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Zuzahlungen in der PKV und GKV


Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte wissen, dass sie für viele medizinische Leistungen selbst aufkommen müssen.

Die Zuzahlung zu Krankenkassen bezeichnet grundsätzlich den Betrag, den der Versicherte im Rahmen von Behandlungen und auch für Medikamente selbst aufbringen muss.

Für den Bereich der stationären Unterbringung sind Tagesbeiträge durch den Versicherten selbst zu entrichten bis zu Grenze von 280 Euro (Zuzahlung von 10 Euro am Tag bis maximal 28 Tage).

Nicht nur vor diesem Hintergrund haben private Versicherer ihre Angebote spezifischer Zusatzversicherungen insbesondere in den einzelnen Behandlungsformen ausgeweitet.

Zuleistungen lassen sich versichern für:

  • ambulante Behandlungen, zur Ausweitung der Kostenübernahme für Behandlungsmethoden, spezielle Arztleistungen oder Medikamente
  • stationären Aufenthalt, zur Absicherung der eigenen Zuzahlungen bis hin zu verbesserter Unterbringung (Kassenleistung in der Regel Mehrbettzimmer) und ausgeweiteten Behandlungsmethoden, Verband- und Versorgungsmaterial und Krankenhaustagegeldern

In der Zahnmedizin sind regelmäßig sehr hohe Zuzahlungen zu den Krankenkassen-Leistungen durch den Versicherten zu zahlen.

Zahnersatz separat versichern

Zahnersatz wird nur als Regelleistung übernommen und hier beträgt die Zuzahlung der Krankenkassen lediglich fünfzig Prozent des Rechnungsbetrags. Die Anwartschaft auf höheren Anteil ist langjährig. Kleine Auslassungen bei regelmäßigen Untersuchungen haben schnell große Wirkung, wenn die anteilige Übernahme durch die Kasse plötzlich drastisch sinkt. Die Restsumme muss der Versicherte in jedem Fall privat bezahlen.

Immer mehr gesetzlich Krankenversicherte verlassen sich nicht mehr nur auf die Leistungen der gesetzlichen Kassen.

Private Vorsorge im zahnmedizinischen Bereich bedeutet:

  • Anpassung der Versicherungsleistungen an tatsächlichen Bedarf
  • Kostenabsicherung für Vorsorgebehandlungen und professionelle Zahnreinigung
  • Reduzierung der eigenen Anteile bei Zahnersatz
  • Höherversicherung der Zahnarztleistungen, wie Keramik-Zahnfüllungen und verbesserte Materialien

Die Zuzahlung der Krankenkassen betrifft auch bei medizinischen Heil- und Hilfsmitteln sehr häufig nur einen Teilbetrag, während die Restsumme vom Versicherten übernommen werden muss.

In der privaten Krankenversicherung leisten die Kunden über die Selbstbeteiligung einen Eigenanteil pro Versicherungsjahr in Höhe der Summe, die sie individuell je nach Tarif vereinbaren können. Sobald die Selbstbeteiligung ausgeschöpft ist, werden darüber hinaus gehende Summen für medizinische Leistungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie für die Zahnmedizin vollständig übernommen.

In der Zusatzversicherung ist mit dem Beitrag bereits ein Großteil der Kundenleistung beglichen. Zahnersatz wird häufig aus Kostengründen trotzdem anteilig versichert. Die Erstattungsquote liegt dennoch viel höher. Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif können bis zu 90% Zahnersatzkosten extra versichert werden.