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PKV Basistarif

Was ist der PKV Basistarif?

Der PKV Basistarif ist eine Tarifform in der privaten Krankenversicherung, die für bestimmte Lebensphasen und finanzielle Ausnahmesituationen konzipiert ist. Sie soll die Grundversorgung sicherstellen, wenn Versicherte aus der Absicherung in seinem regulär gebuchten Tarif herausfällt oder zeitweise die Beiträge dafür nicht zahlen kann.

Grundlage ist die Versicherungsfreiheit der Personenkreise, die in die private Krankenversicherung aufgenommen werden können. Sie sollen flexibel bei den Tarifen sein und ihnen soll ein Weg offen gelassen werden, teure Tarife zeitweilig ersetzen zu können. Die Einrichtung von PKV-Basistarifen wird von den Versicherungsunternehmen gesetzlich gefordert.

Zahlungspflichtig in der PKV bleibt der Versicherte jedoch auch im Basistarif. Soll aber eine Sozialkasse die Leistungen für die Krankenversicherung übernehmen, ist eine Absicherung im Basistarif Voraussetzung.

Was leistet der PKV-Basistarif

Der Basistarif erstattet lediglich die medizinisch notwendigen Versorgungskosten, die auch eine gesetzliche Kasse tragen müsste. Zusatzangebote werden nicht gewährt.

Wann brauche ich den Basistarif

Grund die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung ist in der Regel die Versicherungsfreiheit des Kunden. In der PKV sind die Einkünfte nicht ausschlaggebend für die Errechnung der Beitagshöhe, sondern die Versicherungsleistungen zählen. Vielverdiener oder Selbstständige können hier viel Geld sparen.

Das bedeutet in der Praxis: Sie passen in der privaten Krankenversicherung Ihren Versicherungsschutz so an, dass alle für Sie wichtigen Behandlungskosten erfasst und später erstattet werden. Je mehr Leistungen Sie aus Ihrem regulären Tarif ausschließen, desto günstiger können Sie ihn je nach Angebot auch selbst gestalten. Sie behalten jedoch immer die zentralen Vorzüge eines bestimmten Tarifangebots bei, wie Beitragsrückerstattungen oder verbesserte Leistungen in den unterschiedlichen Behandlungsformen. Diese können nicht gekürzt werden.

Der PKV Basistarif bietet genau das nicht. Er schließt alle Zusatzleistungen kategorisch aus. In den Beiträgen ist er aber trotzdem nicht zwingend automatisch das günstigste Angebot.

Sie müssen genau und nur dann verpflichtend in den Basistarif wechseln, wenn Sie nicht sozialversicherungspflichtig sind und dennoch Hilfsleistungen aus den sozialen Sicherungssystemen beziehen. Wenn zu diesen Leistungen die Aufwendungen für die Krankenversicherung gehören, dann bekommen Sie die Mittel nur, wenn Sie im Basistarif abgesichert sind.

Wie komme ich in den PKV Basistarif?

Der Basistarif stellt eine Lösung für Versicherte dar, die nach den Regelungen des deutschen Sozialrechts hilfebedürftig werden. Sie können ihre zusätzlichen Leistungen ausstreichen und bleiben mit den medizinisch grundlegenden Versicherungsleistungen abgesichert. Referenz sind die gesetzlichen Festlegungen im SGB V.

Versicherungsberechtigt sind alle, für die die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse eingesetzt hat. Der Wechsel wird beim PKV-Unternehmen beantragt.

Hilfebedürftige im sozialrechtlichen Sinn können dann in den Basistarif wechseln, wenn Sie vor 2009 erstmals privat krankenversichert waren.

Abgrenzung vom Notlagen-Tarif

Der Basistarif ist nicht gleichzusetzen mit den Notlagen-Tarif in der PKV. Leistungen im Basistarif umfassen auch Vorsorgeuntersuchungen und Konsultationen beim Arzt. Der Notlagen-Tarif ersetzt ausschließlich Kosten für Notfall- und Akutbehandlungen.

Mitversichert sind Kinder und Behandlungen in der Schwangerschaft. Leistungen des Notlagen-Tarifs unterscheiden sich zwischen den einzelnen privaten Versicherungsunternehmen nicht.

Abgrenzung zum Studierenden-Tarif

Ausgewiesene Tarife für Studierende sind reguläre PKV-Tarife mit besonderen Vergünstigungen. Sie umfassen prinzipiell alle Leistungen, die das Versicherungsunternehmen auch so bereitstellt. Sie werden je nach Angebot einzeln zusammengestellt. Insbesondere das Anrecht auf Beitragsrückerstattungen ist davon erfasst. Die Tarife werden für Studierende bis zum 35. Lebensjahr bereitgestellt und ermöglichen eine individuelle Absicherung, wie die anderen Regel-Tarife auch.

Durch den zusätzlich eingegrenzten Personenkreis mit klaren Zugangsvoraussetzungen sind Studierenden-Tarife keine Alternative zum Basistarif, es sei denn, die Berechtigung für einen Studierenden-Tarif liegt ohnehin vor.

Kann ich den PKV Basistarif wieder erweitern?

Der Basistarif kann im Rahmen eines Tarifwechsels beantragt und entsprechend auf gleichem Weg wieder beendet werden. Die Erweiterung der Leistungen des Basistarifs bedeutet automatisch eine Beendigung der Versicherung im Basistarif und die Weiterversicherung in einem anderen Tarif.

weitere PKV Basistarife:

Der PKV Basistarif stellt eine Möglichkeit der Absicherung ohne Zusatzleistungen dar. Allerdings gelten Beschränkungen. Das müssen Sie wissen:


Der Basistarif selbst kann nicht in seinen Leistungen erweitert werden. Er wird seinem Sinn nach als grundsichernd konstruiert. Die PKV-Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Basistarif einzurichten und den Zugangsberechtigten die Aufnahme zu gewähren.

Tarifwechsel und Tarifvergleich

In der Regel steht die Entscheidung zum Wechsel in den Basistarif an, wenn wirtschaftliche Engpässe eine Reduzierung aller Ausgaben einschließlich derer für die Krankenversicherung verlangen.

In diesem Zusammenhang ist eine Tarifprüfung im Vorfeld ohnehin nötig. Empfehlenswert ist es, einen Tarifvergleich dazu zu nutzen, nicht nur die Basistarife verschiedener Versicherungsunternehmen zu vergleichen, sondern auch alle anderen Tarife.

Das Versicherungsunternehmen muss einen Tarifwechsel gewähren, wenn sich Ihre bisher versicherten Behandlungskosten den angebotenen Leistungen im neuen Tarif anpassen lassen. Häufig stellt sich heraus, dass kombinierte reguläre Tarife günstiger sein können, als eine Herabstufung in den Basistarif.

Der Basistarif beschreibt für die PKV also tatsächlich nur die Absicherung der „Basis-Leistungen“ für medizinische Behandlungen, aber er stellt nicht automatisch den günstigsten Beitrag bereit.

Bin ich verpflichtet, bei finanziellen Engpässen in den Basistarif zu wechseln?

Nein, diese Verpflichtung besteht aus Sicht des PKV-Versicherungsunternehmens nicht. Ausschließlich die mögliche Berechtigung für Zahlungen aus sozialen Unterstützungsprogrammen kann zu einem verpflichtenden Wechsel in den Basistarif führen.

Alternativ können jederzeit günstigere reguläre Tarife angewählt und abgeschlossen werden. Auch eine Leistungsanpassung ohne Tarifwechsel ist möglich, um die eigene Beitragshöhe zu reduzieren. Daneben ist eine Veränderung bei der Selbstbeteiligung möglich. Auch dafür muss der PKV kein Wechsel in den Basistarif angezeigt werden.

Lohnt sich der Wechsel in den PKV Basistarif?

Der Basistarif lohnt sich nicht im Sinn einer umfänglichen privaten Absicherung. Er stellt lediglich diejenigen Leistungen bereit, die für die gesetzlichen Kassen ebenfalls vorgeschrieben sind. Sie fußen auf den Bestimmungen im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Hier werden die verbindlichen Erstattungen gesetzlich geregelt, die eine Krankenversicherung mindestens leisten muss.

Der Basistarif ist, wie die anderen PKV-Tarife auch, nicht einkommensabhängig. Er basiert auf dem Lebensalter des Versicherten und wird gesetzlich mit einem Höchstsatz versehen. Wie die Leistungen auch, orientiert sich der Höchstsatz an den Vorgaben aus der gesetzlichen Kasse.

Der Beitragshöchstsatz ist jeweils die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kassen zuzüglich der durchschnittlichen Höhe der Zusatzbeiträge. Der Satz liegt damit bei ca. 700 Euro und wird von den meisten privaten Versicherungsunternehmen auch angepeilt.

Höchstsatz beschränkt die Rentabilität erheblich

Der rechnerische Höchstsatz im Basistarif liegt damit bereits deutlich im Bereich dessen, was auch reguläre Tarife der PKV kosten. Zu großen Teilen liegen Sie sogar wesentlich darunter, denn besonders Einsteiger, Personen mit geringeren Risikozuschlägen (gemessen an den Vorerkrankungen) und regelmäßige „Tarifwechsler“ zahlen häufig deutlich weniger.

Kürzung aller inkludierten Zusatzleistungen

Die Tarife in der PKV zeichnet neben der zugesicherten Grundversorgung ein weites Feld zusätzlich übernommener Behandlungskosten aus. Diese Erweiterungen werden im Basistarif nahezu vollständig gekappt. Ausnahmen bilden lediglich mögliche externe Zusatzversicherungen. Erhält der Versicherte jedoch auf Grund sozialer Notlagen Zugang zum Basistarif, kann sein Versicherungsunternehmen darauf bestehen, dass die Zusatzversicherung für die Zeit der Absicherung im Basistarif ruht.