Asstel Krankenversicherung Studententarif
- Voraussetzungen für den Wechsel zum Asstel Krankenversicherung Studententarif
- Leistungsumfang im Tarif Asstel Krankenversicherung Studententarif
- Was ist bei einem Wechsel zum Asstel Krankenversicherung Studententarif zu beachten
- Leistungsausschlüsse im Asstel Krankenversicherung Studententarif
- Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif
- Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
- Versicherungsbeginn und Kündigung
Voraussetzungen für den Wechsel zum Asstel Krankenversicherung Studententarif
Die Asstel Krankenversicherung ist die Direktversicherung der Gothaer Versicherungsgruppe, wurde 1997 gegründet und ist wieder in die Gothaer Tarifwelt integriert wurden. Die Versicherungstarife gleichen denen der Gothaer Versicherung oder sind identisch.
Personen, die sich im Asstel Krankenversicherung Studententarif versichern wollen, müssen sich in einer wissenschaftlichen Ausbildung an einer Hochschule befinden oder Schüler sein. Die zu versichernde Person darf das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die versicherte Person ist nur versicherungsfähig, wenn sie nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist und keinen bestehenden oder ergänzenden Krankenversicherungstarif für stationäre Heilbehandlung besitzt.
Leistungsumfang im Tarif Asstel Krankenversicherung Studententarif
Der Asstel Krankenversicherung Studententarif leistet in folgendem Umfang entsprechend der tariflichen Wahl als Privatpatient für medizinisch notwendige Heilbehandlungen
- Ambulante nach dem Primärarztprinzip (Hausarzt) für Behandlungen, Untersuchungen, Beratungen oder ambulante Operationen
- Facharzt zu 100% nur nach vorheriger Untersuchung und Überweisung des Hausarztes
- Ambulante psychotherapeutische Behandlungen nach fachärztlicher Diagnose bis maximal 75%
- Röntgendiagnostik und Strahlentherapie
- Heilpraktiker bis 75% einschließlich Arznei- und Heilmittel bis 1000,- EUR Rechnungsbetrag pro Jahr
- Arznei und Verbandmittel entsprechend der tariflichen Auswahl bis 75% bis 1000,- EUR, danach 100%
- Heilmittel und Hilfsmittel nach Hilfsmittelverzeichnis 75%
- Stationären Krankheitsversorgung im Mehrbettzimmeraufenthalt in privaten oder öffentlichen Krankenhäusern, die ständig unter ärztlicher Aufsicht stehen und nach Bundespflegesatzverordnung abrechnen
- Psychotherapeutische stationäre Behandlungen bis 6 Wochen 100%, darüber hinaus 50%
- Zahnersatzleistungen nach Leistungskatalog 70%, ohne jährlichen Zahnarztbesuch 50%. In den ersten beiden Jahren maximal 1.500,- EUR, in den ersten vier Jahren 3.000,- EUR und ab dem fünften Jahr 6.000 EUR für zwei Jahre
- Häusliche Kranken-/Behandlungspflege und Haushaltshilfe
- Rehabilitationsmaßnahmen, die ambulant oder stationär erfolgen und nicht von einem anderen Versicherungsträger getragen werden
- Schwangerschaft Hebammenhilfe, Entbindung und Mutterschaftsgeld
- Rettungsfahrten zum nächstgelegenen öffentlichen oder privaten Krankenhaus, Fahrtkosten nur, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist
- Im Ausland nur Krankenrücktransport und Überführungskosten versichert
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Was ist bei einem Wechsel zum Asstel Krankenversicherung Studententarif zu beachten
Für einen Wechsel zum Asstel Krankenversicherung Studententarif ist eine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Es kann zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen infolge bestehender oder vorhergehender Erkrankungen kommen. Es existiert keine Wartezeit. Die Asstel Krankenversicherung Studententarif leistet bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordung.
Leistungsausschlüsse im Asstel Krankenversicherung Studententarif
Der Asstel Krankenversicherung Studententarif leistet nicht für ärztliche Gutachten oder Atteste für private oder dienstliche Zwecke. Ebenfalls sind Kosten für Pflegepersonal und Desinfektionen nicht erstattungsfähig. Ausgeschlossen sind entstehende Kosten bei Auslandsaufenthalten.
Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Alte Oldenburger Krankenversicherung Studententarif
Mit der Option Topschutz wird der Versicherungsschutz ergänzt durch
- Einer Auslandskrankenversicherung mit Übernahme der Kosten für medizinisch ambulante, stationäre und zahnmedizinisch schmerzstillende Behandlungen
- Krankenhaustagegeld
Die Erweiterung kann durch den Asstel Krankenversicherung Studententarif Optimalschutz erfolgen und beinhaltet
- Beim Heilpraktiker und Ärzten als Privatpatient für Naturheilverfahren erweitert auf 100% bis 2.000 EUR pro Jahr mit Begrenzung von jeweils 500 und 1.000 EUR in den ersten zwei Jahren
- Psychotherapeutische Leistungen bis 50 Sitzungen
- Entziehungs-/ Entwöhnungsbehandlungen 80% für eine zweite oder dritte Behandlung
- Offener Hilfsmittelkatalog bis 100% inklusive Reparatur und Wartung
- Hospizversorgung und Palliativleistungen
Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
In dem Asstel Krankenversicherung Studententarifs wird durch die Wahl entsprechender Tarife für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlungen, der festgelgten Selbstbeteiligungen, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand der spezielle Versicherungsbeitrag für Studenten ermittelt. Es gilt ein grundsätzlicher Selbstbehalt von 480,- EUR der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Ein möglicher Risikozuschlag bei Vorerkrankungen kann auf den Zahlbeitrag Einfluss nehmen. Die Beendigung und Umstellung auf den normalen Tarifbeitrag erfolgt, wenn ein anderer zusätzlicher Tarif für eine stationäre Behandlung bei der Asstel Krankenversicherung oder einer anderen Krankenversicherung existiert. Beginnt die Versicherung vor dem 21. Lebensjahr, so wird mit Vollendung des 21. Lebensjahrs der nächsthöhere Beitrag berechnet.
Versicherungsbeginn und Kündigung
Der Asstel Krankenversicherung Studententarif beginnt mit dem vereinbarten Datum und hat eine Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Zum Zeitpunkt der Umstellung auf den normalen Tarifbeitrag kann die Versicherung mit längstens einer Frist von zwei Monaten nach Eintritt der Umstellung gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist nach Ablauf der zweijährigen Bindungsfrist mit 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei einer Beitragserhöhung ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten spätestens zum Eintritt der Beitragsänderung möglich.