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Private Krankenversicherung für Ärzte » Arzttarife

Die private Krankenversicherung für Ärzte

Ärzte arbeiten entweder selbständig in der eigenen Praxis oder sind angestellt. Während selbständige Ärzte jederzeit Mitglied der privaten Krankenversicherung werden können, müssen angestellte Ärzte mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, um in die Private wechseln zu können.

Private Krankenversicherung für den selbständigen Arzt

Selbständige Ärzte können jederzeit eine private Krankenversicherung abschließen. Die meisten Anbieter haben spezielle Tarife für Ärzte in ihrem Angebot. Ärzte sind gern gesehene Versicherungsnehmer für private Krankenversicherungen. Da sie schon aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Tätigkeit häufig in der Lage sind, sich selbst zu behandeln und nur geringfügige Kosten verursachen, werden für Ärzte Sondertarife zu attraktiven Konditionen angeboten. Für Selbständige gelten in der privaten Krankenversicherung keine Einkommensgrenzen. Gerade als junger Arzt lohnt sich die Mitgliedschaft in der PKV, die hier mit günstigen Einsteigertarifen überzeugt.

Private Krankenversicherung für den angestellten Arzt

Ein angestellter Arzt kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln, wenn er mit seinem Einkommen über 56.20 Euro jährlich (Stand 2016) liegt. Der Gesetzgeber legt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze jedes Jahr anhand der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung fest. Wer mit seinem Einkommen die Grenze übersteigt ist nicht mehr gesetzliche versicherungspflichtig.

Einige Gründe können dazu führen, dass eine erneute Versicherungspflicht eintritt:

  • Sinken des Einkommens unter die Versicherungspflichtgrenze
  • Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung mit einer Reduzierung des Einkommens unter die Pflichgrenze
  • Arbeitslosigkeit des Arztes

Gesetzliche Krankenversicherung für Ärzte

Ob sich die GKV für einen Arzt lohnt, hängt von den persönlichen Umständen ab. Ärzte, die mit ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Für alle anderen besteht die Option, sich für einen privaten Anbieter zu entscheiden. Ärzte mit einem hohen Einkommen zahlen in der GKV Höchstbeiträge, die bei rund 600 Euro liegen. Ob sich das wirklich lohnt, oder die private Absicherung eine günstiger Alternative bietet, sollte genau geprüft werden. Sollen Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung abgesichert werden, lohnt sich eventuell der Verbleib in der GKV. Während in der PKV für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden muss, werden Angehöriger unter bestimmten Umständen kostenfrei in der GKV mitversichert. Hier kommt es also auf die individuelle Situation des Arztes an.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für den Arzt

In der privaten Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge nicht am Einkommen, sondern

  • am Alter
  • am Gesundheitszustand
  • am gewählten Tarif
  • am Geschlecht

Jeder Versicherte kann sich einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz auswählen, der genau seinen Ansprüchen entspricht. Dabei bietet die PKV einige Vorteile wie

  • ein ausgezeichnetes Leistungsniveau
  • Übernahme alternativer Heilmethoden
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • geringe Wartezeiten bei Fachärzten
  • Anspruch auf Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Beitragsrückerstattungen bei nicht beanspruchten Leistungen

Die genauen Vorteile ergeben sich dabei aus der Tarifwahl des Arztes. Wer in einem Versicherungsjahr keine Rechnungen bei seiner Versicherung einreicht, kann bereits im ersten Vertragsjahr mit Beitragsrückerstattungen rechnen. Ein Arzt kann vermutlich in vielen Krankheitsfällen selbst eine Diagnose stellen und verursacht so keine Kosten. Bei Leistungsfreiheit erhält er von seinem Anbieter einen Teil seiner Beiträge zurück. Handelt es sich dabei um mehrere Leistungsfreijahre, steigt der Rückerstattungsbetrag entsprechend. Mit der Wahl eines hohen Selbstbehalts nimmt ein Arzt Einfluss auf die Beitragshöhe. Dabei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der monatliche Beitrag.

Als Arzt privat versichert – die Leistungen im Überblick

Eine private Krankenversicherung punktet mit einem ausgezeichneten Leistungsniveau. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen in der PKV garantiert. Bei der GKV kann es zu Kürzungen oder Änderungen kommen – das ist in der privaten Krankenversicherung nach der Entscheidung für eine Tarifvariante nicht möglich.

Entscheidet ein Arzt sich für eine Basisabsicherung, entsprechen die Leistungen weitgehend denen der GKV. Wer sich jedoch für einen Toptarif entscheidet, der kann mit einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge rechnen.

Ambulante Behandlungen erstatten die privaten Krankenversicherer auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte. Bei Rechnungslegung ermitteln Ärzte die Kosten auf Basis bestimmter Multiplikatoren. Die Abrechnungen liegen zwischen dem Regelhöchstsatz vom 2,3-fachen bis hin zum Höchstsatz vom 3,5-fachen. Die genauen Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Tarif. Wer sich für einen Toptarif entscheidet, der kann mit Erstattungen rechnen, die über die Höchstsätze hinausgehen.

Die stationären Kosten übernehmen die Versicherungen ebenfalls zu den festgelegten Bedingungen. Dabei kommt es auf den Tarif an. Als Basisabsicherung gilt eine Behandlung durch den diensthabenden Arzt und die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Wer Wert auf weitergehende Leistungen legt, schließt die

  • Chefarztbehandlung und die
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

in seinen Vertrag ein.

Die Leistungen für die Zahngesundheit sind in der Regel bei den meisten Anbietern sehr umfangreich. Für Behandlungen erhält ein privatversicherter Arzt bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet. Die genauen Konditionen ergeben sich aus den Tarifbedingungen. Das gilt auch für die Leistungen beim Zahnersatz. Besonders leistungsstarke Tarife übernehmen auch die Kosten für Implantate, während andere Tarife nur bei Kronen, Inlays, Teilprothesen oder Brücken Zahlung leisten. Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung sind in der Regel in den meisten Tarifen enthalten, häufig aber auf einen bestimmten jährlichen Betrag begrenzt.