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Private Krankenversicherung fĂŒr SelbststĂ€ndige

Die private Krankenversicherung fĂŒr SelbstĂ€ndige

Zu Beginn einer selbstĂ€ndigen TĂ€tigkeit haben GrĂŒnder die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Insbesondere fĂŒr junge SelbstĂ€ndige bietet die PKV gĂŒnstige Einstiegstarife, so dass sich die Entscheidung fĂŒr einen privaten Anbieter lohnt. FĂŒr SelbstĂ€ndige ist bei der Absicherung die Wahl eines Krankengeldes besonders wichtig, das bei einer Krankheit vor Verdienstausfall schĂŒtzt.

SelbstÀndige in der privaten Krankenversicherung

Gerade zu Beginn der SelbstĂ€ndigkeit ist das Geld oft knapp. WĂ€hrend in der gesetzlichen Krankenkasse fĂŒr SelbstĂ€ndige fĂŒr die Beitragskalkulation ein monatliches Mindesteinkommen von 2.187,75 Euro (Stand 2016) zugrunde gelegt wird, ist der PKV-Beitrag einkommensunabhĂ€ngig. Die BeitrĂ€ge zur privaten Krankenversicherung errechnen sich aus

  • dem Alter
  • dem Geschlecht
  • dem Gesundheitszustand
  • dem Leistungsniveau

der versicherten Person. Wer sich als junger und gesunder SelbstĂ€ndiger privat versichert, kann zunĂ€chst einen gĂŒnstigen Einsteigertarif wĂ€hlen. Dabei profitiert er von geringen BeitrĂ€gen. Hat sich das GeschĂ€ft erst etabliert und die finanzielle Situation ist stabil, ist der Wechsel in eine leistungsstĂ€rkere Tarifvariante möglich. Wichtig ist der Einschluss eines Krankentagegeldes. Im Gegensatz zu Angestellten gibt es fĂŒr SelbstĂ€ndige im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung. Die laufenden Kosten sind natĂŒrlich auch wĂ€hrend einer Krankheit zu erbringen. Um den Verdienstausfall abzufedern, ist das Krankentagegeld eine ausgezeichnete Option. Der Betrag sollte so gewĂ€hlt werden, dass der Verlust ausgeglichen werden kann.

SelbstÀndige in der gesetzlichen Krankenversicherung

SelbstĂ€ndige können sich auch fĂŒr eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Dabei basiert die Einkommensberechnung der GKV auf einem Mindesteinkommen von 2.187,75 Euro (Stand 2016). Damit wĂŒrde sich ein monatlicher Beitrag von etwa 300 Euro ergeben. SelbstĂ€ndige, die in der ersten Zeit weniger verdienen, können eine Beitragsminderung beantragen. Um die Kosten möglichst gering zu halten, ist daher die Entscheidung fĂŒr die PKV durchaus sinnvoll. SelbstĂ€ndige, die Familienmitglieder absichern wollen, treffen mit der GKV eine gute Wahl. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Familienmitglieder kostenlos mitversichert. Diese Möglichkeit gibt es bei privaten Anbietern nicht. Hier muss fĂŒr jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag abgeschlossen werden. SelbstĂ€ndige, die nicht nur sich selbst, sondern auch die Familie absichern wollen, sollten daher die Mitgliedschaft in der GKV vorziehen.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung fĂŒr SelbstĂ€ndige

Die Vorteile der PKV liegen auf der Hand: GĂŒnstige Einsteigertarife und ein ausgezeichnetes Leistungsniveau machen die private Krankenversicherung fĂŒr SelbstĂ€ndige interessant. Sie können den Gesundheitsschutz an ihre persönliche Situation anpassen und profitieren zudem von zahlreichen Vorteilen wie

  • umfassendes Leistungsniveau
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Konsultation von PrivatĂ€rzten
  • schnelle Termine und geringe Wartezeiten
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Krankentagegeld sichert das Verdienstausfallrisiko

ZusĂ€tzlich zu gĂŒnstigen Einstiegstarifen beeinflussen SelbstĂ€ndige die Beitragshöhe durch den Selbstbehalt. Wer sich fĂŒr einen recht hohen Selbstbehalt entscheidet, der kann seine BeitrĂ€ge deutlich reduzieren. Kosten fallen fĂŒr den SelbstĂ€ndigen dann nur im Krankheitsfall an. Bleibt er gesund und nimmt keine Leistungen in Anspruch, profitiert er von den gĂŒnstigen BeitrĂ€gen. SelbstĂ€ndige, die sich wĂ€hrend der Vertragslaufzeit fĂŒr eine Reduzierung ihrer Selbstbeteiligung entscheiden, sollten bedenken, dass in diesen FĂ€llen eine erneute GesundheitsprĂŒfung notwendig wird. Der Selbstbehalt sollte daher mit Bedacht gewĂ€hlt werden und nicht zu hoch ausfallen. Auch durch die Abwahl bestimmter Leistungen lassen sich die Kosten drĂŒcken. Hier gilt es zu bedenken, dass einmal abgewĂ€hlte Leistungen nicht mehr zur VerfĂŒgung stehen. Sollen diese Leistungen wieder vertraglich vereinbart werden, ist das nur mit einem Tarifwechsel und einer neuerlichen GesundheitsprĂŒfung möglich.

Als SelbstĂ€ndiger privat versichert – die Leistungen im Überblick

Die genauen Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif fĂŒr den der SelbstĂ€ndige sich entschieden hat. Dabei haben sie die Wahl zwischen attraktiven Tarifen fĂŒr Einsteiger und Toptarifen fĂŒr Kunden, die Wert auf einen umfangreichen Schutz legen.

Die Leistungen teilen sich in ambulante, stationĂ€re und zahnmedizinische Leistungen auf. Alle Kosten, die bei einer Ă€rztlichen Behandlung entstehen, zĂ€hlen zu den ambulanten Leistungen. Wichtig ist, dass eine medizinische Notwendigkeit fĂŒr die Behandlung besteht. Es ist möglich, alternative Heilmethoden in die Tarife einzuschließen. Privatversicherte können sich dann auch bei einem Heilpraktiker behandeln lassen. Hier gibt es bei einigen Anbietern besondere Voraussetzungen. DarĂŒber hinaus sind die ErstattungsbetrĂ€ge fĂŒr alternative Heilmethoden auf einen bestimmten jĂ€hrlichen Betrag begrenzt.

Bei den stationÀren Leistungen erstatten die privaten Anbieter Kosten die im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Im Gegensatz zu GKV-Versicherten haben Mitglieder der privaten Krankenversicherung freie Krankenhauswahl. Zudem sichern Privatversicherte sich wahlweise weitere Leistungen wie

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer

FĂŒr Zahnbehandlungen leisten private Versicherungen zwischen 50 und 100 Prozent der Behandlungskosten. Hier kommt es darauf an, fĂŒr welchen Tarif der SelbstĂ€ndige sich entscheidet. In der Regel ist eine jĂ€hrliche Prophylaxe in den Tarifen enthalten, hĂ€ufig gibt es hier bestimmte Obergrenzen. Beim Zahnersatz erhalten Privatversicherte zwischen 40 und 100 Prozent der Kosten. Sehr gut leistungsstarke Tarife ĂŒbernehmen auch die Kosten fĂŒr Implantate, die jedoch in der Regel auf eine bestimmte Anzahl pro Kiefer beschrĂ€nkt sind. Bei den meisten Anbietern gilt in den ersten Versicherungsjahren eine Zahnstaffel. Die Leistungen sind jĂ€hrlich auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Nach Ablauf von fĂŒnf Jahren entfallen die Begrenzungen und die PKV leistet in voller Höhe.