Union Krankenversicherung Basistarif
Union Krankenversicherung Basistarif
Im Rahmen der Gesundheitsreform wurden verschiedene Notlagentarife eingeführt, darunter auch der Union Krankenversicherung Basistarif. Es handelt sich um einen brancheneinheitlichen Sozialtarif den die Vollversicherungsanbieter gesetzlichen Regelungen entsprechend anbieten müssen. Mit dem Union Krankenversicherung Basistarif erhalten Versicherte Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen. Das Leistungsniveau ist stark eingeschränkt und im Vergleich zu den üblichen PKV-Tarifen deutlich abgespeckt. Einige Einschreänkungen des Basistarifs im Überblick:
- eingeschränktes Leistungsniveau
- keine Behandlung als Privatpatient
- lediglich kassenärztliche Behandlungen
Vor Entscheidung für den Union Krankenversicherung Basistarif sollten PKV-Versicherte prüfen, ob im Leistungsangebot der Union unter Umständen eine leistungsstärkere Variante zu bezahlbaren Beiträgen zur Auswahl steht.Mit dem Tarif CompactPRIVAT Start stellt die UKV einen soliden Gesundheitsschutz für preisbewusste Versicherte zur Verfügung. Erweiterten Schutz bietet die Union Krankenversicherung mit dem Tarif GesundheitCOMFORT.
Union Krankenversicherung Basistarif – Leistungen und Bedingungen
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Höchstbeitrag im Union Krankenversicherung Basistarif den maximalen GKV-Beitrag zuzüglich dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag nicht überschreiten darf. Wer als hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuchs gilt und eine Sozialleistung bezieht zahlt nicht den vollen Beitrag sondern muss lediglich die Hälfte entrichten. Versicherte im Union Krankenversicherung Basistarif müssen ihre Hilfebedürftigkeit gegenüber der UKV anzeigen und vom sozialen Leistungsträger bestätigen lassen.
Nicht jedem Versicherten steht der Union Krankenversicherung Basistarif offen. Für Versicherte, die bereits vor dem 1.1.2009, dem Stichtag der Gesundheitsreform, Mitglied in der privaten Krankenvollversicherung waren, gelten folgende Regelungen:
- Mindestalter 55 Jahre
- Nachweis einer Rente oder eines Ruhegehaltes
- Nachweis, dass die bisherige Beitragslast in der PKV zu hoch ist
Wer nach dem genannten Stichtag eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen hat, kann jederzeit in den Union Krankenversicherung Basistarif wechseln. Die Versicherungen sind zur Aufnahme der Antragsteller in den Basistarif verpflichtet, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Versicherte mit Vorerkrankungen profitieren unter Umständen von einem Wechsel in den Union Krankenversicherung Basistarif, hier kommt es auf die individuelle Situation an. Das Fünfte Sozialgesetzbuch und das Versicherungsaufsichtsgesetz regeln den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif.
(Stand 01/2017)