MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Studententarif
MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Studententarif
In der Regel sind Studierende, deren Eltern Mitglied der GKV sind, über eine Familienversicherung abgesichert. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die bei der Familienversicherung nicht überschritten werden dürfen. Studierende dürfen maximal 450 Euro monatlich verdienen. Ist der Job auf maximal drei Monate begrenzt ist in diesem Zeitraum auch ein höherer Verdienst erlaubt. Die Option, über ein Elternteil abgesichert zu sein, besteht bis zum 25. Lebensjahr. Grundsätzlich können sich Studenten mit Beginn des Studiums auch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und sich für einen privaten Anbieter entscheiden.Nach Beginn des Studiums haben die jungen Leute drei Monate Zeit, sich für eine Absicherungsoption zu entscheiden. Einen speziellen MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Studententarif gibt es nicht, Studierende wählen aus dem Produktportfolio ihren individuellen Versicherungsschutz. Zur Wahl stehen die Tarife
- Bonus Care
- Bonus Care Advance Plus
- Royal
- Excellent
Hier hängt es von den Ansprüchen ab, für welchen Tarif die jungen Leute sich entscheiden. Während die Tarifreihe Bonus Care vor allem für Einsteiger und Preisbewusste geeignet sind, bieten die Tarifreihen Royal und Excellent Schutz für gehobene Ansprüche.
MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Studententarif – Leistungen und Bedingungen
Die genauen Leistungen sind abhängig von der Tarifwahl der Studierenden. Grundsätzlich profitieren junge Leute bei Wahl einer privaten Absicherung von allen Vorteilen der privaten Versicherung. Die Versicherungsoption MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Studententarif gibt es nicht. In der Regel ist sind Tarife aus der Bonus-Care-Reihe für Studierende sicher eine gute Wahl, hier bietet das Unternehmen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Bei beihilfeberechtigten Studenten hat der Münchener Verein ebenfalls besondere Absicherungsoptionen im Angebot. Studierende erhalten Beihilfeleistungen und schließen lediglich für die entstehende Versicherungslücke eine private Krankenversicherung ab.
Wichtig zu wissen: Wer sich als Studierender einmal für eine private Absicherung entschieden hat, kann während der Studienzeit nicht mehr zurück zu einem gesetzlichen Anbieter wechseln. Erst nach Ende des Studiums, wenn der Studierende eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, kann die Mitgliedschaft bei einem gesetzlichen Anbieter beantrag werden. Will der Student auch nach Ende des Studiums Mitglied der PKV bleiben, kann durch einen Tarifwechsel in eine leistungsstärkere Option des Münchener Vereins gewechselt werden.
(Stand 01/2017)