedoch derzeit noch nicht die gleiche Vielfalt wie die alten Bisex-Tarife, so dass der Wechsel wohl überlegt durchgeführt werden sollten.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Versicherte ab einem Lebensalter von 60 Jahren ein Alternativangebot ihres Versicherers erhalten müssen, das mit einem günstigeren Beitrag überzeugt. Damit sollen ältere Versicherte vor zu hohen Kosten im Alter bewahrt werden.

Der Verband der privaten Krankenversicherer legt mit den „Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ Richtlinien für einen schnellen und unkomplizierten Tarifwechsel vor. Insgesamt 25 Mitgliedsunternehmen haben die Selbstverpflichtung unterzeichnet. Ab 2016 wollen die Anbieter das Regelwerk einhalten. Unter anderem haben sich die Unternehmen verpflichtet

  • die Anfrage zum Tarifwechsel innerhalb von 15 Tagen zu beantworten
  • transparente und leicht verständliche Tarifalternativen aufzuzeigen
  • Übersendung der Angebote bereits ab einem Lebensalter von 55 Jahren
  • PKV für gesetzlich Versicherte
  • attraktive Zusatzversicherungen

Die private Krankenversicherung ist auch für gesetzlich Versicherte attraktiv. Mit verschiedenen Zusatzversicherungen haben sie die Möglichkeit, den gesetzlichen Gesundheitsschutz zu verbessern. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden in den letzten Jahren zunehmend gekürzt, so dass sich die private Zusatzvorsorge lohnt.

Viele GKV-Versicherte entscheiden sich für eine Zahnzusatzversicherung. GKV-Versicherte müssen bei Zahnersatz Kosten zwischen 35 und 50 Prozent aus der eigenen Tasche bezahlen. Den Eigenanteil können sie durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung reduzieren.


Die Anbieter haben verschiedene Modelle in Angebot:

  • Erstattung eines Pauschalsatzes auf den gesamten Rechnungsbetrag oder
  • Erstattung eine Pauschalsatzes auf den verbleibenden Rechnungsbetrag nach Abzug der GKV-Leistungen
  • Aufstockung des GKV-Beitrages um einen festen Prozentsatz

In den ersten Jahren gelten Zahnstaffeln, das heißt die Leistungen werden während der ersten drei oder vier Jahr auf bestimmte Maximalbeträge begrenzt.

Um die Krankenhausleistungen zu verbessern, wählen viele Versicherte eine Krankenhauszusatzversicherung. Damit sichern sie sich die

  • freie Wahl des Krankenhauses
  • Behandlung durch einen Privatarzt
  • die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer

Zusätzliche Sicherheit bietet die Krankenhaustagegeldversicherung, die Kosten abdeckt, die bei einem stationären Krankenhausaufenthalt anfallen. In der Regel wird hier eine tägliche Summe bestimmt, die der Versicherer bei einem Krankenhausaufenthalt leistet.

Es besteht die Option, ambulante Zusatzleistungen abzusichern. Dazu zählen unter anderem die Kostenübernahme für

  • Sehhilfen
  • Hörgeräte
  • Hilfsmittel

Auch die gesetzlichen Zuzahlungen lassen sich im Rahmen einer Zusatzversicherung absichern.

Günstige Private Krankenversicherung - jetzt PKV Wahl treffen - Zufriedener Herr Auf Heilpraktikerbehandlungen müssen GKV-Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung nicht verzichten. Anbieter übernehmen die Kosten für einen Heilpraktiker, die genauen Beträge richten sich nach dem vereinbarten Prozentsatz. In der Regel setzen die Versicherer hier eine jährliche Obergrenze fest. Während Privatversicherte in der Regel über ihren Versicherungsvertrag auch im Ausland Gesundheitsschutz genießen, müssen GKV-Versicherte diesen Schutz zusätzlich absichern.

Auch wenn GKV-Versicherte bei Reisen innerhalb der EU Schutz über ihre Krankenkasse genießen, sind die Risiken hier nur eingeschränkt abgesichert. Bei einer Krankheit gelten immer die Vorschriften des jeweiligen Landes, im Rahmen einer Behandlung kann es hier für gesetzlich Versicherte zu Zuzahlungen kommen.

Mit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung sichern sich GKV-Versicherte für ihren Auslandsaufenthalt ab. Auch der Rücktransport in die Heimat ist mit abgedeckt. Auch wenn Privatversicherte den Auslandsschutz bereits über ihren Vertrag abgesichert haben, kann in bestimmten Fällen der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Hält sich der Versicherte länger im Ausland auf, als es die Versicherungsbedingungen vorsehen, ist eine Aufstockung des Schutzes ratsam. Vor einer längeren Reise lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.