Private Krankenversicherung für Selbstständige
Die private Krankenversicherung für Selbständige
Zu Beginn einer selbständigen Tätigkeit haben Gründer die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Insbesondere für junge Selbständige bietet die PKV günstige Einstiegstarife, so dass sich die Entscheidung für einen privaten Anbieter lohnt. Für Selbständige ist bei der Absicherung die Wahl eines Krankengeldes besonders wichtig, das bei einer Krankheit vor Verdienstausfall schützt.
Selbständige in der privaten Krankenversicherung
Gerade zu Beginn der Selbständigkeit ist das Geld oft knapp. Während in der gesetzlichen Krankenkasse für Selbständige für die Beitragskalkulation ein monatliches Mindesteinkommen von 2.187,75 Euro (Stand 2016) zugrunde gelegt wird, ist der PKV-Beitrag einkommensunabhängig. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung errechnen sich aus
- dem Alter
- dem Geschlecht
- dem Gesundheitszustand
- dem Leistungsniveau
der versicherten Person. Wer sich als junger und gesunder Selbständiger privat versichert, kann zunächst einen günstigen Einsteigertarif wählen. Dabei profitiert er von geringen Beiträgen. Hat sich das Geschäft erst etabliert und die finanzielle Situation ist stabil, ist der Wechsel in eine leistungsstärkere Tarifvariante möglich. Wichtig ist der Einschluss eines Krankentagegeldes. Im Gegensatz zu Angestellten gibt es für Selbständige im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung. Die laufenden Kosten sind natürlich auch während einer Krankheit zu erbringen. Um den Verdienstausfall abzufedern, ist das Krankentagegeld eine ausgezeichnete Option. Der Betrag sollte so gewählt werden, dass der Verlust ausgeglichen werden kann.
Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung
Selbständige können sich auch für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Dabei basiert die Einkommensberechnung der GKV auf einem Mindesteinkommen von 2.187,75 Euro (Stand 2016). Damit würde sich ein monatlicher Beitrag von etwa 300 Euro ergeben. Selbständige, die in der ersten Zeit weniger verdienen, können eine Beitragsminderung beantragen. Um die Kosten möglichst gering zu halten, ist daher die Entscheidung für die PKV durchaus sinnvoll. Selbständige, die Familienmitglieder absichern wollen, treffen mit der GKV eine gute Wahl. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Familienmitglieder kostenlos mitversichert. Diese Möglichkeit gibt es bei privaten Anbietern nicht. Hier muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag abgeschlossen werden. Selbständige, die nicht nur sich selbst, sondern auch die Familie absichern wollen, sollten daher die Mitgliedschaft in der GKV vorziehen.
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Selbständige
Die Vorteile der PKV liegen auf der Hand: Günstige Einsteigertarife und ein ausgezeichnetes Leistungsniveau machen die private Krankenversicherung für Selbständige interessant. Sie können den Gesundheitsschutz an ihre persönliche Situation anpassen und profitieren zudem von zahlreichen Vorteilen wie
- umfassendes Leistungsniveau
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Konsultation von Privatärzten
- schnelle Termine und geringe Wartezeiten
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Krankentagegeld sichert das Verdienstausfallrisiko
Zusätzlich zu günstigen Einstiegstarifen beeinflussen Selbständige die Beitragshöhe durch den Selbstbehalt. Wer sich für einen recht hohen Selbstbehalt entscheidet, der kann seine Beiträge deutlich reduzieren. Kosten fallen für den Selbständigen dann nur im Krankheitsfall an. Bleibt er gesund und nimmt keine Leistungen in Anspruch, profitiert er von den günstigen Beiträgen. Selbständige, die sich während der Vertragslaufzeit für eine Reduzierung ihrer Selbstbeteiligung entscheiden, sollten bedenken, dass in diesen Fällen eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird. Der Selbstbehalt sollte daher mit Bedacht gewählt werden und nicht zu hoch ausfallen. Auch durch die Abwahl bestimmter Leistungen lassen sich die Kosten drücken. Hier gilt es zu bedenken, dass einmal abgewählte Leistungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Sollen diese Leistungen wieder vertraglich vereinbart werden, ist das nur mit einem Tarifwechsel und einer neuerlichen Gesundheitsprüfung möglich.
Als Selbständiger privat versichert – die Leistungen im Überblick
Die genauen Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif für den der Selbständige sich entschieden hat. Dabei haben sie die Wahl zwischen attraktiven Tarifen für Einsteiger und Toptarifen für Kunden, die Wert auf einen umfangreichen Schutz legen.
Die Leistungen teilen sich in ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen auf. Alle Kosten, die bei einer ärztlichen Behandlung entstehen, zählen zu den ambulanten Leistungen. Wichtig ist, dass eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung besteht. Es ist möglich, alternative Heilmethoden in die Tarife einzuschließen. Privatversicherte können sich dann auch bei einem Heilpraktiker behandeln lassen. Hier gibt es bei einigen Anbietern besondere Voraussetzungen. Darüber hinaus sind die Erstattungsbeträge für alternative Heilmethoden auf einen bestimmten jährlichen Betrag begrenzt.
Bei den stationären Leistungen erstatten die privaten Anbieter Kosten die im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Im Gegensatz zu GKV-Versicherten haben Mitglieder der privaten Krankenversicherung freie Krankenhauswahl. Zudem sichern Privatversicherte sich wahlweise weitere Leistungen wie
- Chefarztbehandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer
Für Zahnbehandlungen leisten private Versicherungen zwischen 50 und 100 Prozent der Behandlungskosten. Hier kommt es darauf an, für welchen Tarif der Selbständige sich entscheidet. In der Regel ist eine jährliche Prophylaxe in den Tarifen enthalten, häufig gibt es hier bestimmte Obergrenzen. Beim Zahnersatz erhalten Privatversicherte zwischen 40 und 100 Prozent der Kosten. Sehr gut leistungsstarke Tarife übernehmen auch die Kosten für Implantate, die jedoch in der Regel auf eine bestimmte Anzahl pro Kiefer beschränkt sind. Bei den meisten Anbietern gilt in den ersten Versicherungsjahren eine Zahnstaffel. Die Leistungen sind jährlich auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Nach Ablauf von fünf Jahren entfallen die Begrenzungen und die PKV leistet in voller Höhe.