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Private Krankenversicherung für Angestellte

Angestellte in der PKV

Angestellte sind in der Regel Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur wenn sie mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, können sie in die private Krankenversicherung wechseln. Bei der Einstufung wird das regelmässige Bruttoeinkommen des Angestellten zugrunde gelegt. Bei einem Wechsel zu einem privaten Anbieter profitieren Angestellte von einem verbesserten Leistungsniveau. Gerade für gutverdienende Arbeitnehmer ergibt sich ein deutliches Einsparpotential, da die GKV Beiträge nach dem Einkommen berechnet und Gutverdiener hier Höchstbeiträge zahlen.

Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung für Angestellte

Die Versicherungspflichtgrenze, die häufig auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet wird, beträgt 56.250 Euro jährlich. Das heißt, Angestellte, die mit ihrem Monatseinkommen über 4.687,50 Euro brutto liegen, können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen uns sich privat versichern (Stand 2016). In die Kalkulation des Einkommens werden die monatlichen Lohn- und Gehaltszahlungen sowie regelmässige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld eingerechnet.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und von der Bundesregierung beschlossen. Dabei ändert sich die Grenze im gleichen Verhältnis wie die Bruttolöhne der Arbeitnehmer sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben.

Wichtig ist, die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln. Diese Grenze legt fest, bis zu welcher Höhe das Einkommen zur Beitragsbemessung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Renten- und Arbeitslosenversicherung herangezogen wird. Der Anteil des Einkommens, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird in der gleichen Weise wie die Versicherungspflichtgrenze jährlich von der Bundesregierung angepasst.

Fällt der Angestellte mit seinem Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird er wieder versicherungspflichtig und muss in die GKV zurückkehren.

Wann lohnt sich für Angestellte der Wechsel in die PKV?

In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge

  • nach den Leistungen
  • dem Alter
  • dem Geschlecht
  • dem Gesundheitszustand

der versicherten Personen. Das heißt, die Beiträge werden unabhängig vom Einkommen des Versicherten berechnet.

Für junge und gesunde Angestellte mit einem hohen Einkommen ist der Wechsel in die PKV sinnvoll. Sie zahlen in der PKV in der Regel geringere Beiträge als in der GKV fällig wären. Darüber hinaus genießen sie hier höheres Leistungsniveau.

Wer Kinder und Ehegatten absichern muss, sollte prüfen, ob sich der Verbleib in der GKV lohnt, da hier im Rahmen einer Familienversicherung alle Familienmitglieder abgesichert sind. In der privaten Krankenversicherung muss für jedes Mitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, es ist auch für jeden ein eigener Beitrag zu entrichten. Angestellte mit Familie sollten daher genau abwägen, ob sich der Wechsel zu einem privaten Anbieter tatsächlich lohnt.

Während vor allem jüngere Angestellte von einem Wechsel in die private Krankenversicherung profitieren, müssen ältere Versicherte bei Vorerkrankungen mit Beitragszuschlägen in der PKV rechnen. Vor dem Wechsel lohnt es sich, die Bedingungen und Konditionen der privaten Anbieter genauer unter die Lupe zu nehmen.

In puncto Gesundheitsschutz kann die private Krankenversicherung überzeugen. Die Leistungen sind deutlich höher als die Leistungen der GKV. Versicherte profitieren häufig von einer bevorzugten Behandlung und genießen abhängig von der Tarifwahl einen gehobenen Versicherungsschutz. Es besteht eine freie Arzt- und Krankenhauswahl und die meisten Tarife erstatten bis zu einer gewissen Höhe auch alternative Behandlungsmethoden wie Heilpraktikerbehandlungen.

Als Angestellter privat versichert – die Leistungen im Überblick

Die private Krankenversicherung bietet einen individuellen Versicherungsschutz, den sich Versicherte ihren Ansprüchen entsprechend zusammenstellen. Das genaue Leistungsniveau ergibt sich auf dem gewählten Tarif. Dabei richtet sich die Höhe des Beitrags nicht nur nach den gewählten Leistungen, sondern auch nach dem Selbstbehalt des Versicherten. Je höher der Selbstbehalt ist, für den der Versicherte sich entscheidet, desto günstiger wird der monatliche Beitrag. Hier gilt es jedoch zu bedenken, dass der Arbeitgeber die Hälfte des PKV-Beitrages übernimmt, den Selbstbehalt muss der Angestellte allein leisten. Insofern ist eine hohe Selbstbeteiligung bei Angestellten in der Regel nicht sinnvoll.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung setzen sich aus

  • den ambulanten Leistungen
  • stationären Leistungen
  • Leistungen für die Zahngesundheit

zusammen.

In den ambulanten Leistungen sind Kosten für alle ärztlichen Behandlungen enthalten. Dazu zählen nicht nur die Konsultationen von Haus- oder Fachärzten sondern auch Besuche bei Heilpraktikern. Die meisten Tarife der privaten Anbieter schließen auch alternative Heilmethoden mit ein, sind aber in der Regel auf einen maximalen jährlichen Betrag begrenzt.

Die Kostenberechnung bei ambulanten Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Die privaten Anbieter erstatten dabei bis zu einer bestimmten Höhe und orientieren sich an der Gebührenordnung. So gibt es eine Erstattung nach dem Regelhöchstsatz, der beim 2,3-fachen Satz liegt. Hier handelt es sich um die Mindesterstattung, die lediglich eine Basisabsicherung bietet. Wer einen leistungsstärkeren Versicherungsschutz bevorzugt, sollte eine höhere Erstattung über den Höchstsatz hinaus wählen.

Bei den stationären Leistungen übernehmen private Krankenversicherungen alle Leistungen, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Wer möchte, wertet seinen Tarif durch den Einschluss weiterer Leistungen wie

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Einzelzimmer

auf. Die Versicherer haben weitere Alternativen zur Wahl, so dass sich jeder Angestellte einen maßgeschneiderten Schutz zusammenstellen kann.

Im Rahmen der Zahngesundheit übernehmen die privaten Versicherungen Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Insbesondere beim Zahnersatz kommt es auf die genaue Tarifwahl des Versicherten an. Bei Implantaten gibt es bei den Anbietern verschiedene Regelungen. In der Regel gilt bis zur kompletten Leistungsübernahme bei den meisten Versicherungen innerhalb der ersten fünf Jahre eine Zahnstaffel. Hier werden nur Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.