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Private Krankenversicherung für Kinder

Die private Krankenversicherung für Kinder

Kinder sind über ihre Eltern krankenversichert. Ob sie dabei Gesundheitsschutz eines privaten oder eines gesetzlichen Anbieters genießen, ist vom Versicherungsschutz der Eltern abhängig. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kinder zu versichern:

  • Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Eltern in der GKV sind
  • Versicherung bei einem privaten Anbieter, wenn die Eltern PKV-versichert sind
  • Entscheidung für die PKV oder die GKV bei unterschiedlicher Absicherung der Eltern

Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, werden Kinder automatisch über die Familienversicherung versichert. Eltern haben die Wahl, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert werden soll, wenn für beide Eltern Versicherungspflicht besteht. Die Familienversicherung gilt für

  • eigene leibliche Kinder
  • Stiefkinder
  • Adoptivkinder
  • Kinder des Lebenspartners, wenn der Versicherte für Unterhalt aufkommt
  • Enkel, wenn die Großeltern für den Unterhalt aufkommen
  • Pflegekinder

Grundsätzlich gilt die kostenlose Familienversicherung bis zum 18. Lebensjahr, kann aber bis 23 Jahre erweitert werden, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist und über kein eigenes Einkommen verfügt. Erhalten die Kinder ein Einkommen, besteht für eine eigene Versicherungspflicht in der GKV. Während einer Berufsausbildung können Kinder auch bis zum Alter von 25 Jahren mitversichert werden. Bei Ableisten einer Wehrpflicht oder eines freiwilligen sozialen Jahres verlängert sich der Zeitraum um die Zeit dieses Dienstes. Für behinderte Kinder, die nicht erwerbstätig sein können, gibt es keine Altersgrenze, sie bleiben über die Familienversicherung abgesichert. Kinder müssen für die kostenlose Mitversicherung in der GKV ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Bei einem Auslandsaufenthalt für ein Studium oder eine andere Ausbildung ist eine eigene Versicherung erforderlich.

Kinder in der privaten Krankenversicherung

Wenn beide Elternteile einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung haben, müssen auch Kinder privat versichert werden. Die PKV bietet keine Familienversicherung, das heißt, für jedes Kind ist ein eigener Vertragsabschluss notwendig. Für jeden Vertrag sind eigene Beiträge zu entrichten. Die Kosten richten sich dem gewählten Tarif und den Leistungen.

Die privaten Krankenversicherungen überzeugen mit einem ausgezeichneten Leistungsniveau. Eltern stellen den Versicherungsschutz für ihre Kinder individuell zusammen. Kinder profitieren in der PKV unter anderem von

  • einem individuellen Versicherungsschutz
  • freier Arzt- und Krankenhauswahl
  • Übernahme alternativer Heilmethoden
  • Kostenerstattung für kieferorthopädische Behandlungen

Das genaue Leistungsniveau setzt sich aus dem gewählten Tarif und den Konditionen des privaten Anbieters zusammen.

Gerade bei Kindern werden häufig Fehlstellungen durch kieferorthopädische Behandlungen korrigiert. Die gesetzlichen Anbieter leisten bei diesen Behandlungen in der Regel nur die für die notwendigsten Maßnahmen. Hier ist die Gesundheitsvorsorge über eine private Krankenversicherung ideal, denn die Leistungen liegen deutlich über denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Krankenversicherung für Kinder – gesetzlich oder privat?

Sind verheiratete Eltern unterschiedlich abgesichert, werden die Kinder bei dem höher verdienenden Elternteil versichert. Liegt der privatversicherte mit seinem Einkommen höher, wird das Kind dort versichert. Verdient der GKV-Versicherte mehr, wird das Kind im Rahmen der Familienversicherung dort versorgt. Eltern die nicht verheiratet sind, können den Versicherungsschutz für ihre Sprösslinge frei wählen.

Kinder in der privaten Krankenversicherung – die Leistungen im Überblick

Eine individuelle Gesundheitsvorsorge zeichnet das Angebot der privaten Krankenversicherungen aus. Eltern wählen für ihre Kinder einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Je leistungsstärker ein Tarif, desto höher ist der monatliche Beitrag. Aufgrund des sehr jungen Eintrittsalters können Eltern jedoch mit günstigen Beiträgen zur privaten Krankenversicherung für ihre Kinder rechnen.

Die Leistungen der PKV setzen auch aus ambulanten und stationären Leistungen sowie Leistungen für die Zahngesundheit zusammen. Im Bereich der ambulanten Leistungen übernehmen die privaten Versicherungen Kosten, die bei einer ambulanten, medizinisch notwendigen Behandlung entstehen. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus der vereinbarten Tarifvariante.

Bei ihren Kostenerstattungen orientieren sich die privaten Versicherungen an der Gebührenordnung für Ärzte. Sie erstatten zu den Regelsätzen oder auch über die Höchstsätze hinaus – hier kommt es auf die Wahl des Tarifs an. Besonders leistungsstark sind Tarife, die über die Höchstsätze hinaus Leistungen erbringen. In der Regel werden bei diesen Optionen auch Leistungen von Privatärzten übernommen, die Rechnungen, die über die Höchstsätze der GOÄ hinausgehen, erstellen.

Bei einem Krankenhausaufenthalt übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für einen stationären Aufenthalt. Optional wählen Eltern für ihre Kinder ein erweitertes Leistungsniveau, das

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer

einschließt. Rooming-in ist in vielen Tarifen für Kinder enthalten. Gerade bei kleineren Kindern kann die Anwesenheit eines Elternteils im Krankenhaus sehr wichtig sein. Wichtig ist, dass diese Kosten dann auch von der Krankenversicherung übernommen werden.

Bei Zahnbehandlungen erstatten private Versicherungen bis zu 100 Prozent der Kosten, hier kommt es auf die Gestaltung des Tarifs an. Eine besondere Rolle spielen bei Kindern häufig kieferorthopädische Behandlungen, da es oftmals zu Korrekturen von Fehlstellungen kommt. Die PKV beteiligt sich in der Regel zu einem großen Anteil an den Kosten für eine Zahnspange oder eine andere Korrektur. Hier gilt häufig eine bestimmte Altersgrenze bis zu der diese Leistungen übernommen werden. Bei den meisten Versicherungen gilt eine Zahnstaffel, so dass die Leistungsübernahme in der Regel in den ersten fünf Jahren begrenzt ist. Nach der Wartezeit übernehmen die privaten Anbieter die vollen Leistungen.