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Private Krankenversicherung Basistarif

Seit 2009 ist jede Private Krankenversicherung verpflichtet, einen sogenannten Basistarif anzubieten. Anders als sonst in der privaten Krankenversicherung entspricht der Basistarif dem gesetzlich geregelten Leistungsumfang, der den gesetzlichen Krankenkassen zugrundeliegt. Er bietet somit eine adäquate medizinische Grundversorgung. Allerdings auch nicht mehr.

Besonderheiten des Basistarifes

Neben den gesetzlich geregelten Leistungen gibt es einige weitere Besonderheiten, die für diesen Tarif gelten:

  • Kontrahierungszwang
  • Begrenzung des Versicherungsbeitrags auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse
  • Kein Erhebung von Risikozuschlägen

Der Kontrahierungszwang bedeutet nichts anderes, als dass private Krankenversicherungen jeden Antragsteller, der nicht sozialversicherungspflichtig ist oder Anspruch auf Beihilfen hat, auf Antrag im Basistarif aufzunehmen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass jede Person der Krankenversicherungspflicht nachkommen und sich krankenversichern kann.

Bei der Berechnung der Beiträge dürfen außerdem keine Risikozuschläge für Vorerkrankungen erhoben werden. Auch Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Den Versicherten ist es freigestellt, neben dem Basistarif eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Durch die Begrenzung der Beiträge darf der Versicherungsbeitrag maximal dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Dieser ergibt sich aus der jährlich neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze.

Im Behandlungsfall besteht ein klarer Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse darin, dass der behandelnde Arzt wie bei jedem anderen Privatpatienten nicht mit der Krankenversicherung, sondern mit dem Patienten abrechnet. Dieser muss die Rechnungen dann bei seiner Krankenversicherung einreichen und sich die Behandlungskosten erstatten lassen.

Für wen eignet sich der Basistarif der privaten Krankenversicherung?

Der Basistarif eignet sich zum einen als Alternative für privat Krankenversicherte, etwa wenn ihre Beiträge im Alter besonderes stark steigen. Die Beitragsgrenze bietet hier eine gewisse finanzielle Sicherheit. Allerdings erhalten die Versicherten dann auch entsprechend deutlich geringere Leistungen. Der Wechsel sollte daher nicht vorschnell erfolgen. Gerade wenn steigende Beitragskosten der Grund für einen Tarifwechsel sein sollten, lohnt es sich in jedem Fall zuvor zu prüfen, ob Versicherte eventuell auf Leistungen ihres bisherigen Tarifes verzichten und so Kosten reduzieren können.

Tarifübersicht:

Der PKV Basistarif stellt eine Möglichkeit der Absicherung ohne Zusatzleistungen dar. Allerdings gelten Beschränkungen. Das müssen Sie wissen:

Darüber hinaus stellt der Basistarif der privaten Krankenversicherung eine Alternative für alle Personen dar, die keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben, aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen in einem Standardtarif aber mit hohen Risikozuschlägen oder massiven Leistungsausschlüssen rechnen müssen.