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Private Krankenversicherung für Beamte

Die private Krankenversicherung für Beamte

Für Beamte gibt es spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung. Sie können jederzeit Mitglied einer PKV werden. Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich der jeweilige Dienstherr eines Beamten an den Gesundheitskosten. Abhängig vom Bundesland liegen die Beihilfesätze zwischen 50 und 80 Prozent. Die Lücke zu den tatsächlichen Gesundheitskosten schließen Beamte idealerweise mit einer privaten Krankenversicherung. Im Prinzip ist auch die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich, lohnt sich aber in der Regel für Beamte nicht.

Mit der Beihilfe ersetzten der Bund oder das Land den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Als Dienstherr hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten und deren Familien. Daher werden notwendige und angemessene Kosten in einem festgelegten Umfang vom Dienstherrn erstattet. Die Sätze sind personenbezogen gestaffelt. Aktive Beamte erhalten in der Regel eine Beihilfe von 50 Prozent, während Kinder und Ehegatten zwischen 70 und 80 Prozent erhalten. Sind die Angehörigen allerdings selbst versicherungspflichtig, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe.

Beamte – gesetzliche oder private Krankenversicherung

Beamte können sich auch in der GKV absichern. Hier errechnet sich der Beitrag nicht nach dem gewählten Tarif, sondern nach dem Einkommen des Beamten. Liegt er mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro (Stand 2016) zahlt er Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beihilfe reduziert zwar die Gesundheitskosten, ob die GKV wirklich sinnvoll ist, sollte aber im Einzelfall genau geprüft werden. Sollen im Rahmen einer Familienversicherung auch Familienmitglieder abgesichert werden, kann die GKV ratsam sein. Hier ist aber zu bedenken, dass der Dienstherr des Beamten auch für Ehegatten und Kinder Beihilfeleistungen übernimmt. Diese können sich also ebenfalls sehr gut über einen eigenen Vertrag bei einem privaten Anbieter absichern.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte

Die private Krankenversicherung überzeugt mit einem ausgezeichneten Leistungsniveau. Dabei genießen privatversicherte Beamte Vorteile wie

  • Übernahme alternativer Heilmethoden
  • freie Arztwahl
  • freie Krankenhauswahl
  • geringe Wartezeiten bei Ärzten
  • schnellere Terminvergabe bei Fachärzten
  • Anspruch auf Chefarztbehandlung
  • Anspruch auf Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Beitragsrückerstattungen falls keine Leistungen beansprucht werden

Beamte, die in einem Versicherungsjahr keine Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung einreichen, können bereits im ersten Vertragsjahr mit Beitragsrückerstattungen rechnen. Dabei legen die einzelnen Anbieter die Höhe selbst fest. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen fallen nicht unter diese Regelung und sind unabhängig von einer Rückerstattung möglich.

Durch die Wahl eines höheren Selbstbehalts können Privatversicherte Einfluss auf die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung nehmen. Je höher der gewählte Selbstbehalt, desto günstiger wird der Beitrag. Da Beamte ohnehin von recht günstigen Konditionen in der privaten Krankenversicherung profitieren, ist die Wahl einer hohen Selbstbeteiligung hier in der Regel nicht erforderlich. Alternativ gibt es die Option, durch die Abwahl bestimmter Leistungen die monatlichen Kosten zu senken. Ob dies wirklich sinnvoll ist, sollte im Einzelfall genau geprüft werden. Leistungen die einmal abgewählt wurden, können Beamte nur wieder in den Vertrag aufnehmen, wenn sie den Tarif wechseln und eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren.

Als Beamter privat versichert – die Leistungen im Überblick

Die Leistungen der PKV hängen von der Tarifwahl des Beamten ab. Aufgrund der Beihilferegelungen haben Beamte in der Regel die Option, sich für einen Premiumtarif eines Anbieters zu entscheiden, der ein umfangreiches Leistungsniveau bietet.

Die Leistungen teilen sich in stationäre, ambulante und zahnmedizinische Leistungen auf. Wichtig für eine Kostenübernahme ist, dass eine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung besteht. Bei den ambulanten Leistungen orientieren sich die privaten Versicherungen an der Gebührenordnung für Ärzte. Sie erstatten zwischen dem Regelhöchstsatz vom 2,3-fachen bis hin zum Höchstsatz vom 3,5-fachen. Bei einigen Toptarifen übernehmen die Versicherungen auch Leistungen, die über die Höchstsätze hinausgehen. Wichtig ist eine solche Erstattungsform bei Beamten, die eine privatärztliche Behandlung bevorzugen. Viele Privatärzte rechnen über den Höchstsatz hinaus ab. Darum sollten sich Beamte im Vorfeld vergewissern, ob diese Leistungen auch übernommen werden.

Bei einigen Tarifen gilt das sogenannte Hausarztprinzip. Dabei verpflichtet sich der Versicherte bei Beschwerden zunächst immer den Hausarzt aufzusuchen. Dieser überweist dann bei Bedarf zu einen Fachkollegen. Der Beamte profitiert bei Wahl des Primärarztprinzips von günstigeren Konditionen.

Kommt es zu einem Krankenhausaufenthalt, erstatten die privaten Versicherungen die Kosten, die im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt entstehen. Wahlweise haben Beamte die Möglichkeit diese Leistungen durch die Entscheidung für einen bestimmten Tarif zu erweitern und vereinbaren zum Beispiel

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer

Privatversicherte haben im Gegensatz zu GKV-Versicherten das Recht auf freie Krankenhauswahl Bei einem Krankentransport können sie sich für eine Klinik entscheiden und müssen nicht in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert werden.

Im Bereich der Zahngesundheit leisten die privaten Versicherungen bei Zahnbehandlungen zwischen 50 und 100 Prozent der Kosten. Aufgrund der Tarifgestaltung können Beamte in der Regel mit hohen Kostenübernahmen rechnen. Enthalten sind üblicherweise Kosten für eine jährliche Zahnreinigung. Hier gibt es bei den meisten Anbietern bestimmte Obergrenzen, die maximal übernommen werden. Leistungsstarke Tarife überzeugen mit sehr guten Erstattungen bei Zahnersatz. Beamte erhalten nicht nur die Kosten für Kronen und Inlays oder Brücken, sondern im bestimmten Umfang auch Kostenerstattungen für Implantate.