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Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif


Voraussetzungen für den Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif

Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif - Studentin Personen, die sich im Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif versichern wollen, müssen sich in einer wissenschaftlichen Ausbildung an einer Hochschule oder Berufsausbildung  befinden oder Schüler sein. Die zu versichernde Person darf das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die versicherte Person ist versicherungsfähig, wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert ist oder privat versichert war und keinen bestehenden oder ergänzenden Krankenversicherungstarif für stationäre Heilbehandlung besitzt.


Leistungsumfang im Tarif Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif

Der Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif erbringt Leistungen als Privatpatient für medizinisch notwendige Heilbehandlungen

  • Ambulante Heilbehandlung nach dem Primärarztprinzip (Hausarzt), Untersuchungen, Beratungen oder ambulante Operationen zu 100%
  • Facharzt zu 100% nur nach vorheriger Untersuchung und Überweisung des Hausarztes
  • Zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz nach Staffel max. 500,- EUR pro Jahr
  • 50 psychotherapeutische Sitzungen 75% Kostenbeteiligung
  • Röntgendiagnostik und Strahlentherapie
  • Heilpraktiker bis 75% einschließlich Arznei- und Heilmittel bis 1000,- EUR des Rechnungsbetrags pro Jahr
  • Arznei- und Verbandmittel bis 75%
  • Heilmittel und Hilfsmittel nach Hilfsmittelverzeichnis 75% mit teilweiser Höchstbegrenzung
  • Stationärer Heilbehandlung im Mehrbettzimmer, Belegarztbehandlung, einfache Verpflegung
  • Rehabilitationsmaßnahmen, die ambulant oder stationär erfolgen und nicht von einem anderen Versicherungsträger getragen werden
  • Schwangerschaft, Hebammenhilfe, Entbindung und Mutterschaftsgeld
  • Rettungsfahrten zum nächstgelegenen öffentlichen oder privaten Krankenhaus, Fahrtkosten nur, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist
  • Im Ausland nur Krankenrücktransport und Überführungskosten versichert
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Was ist bei einem Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif zu beachten

Für einen Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif ist eine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Es kann zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen infolge bestehender oder vorhergehender Erkrankungen kommen. Es existiert keine Wartezeit. Die Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif leistet bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung. Eine Wartezeit besteht laut Versicherungsbedingungen nicht.


Leistungsausschlüsse im Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif

Der Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif leistet nicht für ärztliche Gutachten oder Atteste für private oder dienstliche Zwecke. Ebenfalls sind Kosten für Pflegepersonal und Desinfektionen nicht erstattungsfähig. Ausgeschlossen sind entstehende ambulante, stationäre oder zahnmedizinische Kosten bei Auslandsaufenthalten.


Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif

Der Versicherungsschutz kann ergänzt werden durch

  • Eine Auslandskrankenversicherung mit Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnmedizinisch schmerzstillende Behandlungen

Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag

Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif - Geldscheine mit Stethoskop In dem Axa Colonia Krankenversicherung Studententarifs wird durch die Wahl entsprechender Tarife für ambulante und stationäre Behandlungen, der festgelegten Selbstbeteiligung von 360,- EUR, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand der spezielle Versicherungsbeitrag für Studenten ermittelt.

Ein möglicher Risikozuschlag bei Vorerkrankungen kann auf den Zahlbeitrag Einfluss nehmen. Der Beitrag kann durch besondere Boni (Nichtraucher) gemindert werden.


Versicherungsbeginn und Kündigung

Der Axa Colonia Krankenversicherung Studententarif beginnt mit dem vereinbarten Datum. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Zum Zeitpunkt der Umstellung auf den normalen Tarifbeitrag (Voraussetzungen gehen verloren), dann kann die versicherte Person mit einer Frist von zwei Monaten nach Eintritt der Umstellung kündigen. Nach Ablauf der zweijährigen Bindungsfrist ist eine ordentliche Kündigung mit 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei einer Beitragserhöhung ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten spätestens zum Eintritt der Beitragsänderung möglich.