Private Krankenversicherung für Studenten
Die private Krankenversicherung für Studenten
Studenten müssen während des Studiums regelmässig den Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz vorlegen. Sind die Eltern Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, kann der Student sich bis zum Alter von 25 Jahren kostenfrei über die Familienversicherung absichern. Studenten, die nebenbei arbeiten und Einkommen von mehr als 450 Euro haben, müssen sich unabhängig von einer Altersgrenze selbst versichern. Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, es gibt jedoch die Möglichkeit, sich unter bestimmten Umständen von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sind die Eltern Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, kann der Student im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei abgesichert werden. Dabei obliegt den Eltern die Entscheidung, bei welchem Elternteil der Student mitversichert wird. Grundsätzlich gilt die Familienversicherung nur bis zum 18. Lebensjahr, kann aber im Rahmen einer Ausbildung bzw, eines Studiums bis zum 25. Lebensjahr weitergeführt werden. Leistet der Student zwischendurch einen Wehr- oder Freiwilligendienst, verlängert sich der Versicherungszeitraum um die Dauer des Dienstes. Versichert werden nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Stief- oder Pflegekinder sowie Adoptivkinder. Auch Enkelkinder, die von den Großeltern unterhalten werden, haben einen Anspruch auf Familienversicherung. Studenten, die die Altersgrenze überschreiten oder mehr als 450 Euro monatlich verdienen, müssen sich selbst gesetzlich pflichtversichern.
Studenten in der privaten Krankenversicherung
Sind die Eltern Mitglied der privaten Krankenversicherung, war der Student vermutlich bereits in der PKV versichert. Nach Beginn des Studiums kann er innerhalb von drei Monaten die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und Mitglied der privaten Versicherung bleiben.
Auch Studenten, die mit Beginn des Studiums zu einem privaten Anbieter wechseln möchten, können dies innerhalb der ersten drei Monate beantragen. Ob diese Möglichkeit sinnvoll ist, wenn die Option einer kostenfreien Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, sollte im Einzelfall jedoch genau geprüft werden.
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Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Studenten
Die private Krankenversicherung überzeugt mit einem hohen Leistungsniveau. Im Gegensatz zur GKV sind die Leistungen in der PKV garantiert und können sich nicht mehr ändern, während es in der GKV aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen durchaus zu Leistungsminderungen kommen kann. Studenten profitieren also von einem umfassenden Gesundheitsschutz. Wenn sie sich für die Mitgliedschaft in der PKV entscheiden, sichern sie sich bereits in jungen Jahren einen ausgezeichneten Gesundheitsschutz zu attraktiven Konditionen. Als angehende Akademiker ist von einem höheren Einkommen auszugehen, wenn das Studium beendet ist. Wer sich bereits in jungen Jahren bei der PKV absichert, profitiert von einem jungen Eintrittsalter. Die Beiträge werden in der PKV unabhängig vom Einkommen berechnet, so dass gerade Gutverdiener von dieser Verfahrensweise profitieren.
Die PKV überzeugt mit Vorteilen wie
- freier Arzt- und Krankenhauswahl
- Kostenerstattung für alternative Heilmethoden
- kurzfristige Termine bei Fachärzten
- Anspruch Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Welche Vorteile sich für Studenten konkret ergeben, ist von der genauen Tarifwahl abhängig.
Durch die Wahl eines höheren Selbstbehalts können Studenten Einfluss au die Beitragshöhe nehmen. Es gilt: Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto günstiger die monatlichen Beiträge. Der Selbstbehalt sollte nicht zu hoch gewählt werden. Wer die Eigenbeteiligung später wieder reduzieren will, muss mit einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen.
Als Student privat versichert – die Leistungen im Überblick
Abhängig vom Tarif sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung in der Regel ausgezeichnet. Ein Student hat die Wahl zwischen einem günstigen Einsteigertarif oder einem leistungsstarken Toptarif. Dabei entscheidet er sich für den Versicherungsschutz, der seinen Ansprüchen entspricht.
Die Leistungen teilen sich in einen ambulanten und stationären Bereich sowie Kostenübernahmen für Zahnbehandlungen auf. Die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung erstatten die privaten Versicherungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte. Die Ärzte berechnen ihr Honorar anhand der Regelsätze der GOÄ. Besonders leistungsstarke Tarife übernehmen auch Rechnungen, die über die Höchstsätze der GOÄ hinausgehen. Insbesondere Privatärzte stellen oft Rechnungen, die über die üblichen Sätze hinausgehen. Wer Wert auf eine solche Behandlung legt, sollte sich für einen Toptarif entscheiden.
Bei einem Krankenhausaufenthalt kommt es auf die stationäre Absicherung des Studenten an. Während einfache Tarife nur die Kosten für eine Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt übernehmen, kann der Student durch den Einschluss von Mehrleistungen auch die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in seinen Tarif einschließen.
Bei den Zahnleistungen gibt es unterschiedliche Erstattungen der privaten Anbieter, die ungefähr zwischen 50 und 100 Prozent der Kosten liegen. In der Regel erstatten alle privaten Versicherungen die Kosten für eine jährliche Zahnreinigung, beschränken diese aber meistens auf eine jährliche Obergrenze. Darüber hinaus übernimmt die PKV üblicherweise die Kosten für Zahnbehandlungen in voller Höhe. Ob auch eine Parodontosebehandlung enthalten ist, richtet sich nach der Tarifwahl des Studenten. Beim Zahnersatz kommt es ebenfalls entscheidend auf den Tarif an. Dabei leisten die Anbieter besonders bei den Premiumtarifen umfangreich für Zahnersatz. Ob Implantate übernommen werden, richtet sich nach den Konditionen des Anbieters.
In den ersten Jahren der Versicherung gilt bei den meisten Versicherungen eine Zahnstaffel. Das heißt, die Kostenübernahmen in den ersten fünf Jahren sind auf bestimmte Obergrenzen beschränkt, die jährlich ansteigen. Üblicherweise entfallen die Beschränkungen spätestens nach dem fünften Versicherungsjahr und der Versicherer übernimmt die Leistungen in voller Höhe dem Tarif entsprechend.