Private Krankenversicherung für Schüler
Die Private Krankenversicherung für Schüler
Schüler verfügen über kein eigenes Einkommen und sind über die Eltern krankenversichert. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, abhängig davon wie die Gesundheitsvorsorge der Eltern aussieht:
- gesetzliche Krankenversicherung für Schüler, deren Eltern GKV-versichert sind
- private Krankenversicherung wenn beide Eltern Mitglied der PKV sind
- Entscheidung für die PKV oder die GKV wenn die Eltern unterschiedlich abgesichert sind
Schüler in der GKV
Sind beide Eltern Mitglied in der GKV, wird der Schüler automatisch im Rahmen der Familienversicherung abgesichert. Die Schüler sind kostenlos in der GKV mitversichert. Bei Erwerbs- und Versicherungspflicht beider Elternteile können die Eltern wählen, bei wem der Schüler mit abgesichert werden soll. Schüler sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs mitversichert. Sollten sie nicht erwerbstätig sein, gilt die Versicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs. Schüler, die sich in Ausbildung befinden, genießen den Schutz der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Kommt es zwischendurch zu Wehr- oder Freiwilligendienst, gilt die Versicherung für den entsprechenden Zeitraum auch über das 25. Lebensjahr hinaus.Der Versicherungsschutz gilt nicht für leibliche Kinder, sondern auch für Stiefkinder und Pflegekinder sowie Enkelkinder, die um Haushalt wohnen und von den Großeltern unterhalten werden.
Entscheidet sich der Schüler für eine Schulbildung, die über das 25. Lebensjahr hinaus geht, muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Eltern, die beide GKV-versichert sind, können Ihr Kind privat versichern, wenn Sie eine leistungsstarke Absicherung bevorzugen. Bei einigen Anbietern werden Schüler privat versichert, auch wenn die Eltern dort keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Schüler in in der privaten Krankenversicherung
Sind bei verheirateten Paaren beide Eltern Mitglied einer privaten Krankenkasse, müssen auch Schüler privat versichert werden. In die gesetzliche Krankenkasse können diese Schüler nicht aufgenommen werden. Im Unterschied zur GKV gibt es in der PKV keine Familienversicherung. Für den Schüler ist ein eigener Vertrag bei einem privaten Anbieter abzuschließen.
Durch den Gesundheitsschutz bei einem privaten Anbieter profitieren Schüler von einer umfassenden Absicherung, die über die Leistungen der gesetzlichen Kassen hinausgeht. Zudem stellen Eltern den Versicherungsschutz für Ihre Sprösslinge in der PKV individuell zusammen und erhalten genau die Leistungen, die sie wünschen.
Insbesondere beim kieferorthopädischen Behandlungen überzeugen die Leistungen der privaten Anbieter. Bei Schülern werden häufig Korrekturen vorgenommen. Handelt es sich nur um eine leichte Fehlstellung, zahlen die gesetzlichen Kassen nichts zur Behandlung dazu.Viele private Anbieter übernehmen hier, abhängig vom konkreten Tarif, in vielen Fällen einen Teil der Kosten.
Krankenversicherung für Schüler – privat oder gesetzlich?
Sind verheiratete Paare unterschiedliche abgesichert, wird der Schüler stets bei dem höher verdienenden Elternteil abgesichert. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, ist auch der Schüler privat zu versichern. Der PKV-versicherte Elternteil muss mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitentgeltgrenze liegen, um Mitglied der PKV zu sein. Für Eltern die nicht verheiratet sind, gibt es keine Einschränkungen. Das heißt der Schüler kann hier sowohl privat als auch gesetzlich abgesichert werden.
Ist ein Elternteil verbeamtet, erhält er Beihilfe von seinem Dienstherrn. Auch für Schüler erhalten Eltern bestimmte Beihilfesätze, die genaue Höhe ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und liegt für Kinder in der Regel bei 80 Prozent. Die entstehende Versicherungslücke für den Schüler ist ideal mit einer privaten Krankenversicherung zu schließen – so ergibt sich ein umfassender Versicherungsschutz für Schüler.
Als Schüler privat krankenversichert – die Leistungen im Überblick
Großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die individuelle und maßgeschneiderte Gesundheitsvorsorge. Die Anbieter setzen ihre Tarife in der Regel aus drei Bausteinen zusammen:
- ambulante Leistungen
- stationäre Leistungen
- Leistungen der Zahngesundheit
Ambulante Leistungen für Schüler
In den ambulanten Leistungen sind alle ärztlichen Behandlungen enthalten. Ob auch alternative Heilmethoden wie Heilpraktikerbehandlungen erstattet werden, ist abhängig vom jeweiligen Tarif. In der privaten Krankenversicherung besteht eine freie Arztwahl, auch Fachärzte können in der Regel direkt konsultiert werden, sofern der Tarif nicht das Hausarztprinzip vorsieht.
Die Erstattungen der PKV orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte. Zu welchen Sätzen die Versicherung erstattet, hängt von dem Tarif des Schülers ab. Ideal sind Erstattungen über den Höchstsatz hinaus, dann besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Legen Schüler Wert auf eine leistungsstarke Behandlung, sollte ein Tarif mit einer hohen Erstattung gewählt werden.
Stationäre Leistungen für Schüler
In der Regel besteht bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung freie Krankenhauswahl. Während GKV-Versicherte stets im nächstgelegenen Krankenhaus behandelt werden müssen, gibt es bei der PKV Wahlfreiheit.
Zudem bestimmen Schüler den Umfang der stationären Leistungen durch Wahl eines entsprechenden Tarifs. Behandlung durch den Chefarzt oder der Aufenthalt in einem Einzelzimmer können separat vereinbart werden.
Leistungen für die Zahngesundheit für Schüler
Im Bereich der Kieferorthopädie überzeugen die privaten Anbieter mit sehr guten Tarifen. Während sich die gesetzlichen Kassen an Kieferkorrekturen oder ähnlichem nur anteilig beteiligen, leisten viele private Krankenversicherung in diesem Bereich deutlich mehr. Gerade Schüler müssen häufig eine Zahnspange tragen, so dass bei Abschluss der privaten Krankenversicherung ein besonderes Augenmerk auf den Leistungen der Kieferorthopädie liegen sollte. In der Regel werden die Kosten für die Behandlungen von Fehlstellungen oder Korrekturen nur bis zu einem bestimmten Lebensjahr übernommen, auch dieser Punkt verdient also besondere Aufmerksamkeit.