stationäre Krankenzusatzversicherung
- Was leistet eine stationäre Krankenzusatzversicherung?
- Für wen ist die stationäre Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung?
- Wer kann eine stationäre Krankenzusatzversicherung abschließen?
- Wie kann die stationäre Krankenzusatzversicherung gekündigt werden?
- Was nützt ein Vergleich der stationäre Krankenzusatzversicherung?
Was leistet eine stationäre Krankenzusatzversicherung?
Die stationäre Krankenzusatzversicherung ergänzt gezielt Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Fall eines Krankenhausaufenthalts.
Die meisten Verträge können sehr individuell zusammengestellt werden. Nur die Leistungen gelten dann und müssen im Beitrag abgegolten werden, die der Kunde tatsächlich wünscht.
Im Allgemeinen zählen zum wählbaren Leistungsspektrum:
- Sonderleistungen bei der Behandlung, z.B. Chefarztbehandlung, freie Facharztwahl und Wahl der Behandlungsmethoden
- Erstattungen für alternative Behandlungsformen
- freie Krankenhauswahl
- Zuzahlungserstattung für Medikamente und Behandlungsmittel
- Hilfs- und Heilmittelerstattung oder erweiterte Bezuschussung
- verbesserte Unterbringung, z.B. im Zweibett- oder Einzelzimmer
- Beitragsrückerstattung, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Leistungen der stationären Krankenzusatzversicherung in Anspruch genommen werden
- Krankenhaustagegeld als Grundleistung oder ersatzweise, wenn auf bestimmte Leistungen verzichtet wird
Ein Vergleich ist dringend empfehlenswert, denn die konkreten Leistungen unterscheiden sich zwischen den Versicherungsunternehmen teils drastisch.
Für wen ist die stationäre Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung?
Die stationäre Krankenzusatzversicherung ist für Pflicht- und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung konzipiert. Ihre Leistungen erweitern die Grundabsicherung, die die gesetzlichen Kasse bieten an vielen Stellen entscheidend.
Breite Auswahl ermöglicht einen individuell angepassten Versicherungsschutz
Viele Angebote in der stationären Krankenzusatzversicherung lassen sich den jeweiligen Anforderungen gemäß abschließen. Die differenzierte Möglichkeit, nur gewünschte Leistungen abzuschließen, erlaubt es jedem gesetzlich Krankenversicherten, einen günstigen und leistungsfähigen Versicherungsschutz herzustellen.
Wählbare Versicherungsdauer
Die Krankenzusatzversicherung soll eine perspektivisch verlässliche Absicherung bieten. Dennoch ist sie unabhängig von der Krankenvollversicherung und kann vor diesem Hintergrund (unter Beachtung einer möglichen Mindestversicherungsdauer) erweitert oder auch wieder aufgelöst werden.
Verbesserung der Leistungen beim Aufenhalt im Krankenhaus
Die stationäre Krankenzusatzversicherung ist für alle geeignet, denen die Leistungen der gesetzlichen Kassen nicht ausreichen. Erweiterte Behandlungsmethoden, Befreiung von Zuzahlungen und verbesserte Unterbringung sind nur einige Aspekte dieser Erweiterung. Sinkende Leistungen und steigende Eigenbeteiligung in der GKV erzeugen häufig Handlungsbedarf. In diesem Zusammenhang ist die stationäre Krankenzusatzversicherung für alle empfehlenswert, die im Fall des Falles umfassend abgesichert sein wollen.
Wer kann eine stationäre Krankenzusatzversicherung abschließen?
Jeder Kunde der gesetzlichen Krankenkassen kann eine stationäre Krankenzusatzversicherung abschließen.
Eigenständig Krankenvollversicherte in der GKV
Wer eigenständig voll versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann deren Leistungen über eine stationäre Krankenzusatzversicherung erweitern. In vielen Fällen ist eine Gesundheitsprüfung nicht nötig bzw. wird vom anbietenden Versicherungsunternehmen nicht eingefordert.
Freiwillig Versicherte
Unter den gleichen Voraussetzungen ist für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte der Abschluss einer stationären Krankenzusatzversicherung möglich. Freiwillig GKV-Versicherte sind bspw. Selbstständige oder gut verdienende Angestellte, die auf Grund dieser Voraussetzungen auch privat krankenversichert sein können. Sie können über Optionstarife ihre Leistungen bei einem stationären Aufenthalt erweitern.
Leistungen in der Familienversicherung
Die private stationäre Krankenzusatzversicherung lässt sich, je nach Angebote und Versicherer, auf Familienmitglieder ausweiten. Die genaueren Bedingungen regeln die einzelnen Versicherungsbedingungen.
Wer eine spezifische Leistungserweiterung bspw. seiner Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder) braucht, kann für sein Kind eine spezielle Krankenzusatzversicherung für Kinder abschließen. Hier sind in der Regel alle Kinder bis zum 17. oder, je nach Angebot, 21. Lebensjahr zusätzlich mitversichert.
Privatpatienten
Privatpatienten können nicht direkt die stationäre Krankenzusatzversicherung abschließen. Sie erlangen ihren Versicherungsschutz im Rahmen der privaten Krankenvollversicherung. In der Mehrzahl der Angebote lassen sich die Leistungen je nach Behandlungsmethode und Behandlungsform (ambulant oder stationär) bereits im Vertrag der Krankenvollversicherung festlegen, sodass eine separate stationäre Krankenzusatzversicherung nicht nötig wird.
Wie kann die stationäre Krankenzusatzversicherung gekündigt werden?
Die private Krankenzusatzversicherung für den stationären Aufenthalt wird neben der grundständigen Krankenvollversicherung bei einer gesetzlichen Kasse abgeschlossen.
Das heißt im Umkehrschluss: Sie kann auch entsprechend separat wieder gekündigt werden. Allerdings müssen einige Punkte im Zusammenhang mit der Kündigung beachtet werden.
Mindestversicherungsdauer
Die meisten Verträge in der stationären Krankenzusatzversicherung sind mit einer Mindestversicherungsdauer versehen. Sie liegt in der Regel zwischen 1 und 3 Jahren. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Der früheste Kündigungstermin ist zum Ende der Mindestversicherungsdauer hin gelegen und muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist wahrgenommen werden. Die Verträge verlängern sich ohne Kündigung meist um ein weiteres volles Versicherungsjahr.
Davon nicht berührt ist das Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung durch das Versicherungsunternehmen.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist für die Mehrzahl der längerfristigen Verträge auf 3 Monate festgelegt. Im Allgemeinen liegt sie zwischen 1 und 3 Monaten je nach konkreter Versicherungsbestimmung.
Die Kündigung muss meist zum Ende des Versicherungsjahres hin erfolgen (nur in Ausnahmefällen kann die stationäre Krankenzusatzversicherung jederzeit gekündigt werden). Das Versicherungsjahr reicht entweder vom 1.1. bis zum 31.12. analog dem Kalenderjahr. Oder es wird festgelegt ab Datum des Versicherungsbeginns und reicht bis zum Vortag dieses Datum um Folgejahr. Das müssen Sie im Versicherungsvertrag beachten!
Was nützt ein Vergleich der stationäre Krankenzusatzversicherung?
Das Angebot in der Krankenzusatzversicherung ist sehr breit gefächert. Die meisten großen Versicherungsunternehmen und private Fachversicherer bieten die Erweiterung für stationäre Leistungen an.
Gleichzeitig unterscheiden sich die Angebote erheblich voneinander. Und die individuelle Voreinstellung macht die Suche nach einer passenden Absicherung schnell unübersichtlich.
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