Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif
- Voraussetzungen für den Wechsel zum Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif
- Leistungsumfang im Tarif Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif
- Was ist bei einem Wechsel zum Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif zu beachten
- Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif
- Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
- Versicherungsbeginn und Kündigung
Voraussetzungen für den Wechsel zum Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif
In dem Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif können sich Personen versichern, die sich in einer wissenschaftlichen Ausbildung an einer Hochschule befinden oder Schüler sind. Dabei dürfen sie das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die versicherte Person kann sich nur versichern, wenn sie nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist oder in der gesetzlichen Krankenversicherung bisher freiwillig versichert war.
Leistungsumfang im Tarif Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif
Der Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif erbringt Leistungen entsprechend der tariflichen Wahl als Privatpatient für medizinisch notwendige Heilbehandlungen für
- Ambulante ärztliche und zahnärztliche Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen, Impfungen und Operationen, ambulante palliativmedizinische Versorgung sowie anerkannte Vorsorgeuntersuchungen
- Ambulante und stationäre psychotherapeutische Behandlungen nach fachärztlicher Diagnose
- Röntgendiagnostik und Strahlentherapie
- Arznei und Verbandmittel entsprechend der tariflichen Auswahl, Heilmittel, Hilfsmittel inklusive Reparatur und Wartung nach Hilfsmittelverzeichnis
- Stationären Krankheitsversorgung mit Mehrbettzimmeraufenthalt in privaten oder öffentlichen Krankenhäusern, die ständig unter ärztlicher Aufsicht stehen
- Zahnersatzleistungen nach Leistungskatalog
- Häusliche Kranken-/Behandlungspflege und Haushaltshilfe
- Rehabilitationsmaßnahmen, die ambulant oder stationär erfolgen und nicht von einem anderen Versicherungsträger (Gesetzliche Rentenversicherung oder Unfallkasse) übernommen werden
- Schwangerschaft Hebammenhilfe, Entbindung und Mutterschaftsgeld
- Fahrtkosten sowie Rettungsfahrten zum nächstgelegenen öffentlichen oder privaten Krankenhaus
- Versicherungsschutz im europäischen Ausland auch bei Verlegung des vorübergehenden ständigen Wohnsitzes
- Außereuropäischer Versicherungsschutz für vier Wochen ohne besondere Vereinbarungen, darüber hinaus nur nach Rücksprache
Was ist bei einem Wechsel zum Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif zu beachten
Für einen Wechsel zum Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Bei einem Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung oder aus einer Gesetzlichen Krankenkasse kann es durch eine erneute oder bedingungsgemäße Gesundheitsprüfung zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen. Mit den besonderen Bedingungen des Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarifs entfallen die vertragsbedingten Wartezeiten.
Leistungsausschlüsse im Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif
Der Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif erbringt keine Leistungen, die für ärztliche Gutachten oder Atteste für private oder dienstliche Zwecke ausgestellt werden. Ebenfalls sind Kosten für Pflegepersonal und Desinfektionen nicht erstattungsfähig. Ausgeschlossen sind entstehende Kosten bei Auslandsaufenthalten, die durch Kriegsereignisse entstehen, wenn für das bereiste Land eine Auslandsreisewarnung durch das Auswärtige Amt existiert.
Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif
Der Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif kann durch spezielle Tarifwahlen die Kostenübernahme für Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt und die chefärztliche Behandlung mit einschließen. Weitere Ergänzungstarife können im Rahmen eines Pflegefalls, eines Krankenhaustagegelds und Kurtagegelds vereinbart werden. Die Vereinbarung einer Beitragsermäßigung kann nach Umstellung auf die normalen Tarifbedingungen angerechnet werden.
Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
In dem Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarifs wird durch die Wahl entsprechender Tarife für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlungen, vereinbarten Selbstbeteiligungen, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand der spezielle Versicherungsbeitrag für Studenten ermittelt. Ein möglicher Risikozuschlag bei Vorerkrankungen kann auf den Zahlbeitrag Einfluss nehmen.
Die Beendigung und Umstellung auf den normalen Tarifbeitrag erfolgt:
- Wenn die versicherte Person das 34. Lebensjahr vollendet
- Die Höchstversicherungsdauer von 72 Monaten erreicht ist
- Die Ausbildung länger als 6 Monate unterbrochen wird
- Wenn die Ausbildung oder das Studium beendet wird
Es kann eine einmalige Verlängerung des Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarifs beantragt werden, wenn zum Zeitpunkt der Erreichung der Altersgrenze oder zum Ablauf der Höchstversicherungsdauer besondere Bedingungen wie etwa laufende Prüfungen oder Prüfungswiederholungen bestehen.
Versicherungsbeginn und Kündigung
Der Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif beginnt mit dem im Versicherungsschein eingetragenen Datum und hat eine Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Zum Zeitpunkt der Umstellung auf den normalen Tarifbeitrag kann die Versicherung mit längstens einer Frist von zwei Monaten nach Eintritt der Umstellung gekündigt werden. Eine normale Kündigung kann nach Ablauf der zweijährigen Bindungsfrist mit 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperiode erfolgen. Bei einer Beitragserhöhung besteht das Recht, mit einer Frist von 4 Wochen spätestens zum Eintritt der Beitragsänderung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.