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Zahnersatz


Welche Leistungen erhalten Kunden der privaten Krankenversicherung für Zahnersatz?

Meine Krankenversicherung - Zahntechnikerin Der Aufbau der privaten Krankenversicherung (PKV) unterteilt die Absicherung in verschiedene medizinische Bereiche, die jeweils einzeln versichert werden. Der Kunde kann für jeden Bereich Wahlleistungen abschließen, die die Grundversorgung wesentlich erweitern.

In der PKV gilt das für die ambulante Versorgung, für die Absicherung von Krankenhausaufenthalten und für zahnmedizinische Behandlungen.

Der Bereich der Zahnmedizin wird je nach Tarif, Angebot und Versicherungsunternehmen nochmals unterteilt in die den Bereich der zahnmedizinischen Behandlung und Leistungen für Zahnersatz.

Versichert werden in der Regel:

  • Zahnersatz in Form von Brücken, Ersatzzähnen, Gebissen und Teil-Gebissen
  • kieferchirurgische Eingriffe, die mit der Bereitstellung von Zahnersatz in Zusammenhang stehen
  • ggf. erweiterte Leistungen für Kieferorthopädie

Leistungen für Zahnersatz von besonderer Bedeutung

Vor dem Hintergrund besonders hoher Kosten im Bereich Zahnersatz, ist eine verlässliche und wirkungsvolle Absicherung dieser Kosten von herausragender Bedeutung.

Unterschiedliche Modelle werden von den privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten.

Grundlegend wird meist eine Deckungssumme vereinbart, über die pro Versicherungsleistung vollständig oder je anteilig verfügt werden kann. Die Anteile des Kunden werden teilweise über eine Selbstbeteiligung oder über prozentuale Beteiligung an den Gesamtkosten ermittelt.

  • Beispiel
    Es kann eine Kostendeckung über 80% bis hin zu einer Erstattungssumme von 10.000,00 Euro versichert werden. Der Kunde würde in diesem Fall immer einen Anteil von 20% der Gesamtkosten je versicherter Behandlung selbst tragen. Alternativ kann auch die Form einer pauschalen Selbstbeteiligung greifen. Hier unterscheiden sich die Modelle zwischen den Versicherungsunternehmen.

Anstieg der maximalen Deckung

Meine Krankenversicherung - Taschenrechner mit Unterlagen In den meisten Angeboten zur Absicherung von Zahnersatz in der privaten Krankenversicherung steht der volle Leistungsumfang nicht von Beginn an zur Verfügung.

Über die Laufzeit der Versicherung hinweg steigt bspw. die Deckungssumme an.

Beispiel:
Konkret kann das heißen: Es wird zwar eine Gesamtdeckung von 12.000,00 Euro vereinbart. Jedoch können davon im ersten Jahr erst 6.000 Euro, im zweiten Jahr 8.000 Euro, usw. abgerufen werden, bis zum im 4. Jahr die volle Deckungssumme zur Verfügung steht.

Auch die Häufigkeit kann begrenzt werden. So kann für bestimmte Behandlungen festgelegt werden, dass sie maximal alle 2 bis 4 Jahren übernommen werden. Genaueres zeigt ein Vergleich.

Nach Unfällen stellt die private Krankenversicherung in der Regel die vollen Summen und Leistungsumfänge unmittelbar bereit, unabhängig von noch laufenden Wartezeiten.