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PKV Kündigung

Ist PKV Kündigung möglich?

Die PKV Kündigung ist durchaus möglich, sollte allerdings nicht mit einem Wechsel (zurück) in die gesetzliche Krankenversicherung verwechselt werden. Während ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, kann eine Kündigung der bestehenden privaten Krankenversicherung im Grunde jederzeit erfolgen. Allerdings sind auch hierbei einige Punkte zu beachten.

Kündigungsfrist und Versicherungsbestätigung bei PKV Kündigung

Eine Kündigung eines bestehenden Versicherungsvertrages bei einer privaten Krankenversicherung ist unter Beachtung der Kündigungsfrist jederzeit möglich. Üblicherweise beträgt die reguläre Kündigungsfrist drei Monate entweder:

  • Zum Ende des Kalenderjahres oder
  • Zum Ende des Versicherungsjahres

Welche Bedingungen tatsächlich gelten, muss jeder Versicherte anhand seiner Versicherungsunterlagen selber prüfen.

Seit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, sich in einer Krankenversicherung abzusichern. Aus diesem Grund tritt die PKV Kündigung eines bestehenden Vertrages erst in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer einen Nachweis über die Aufnahme in eine neue Versicherung vorlegt. Geschieht dies nicht, läuft der bestehende Vertrag weiter.

Mitnahme von Altersrückstellungen

Lange Zeit war es nicht möglich, im Falle einer Kündigung der privaten Krankenversicherung die gebildeten Altersrückstellungen zum neuen Anbieter mitzunehmen. Die Kündigung galt daher bis vor wenigen Jahren vor allem als theoretische Option. Seit 2009 gilt, dass im Falle eines Versicherungswechsels gebildete Altersrückstellungen mitgenommen werden können. Das gilt allerdings nur für neuabgeschlossene Verträge. Bei älteren Verträgen, bleiben die Altersrückstellungen nach wie vor beim Anbieter. Allerdings gelten auch bei der Mitnahme bei Neuverträgen gewisse Einschränkungen, weshalb sich die gebildeten Rückstellungen nicht in vollem Umfang mitnehmen lassen.