R+V Krankenversicherung Basistarif
R+V Krankenversicherung Basistarif
Der R+V Krankenversicherung Basistarif ist ein brancheneinheitlicher Notlagentarif, den alle Versicherer den gesetzlichen Vorgaben nach in ihrem Portfolio haben müssen. Da es sich um einen reinen Sozialtarif handelt, sind die Leistungen eingeschränkt und ähneln dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor einem Wechsel in den R+V Krankenversicherung Basistarif sollten Versicherte daher prüfen, ob unter Umständen eine andere Tarifoption der R+V mit besseren Leistungen bei moderaten Beiträgen punktet. Das Unternehmen bietet mit dem R+V GesundheitsKonzept AGIL bedarfsgerechten Versicherungsschutz mit flexiblen Möglichkeiten. Der Basistarif wurde im Rahmen der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 eingeführt. Im Basistarif darf der Höchstbeitrag den maximalen GKV-Beitrag nicht überschreiten. Wer als hilfsbedürftig im Sinne des Sozialrechts gilt, zahlt maximal die Hälfte des GKV-Höchstsatzes. Ein Risikozuschlag darf beim Basistarif nicht erhoben werden.
R+V Krankenversicherung Basistarif – Leistungen und Bedingungen
Die Anbieter sind verpflichtet, einem Antrag auf Absicherung in den Basistarif entsprechen. Bei einigen Versicherten ist der Wechsel in den brancheneinheitlichen Notlagenarif von bestimmten Bedingungen abhängig. Versicherte, die bereits vor Einführung des Basistarifs in der PKV versichert waren müssen
- mindestens 55 Jahre alt sein
- eine Rente oder ein Ruhegehalt beziehen
- einen Nachweis über die zu hohe Beitragsbelastung erbringen
Andere Versicherte müssen jederzeit in den gesetzlichen Sozialtarif aufgenommen werden. Versicherungen müssen dem Antrag entsprechen und dürfen den Antragsteller nicht abweisen. Im Unterschied zu anderen Tarifen sind die Leistungen im R+V Krankenversicherung Basistarif sehr abgespeckt. Einige Leistungen, die nach den Vorgaben des Gesetzgebers im R+V Krankenversicherung Basistarif enthalten sein müssen:
- Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
- Behandlung durch den diensthabenden Arzt
- ambulante Behandlungen bei Ärzten mit Kassenzulassung
Weitere Leistungen ergeben sich aus den R+V Krankenversicherung Basistarif Bedingungen.
Der Gesetzgeber regelt verschiedene Eigenbeteiligungen bei einer Absicherung in dem Notlagentarif. Versicherte haben die Wahl zwischen Selbstbehalten von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro. Die Entscheidung für eine Selbstbehaltstufe ist für drei Jahre gültig – innerhalb dieses Zeittraums ist eine Änderung nicht möglich.
(Stand 01/2017)