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Private Krankenversicherung für Rentner

Die private Krankenversicherung für Rentner

Für Rentner gibt es verschiedene Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge. Sie sind entweder

  • pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse
  • freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder
  • in der privaten Krankenversicherung

versichert.

Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung

Rentner, die während der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren, werden Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner, sofern sie eine Rente beziehen. Auch wenn eine Mitgliedschaft aufgrund einer Familienversicherung bestanden hat, werden Rentner in die KVdR aufgenommen. Die Versicherung von Rentnern ist bei

  • den Allgemeinen Ortskrankenkassen
  • den Betriebskrankenkassen
  • den Innungskrankenkassen
  • den Ersatzkassen und
  • der Knappschaft

möglich.

Beamte sowie Versicherte, die hauptberuflich selbständig waren, oder Versicherte, die mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze lagen, sind von der Pflichtversicherung ausgenommen. Diese Personen können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dabei gelten für Rentner die gleichen Beitragssätze wie für Arbeitnehmer. Sie zahlen die Hälfte des Satzes zuzüglich einem Eigenanteil von 0,9 Prozent. Damit liegt der Beitragssatz für Rentner bei 8,2 Prozent (Stand 2016). Dazu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenversicherungen, der vom Rentner allein zu zahlen ist. Der Beitragspflicht unterliegen nicht nur Altersrenten, sondern auch Witwen- und Witwerrenten, Renten aus dem Ausland und Betriebsrenten. Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

Rentner in der privaten Krankenversicherung

Wer als Rentner privatversichert ist, erhält einen Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger. Der Betrag entspricht dem Beitragszuschuss, den auch GKV-Versicherte erhalten. Für das Jahr 2016 liegt der Satz bei 7,3 Prozent. Bereits vor dem Ruhestand haben Versicherte die Möglichkeit, die Beitragshöhe zu beeinflussen, damit die PKV-Kosten das Budget im Alter nicht zu sehr belasten. Die Anbieter haben besondere Tarifoptionen im Portfolio, die für eine Beitragsentlastung im Alter sorgen. Damit sorgen Privatversicherte während des Erwerbslebens bereits für günstige Beiträge im Alter vor.

Zudem haben Rentner weitere Möglichkeiten, die Kosten zur PKV zu reduzieren. Dabei können sie

  • den Versicherungsschutz einschränken
  • den Selbstbehalt erhöhen
  • den Basis- oder Standardtarif des Versicherers wählen

Auch durch den Wechsel in einen anderen Tarif können die Kosten zur PKV gesenkt werden. Ab einem Lebensalter von 60 Jahren müssen die privaten Versicherungen ihren Mitgliedern Alternativangebote mit günstigeren Konditionen unterbreiten. Im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung haben viele Unternehmen sich verpflichtet, diese Angebote bereits ab einem Alter von 55 Jahren zu übersenden.

Der Gesetzgeber hat die Mitnahme der Altersrückstellungen und der bisherigen Rechte geregelt. Bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft bleiben diese Leistungen erhalten. Wechselt der Versicherungsnehmer in einen gleichwertigen Tarif, ist auch keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Wer demnächst in Rente geht, kann auf diese Weise seine Beiträge im Alter reduzieren und muss dabei nicht auf Leistungen verzichten.

Alternativ entscheiden Rentner sich für eine Absicherung im Basistarif. Diese Tarifoption wurde als reiner Notlagentarif konzipiert und ist nach den Vorgaben des Gesetzgebers bei allen Anbietern gleich. Der Basistarif überzeugt durch günstige Beiträge, Zuschläge dürfen die Versicherungen hier nicht erheben. Die Leistungen entsprechen dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Damit überzeugt der Basistarif nicht mit den üblichen guten Leistungen der privaten Krankenversicherungen. Vor einem Wechsel sollte eine Rentner daher eine Alternative prüfen.

Ein Option kann der Wechsel in den Standardtarif sein, der jedoch nicht für alle Versicherten offen steht. Ein Wechsel in den Standardtarif ist möglich, wenn der Versicherte

  • mindestens 65 Jahre alt ist
  • mindestens 55 Jahre alt ist und ein Einkommen unter Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht
  • eine gesetzliche Rente bezieht, die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt

Zudem muss der Versicherte seinen PKV-Vertrag vor dem 1.1.2009 geschlossen haben und mindestens zehn Jahre privatversichert sein. Im Vergleich zum Basistarif überzeugt der Standardtarif mit einem deutlichen Leistungsplus, so dass Rentner auf jeden Fall diese Option prüfen sollten.

Rentner in der privaten Krankenversicherung – die Leistungen im Überblick

Die private Krankenversicherung überzeugt, abhängig von der gewählten Tarifoption, mit einem sehr guten Leistungsniveau. Versicherte profitieren unter anderem von

  • einem individuellen Leistungsniveau
  • einer einkommensunabhängigen Beitragsberechnung
  • freier Arzt- und Krankenhauswahl
  • umfangreichen Leistungen im Bereich der Zahngesundheit
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Die genauen Leistungen ergeben sich aus der Tarifwahl des Versicherten.

Bei den ambulanten Leistungen erstatten die privaten Versicherungen Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. In der Regel sind auch Kostenübernahmen für alternative Heilmethoden enthalten, die jedoch meistens auf einen bestimmten jährlichen Betrag beschränkt sind. Bei den Erstattungen orientieren sich die Privatversicherungen an der Gebührenordnung für Ärzte. Wer eine umfassende Erstattung bevorzugt, die auch Leistungen über die Regelhöchstsätze hinaus bietet, sollte sich für eine leistungsstarke Tarifoption entscheiden. Damit stellt der privatversicherte Rentner sicher, dass auch Kosten für Privatärzte übernommen werden.

Stationäre Aufenthalte bezahlen die privaten Anbieter ebenfalls. Ob dabei auch Kosten für eine Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer erstatte werden, hängt von der Tarifoption des Versicherten ab. Generell übernehmen die Versicherungen Kosten für eine Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Erweiterungen sind möglich.

Die Leistungen der Zahngesundheit richten sich ebenfalls nach dem Tarif. Dabei übernehmen die privaten Anbieter zwischen 40 und 100 Prozent der Kosten. Besonders bei leistungsstarken Tarifen können Rentner mit hohen Erstattungen rechnen.