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PKV Beitragsanpassung

Was bedeutet in der PKV eine Beitragsanpassung?

Private Krankenversicherungsunternehmen (PKV-Unternehmen) müssen regelmäßig prüfen, wie sich Kosten und Einnahmen in ihren Tarifen entwickeln. Auf gesetzlicher Grundlage müssen sie vor diesem Hintergrund regelmäßig Beitragsanpassungen vornehmen. Die sollen sicherstellen, dass das Versicherungsunternehmen zahlungsfähig bleibt und der individuelle Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung muss die private Krankenversicherung kapitalgedeckt arbeiten. Alle Kosten, die im Laufe eines Versicherungsjahres anfallen, müssen aus dem realen Beitragsaufkommen aus den tatsächlichen Beiträgen beglichen werden. Die gesetzliche Versicherung arbeitet umlagefinanziert und zahlt den Kassen immer genau die Summe, die sie benötigen.

Auf welcher Grundlage erfolgt in der PKV die Beitragsanpassung?

Auf gesetzlicher Grundlage darf das Versicherungsunternehmen eine Anpassung der Beiträge regelmäßig dann vornehmen, wenn die kalkulierten Ausgaben von den tatsächlichen Ausgaben für Behandlungskosten abweichen.

Basis für die Bestimmung der Abweichung ist das Versicherungsjahr. Die realen Zahlen für das abgelaufene Jahre dienen dabei als Bewertung für die nächste Prognose. Zeigt es sich, dass die wirklichen Ausgaben für medizinische Behandlungen der Kunden höher waren als die Einnahmen aus dem jeweiligen Tarif, wird für das nächste Versicherungsjahr der Beitrag angehoben. Die PKV nennt das Beitragsanpassung – denn wenn die Kosten niedriger waren, kann der Beitrag in einem Tarif auch wieder sinken.

Wichtig ist, dass die PKV die Bewertung für jeden Tarif einzeln vornimmt. Das führt dazu, dass die Anpassungen innerhalb desselben Versicherungsunternehmens je Tarif unterschiedlich ausfallen.

Vertragliche Grundlage ist ein die Festlegung in den Vertragsbedingungen des Versicherungsunternehmens. Sie sagt aus, ab welchem Schwellenwert es eine Beitragsanpassung vornehmen darf. Der Schwellenwert bezeichnet die Differenz zwischen den tatsächlichen Ausgaben und den kalkulierten Erwartungen. Er wird in Prozent des letzten Gesamtaufkommens festgelegt.

Wer kann eine PKV Beitragsanpassung vornehmen?

Beitragsanpassung durch das Versicherungsunternehmen

Das Versicherungsunternehmen prüft die Kostendeckung seiner Tarife jährlich. Es kann unter rechtzeitiger Ankündigung zum jeweils nächsten Versicherungsjahr die Beiträge anheben.

Ob dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht erwächst, hängt von der konkreten Sachlage ab. Ist die Beitragsanpassung erstmalig und war die Vertragsgrundlage entsprechend, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen.

In der Krankenversicherung gelten für die Kündigung allerdings besondere Bedingungen. Der aktuellen Krankenversicherung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des gekündigten Vertrages eine Folgeversicherung vorgelegt werden. Kann der Kunde das nicht, läuft der Vertrag bei der alten Krankenversicherung trotz Kündigung weiter. Der Gesetzgeber will so einen fehlenden Versicherungsschutz verhindern.

Das Sonderkündigungsrecht von Seiten des Versicherungsunternehmens muss jedoch nicht länger als ebenfalls einen Monat lang bestehen (auch hier gilt allerdings die konkrete Situation). Somit muss dem alten Versicherungsunternehmen gleich mit der Kündigung die Folgeversicherung mitgeteilt werden, damit die Kündigung wirksam wird.

Beitragsanpassung durch den Kunden

Auch der Kunde selbst kann eine Beitragsanpassung vornehmen. Allgemein wird das jedoch als Tarifwechsel bezeichnet. Allerdings kann dieser Tarifwechsel so gestaltet werden, dass der neue Tarif genau oder in etwa dieselben Leistungen bietet, wie der alte Tarif. Berechnet werden jedoch weniger Beiträge – nämlich genau in der Höhe, die der neue Tarif ingesamt angeboten wurde. So kann die Änderung auch als Beitragsanpassung gelten.

Diese Regelung ist für Bestandskunden von Bedeutung. Denn eine wesentliche Triebfeder für Beitragsanpassungen durch das Versicherungsunternehmen ist die demografische Entwicklung innerhalb eines Tarifs. Sie verteuert neben steigenden Kosten für neue Behandlungsmethoden die Tarife deutlich. Kunden können mit dem Wechsel in einen neuen Tarif dieses Effekt also bedingt ausgleichen.

Ob eine Beitragsanpassung möglich ist und wie hoch sie ausfällt, hängt von den angebotenen Tarifen desselben Versicherungsunternehmens ab. Der Kunde kann hier frei wählen.

Wie oft kann eine PKV Beitragsanpassung durchgeführt werden?

Das Versicherungsunternehmen kann jährliche Prüfungen vornehmen und ebenfalls jährliche Anpassungen. Zu der regelmäßigen Prüfung ist es verpflichtet, damit die Versorgung nicht durch wirtschaftliche Probleme oder Fehlkalkulationen gefährdet wird.

Die Beitragsanpassung kann durch Mitteilung mindestens einen Monat vor Eintritt der Beitragserhöhung angekündigt und dann durchgeführt werden. Je nach Versicherungsvertrag und gesetzlicher Grundlage entsteht aus der Anpassung ein Sonderkündigungsrecht – der Kunde muss das entsprechend wahrnehmen können.

Häufigkeit der Beitragsanpassung durch den Kunden

Auf der anderen Seite kann der Kunde häufiger einen Tarifwechsel durchführen. Sobald das Versicherungsunternehmen einen neuen Tarif anbietet, kann der Kunde in diesen Tarif wechseln.

Er muss jedoch für alles, was bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht versichert war, je nach Angebot neue Fragen zu Risiken und Vorerkrankungen beantworten. Das kann neue Risikozuschläge bedeuten.

Das muss nicht zutreffen für extra ausgewählte Leistungen, die auch bisher schon versichert waren. So kann es beim Tarifwechsel dazu kommen, dass für einige Leistungen unterschiedlich hohe Risikozuschläge gelten. Im Mix kann also auch eine Leistungserweiterung insgesamt zu günstigeren Beiträgen führen.

Der Kunde kann die Änderungen auch innerhalb des Versicherungsjahres vornehmen. Die aufgebauten Altersrückstellungen bleiben erhalten. Auch nur die alten Leistungen können weiter versichert werden, wenn der neue Tarif das gewährleistet.

Tarifanpassungen durch den Kunden können unbegrenzt oft erfolgen. Wie schnell die Umsetzung erfolgt, hängt von der Kooperation mit dem Versicherungsunternehmen ab – darf aber im Grundsatz nicht behindert werden.

Was passiert mit den alten Leistungen nach der PKV Beitragsanpassung?

Die PKV nimmt die Beitragsanpassung in der Regel ohne Änderung der versicherten Leistungen vor. Betroffen von der Beitragsanpassung ist immer der gesamte Tarif. So müssen Kunden der PKV nicht annehmen, dass Ihre Beiträge individuell steigen, wenn sie besonders hohe Ausgaben für medizinische Behandlungen haben. Gemessen wird immer die gesamte Kostenstruktur des Tarifs.

unsere weiteren Themen PKV Beitragsanpassung:

Die Beitragsanpassung in der PKV erfolgt regelmäßig - meist bedeutet sie eine Erhöhung der Beiträge. Was das heißt und was Sie dagegen tun können.

Anpassungen durch den Kunden

Allerdings kann der Kunde Anpassungen vornehmen. Er kann Kürzungen bei den vereinbarten Leistungen vornehmen. Ebenfalls kann er eine Änderung bei der Selbstbeteiligung wählen – sie wirkt unmittelbar auf die Höhe der Beiträge.

Der Kunde kann seine alten Leistungen auch in einem neuen Tarif weiterversichern. Dazu muss er einen Tarif wählen, der diese Leistungen auch umfasst und kann ihn entsprechend anpassen.

Kann die Beitragsanpassung in der PKV rückgängig gemacht werden?

Die Anpassung der Beiträge kann nicht einseitig rückgängig gemacht werden. Die PKV ist zur Anpassung verpflichtet, um die Zahlungsfähigkeit des Versicherungsunternehmens zu gewährleisten. Kunden können Widerspruch einlegen, wenn sie die Anpassung für unbegründet halten. In der Praxis hat das aber selten Erfolg, da die Bewertung für die Anpassung transparent erfolgt und die Eckpunkte in der Police auch vom Kunden bestätigt wurden.

Der Kunde kann jedoch einen eigenen Tarifvergleich durchführen und so herausfinden, welche Tarife bei seinem Versicherungsunternehmen dieselben Leistungen bieten. Er kann dann einen anderen Tarif wählen und sich dort weiterversichern.

Hinweis: Das Versicherungsunternehmen ist nicht verpflichtet, günstigere Beiträge seinem Kunden mitzuteilen. Der Kunde kann jedoch unbegrenzt oft danach suchen und einen entsprechenden Wechsel vornehmen.

Je nach Tarif können Beitragsanpassungen auf diesem Umweg rückgängig gemacht oder milder gestaltet werden.