Allgemeine Krankenhausleistungen
Allgemeine Krankenhausleistungen in der privaten Krankenversicherung
Krankenhausleistungen werden in der privaten Krankenversicherung (PKV) separat vereinbart. Analog zur den Festlegungen, was für ambulante Behandlungen und für zahnmedizinische Eingriffe versichert sein soll, legt die Kunde ebenfalls fest, auf welche Leistungen er im Fall eines stationären Aufenthalts zurückgreifen will.
Die allgemeinen Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt beziehen sich auf die Regelleistungen, die im Rahmen der für jede Behandlungsform und Therapie definierten Katalogleistungen für die gesetzlichen Kassen gelten. Diese allgemeinen Krankenhausleistungen erbringt die PKV grundlegend in jedem Tarif.
Inhaltlich sind damit versichert:
- Aufenthalt im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
- ärztliche und fachärztliche Betreuung und Honorare
- medizinisch notwendige Grundversorgung, bezogen auf die konkrete Therapie und das jeweilige Krankheitsbild
- Medikamente und Verbandmaterial
- Verpflegungsaufwendungen
Im Rahmen des stationären Aufenthalts sind damit alle grundlegenden Versorgungsansprüche gedeckt. Nicht abgedeckt werden allerdings besondere Behandlungsmethoden, wenn sie noch nicht im Leistungskatalog aufgenommen sind, Ergänzungsleistungen für spezielle Neben-Therapien (z.B. eingeschränktes Spektrum in der Schmerz-Therapie) und bspw. eine freie Wahl des behandelnden Arztes.
Die Zusicherung der Übernahme von allgemeinen Leistungen im Krankenhaus soll die Basisversorgung des Kunden sicherstellen. Gleichzeitig gehen die meisten Tarife in der privaten Krankenversicherung darüber hinaus.
Erweiterte Krankenhausleistungen in der PKV
Die allgemeinen Krankenhausleistungen können in jedem Vertrag mit der PKV erweitert werden. Der gewählte Tarif bestimmt den Leistungsumfang der Versicherung. Mit der Versichertenkarte werden dem behandelnden Arzt Auskünfte über Umfang und Art der Versicherung des Patienten gegeben, wenn z.B. bei einem Notfall der Krankenhausaufenthalt nicht geplant werden konnte.
Auch im Fall einer nicht spontan vorliegenden Versichertenkarte greifen im Inland (und in vielen Ländern der EU, wenn die entsprechende Auslandsdeckung abgeschlossen wurde bzw. mit dem Vertrag zeitgleich gilt) die allgemeinen Krankenhausleistungen als Grundabsicherung. Sie sind ohne gesonderte Mitteilung in jedem Fall in der privaten Krankenversicherung abgedeckt.
Erweitert werden die Leistungen für:
- stationäre Behandlungen: Freie Arztwahl, Bestellung von Belegärzten, freie Wahl der konkreten Behandlungsmethode, stationäre Reha, etc.
- Versorgung im Krankenhaus: Medikation und Material bis hin zu unbegrenzter Übernahme
- Transportkosten zum und vom Krankenhaus
- freie Wahl des Krankenhauses
- Unterbringung: Einzel- oder Zweibettzimmer
- Krankenhaustagegelder
- erweiterte Kosten für Vor- und Nachsorgeuntersuchungen
- u.a.
Die allgemeinen Krankenhausleistungen beschreiben damit den konkreten Behandlungsrahmen, den die PKV für ihren Kunden abdeckt, und auf der anderen Seite die auf gesetzlicher Grundlage angebrachten medizinischen Leistungen, die von der PKV grundsätzlich in allen Tarifen übernommen werden.
Die Erweiterung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt individuell. Sie sollte von Zeit zu Zeit geprüft werden, um die versicherten Leistungen vor allem altersgemäß angemessen zu halten.