Deutsche Krankenversicherung Basistarif
Mit einem auf ein Mindestmaß reduziertem Leistungsumfang und günstigen Beiträgen kann der Deutsche Krankenversicherung Basistarif kurz und prägnant beschrieben werden.
Seit der Einführung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes am 01. Januar 2009 besteht die Verpflichtung für jede deutsche private Krankenversicherung, diesen brancheneinheitlichen Basistarif, auch Notfalltarif genannt, anzubieten.
Voraussetzungen für den Deutsche Krankenversicherung Basistarif
Fast jede Person kann in den Deutsche Krankenversicherung Basistarif wechseln, sofern sie eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- nichtversicherte Personen, die grundsätzlich der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind und
- nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind
- keinen Anspruch auf Beihilfeanspruch und Heilfürsorge haben
- keine Leistungen gemäß Asylbewerbergesetz beanspruchen &
- beihilfeanspruchsberechtigte Personen
- freiwillig gesetzlich Versicherte
- Personen mit einer privaten Vollkrankenversicherung, die nach dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurde
- Personen, die bereits vor dem 01. Januar 2009 privat krankenversichert waren, müssen mindestens 55 Jahre alt sein oder eine gesetzliche Rente beziehungsweise ein Beamten-Ruhegehalt beziehen.
Für das Versicherungsunternehmen besteht eine Versicherungspflicht für den Deutsche Krankenversicherung Basistarif für alle oben genannten Personengruppen
- ohne vorherige Gesundheitsprüfung
- ohne Bonitätsprüfung
- ohne die Vereinbarung von Leistungskürzungen oder Risikozuschlägen
- ohne Kündigungsrecht, sogar dann nicht, wenn keine Beiträge gezahlt werden
- zu gesetzlich festgelegten, niedrigen Beiträgen
Der Leistungsumfang beim Deutsche Krankenversicherung Basistarif
Der Deutsche Krankenversicherung Basistarif unterscheidet sich im Leistungsumfang nicht von den Basistarifen anderer Krankenversicherer. Versicherte im Deutsche Krankenversicherung Basistarif haben einen Anspruch auf Leistungen, die identisch mit denen der gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer jedoch zusätzliche Leistungen wünscht, kann diese bei der DKV über Zusatzleistungen abschließen. Das können unter anderem sein:
- Zahnzusatzversicherung
- ambulante Zusatzversicherung
- stationäre Zusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Kurversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Reiseversicherung
- Gruppenversicherung
In der Regel ist die Inanspruchnahme von erweiterten Leistungen jedoch mit einer Gesundheitsprüfung verbunden.
Die Beitragshöhe beim Deutsche Krankenversicherung Basistarif
Genau wie der Leistungsumfang orientiert sich die Beitragshöhe vom Deutsche Krankenversicherung Basistarif auch an gesetzlichen Vorgaben und darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten.
Bei Beihilfeberechtigen kann sich der Betrag bei entsprechendem Nachweisen deutlich reduzieren. Die Beiträge der jeweiligen Krankenkassen sind einheitlich und unterscheiden sich lediglich minimal durch unternehmensinterne Verwaltung- und Schadenregulierungskosten.
Die genaue Berechnung des jeweiligen Betrags zum Deutsche Krankenversicherung Basistarif ist dabei abhängig von:
- dem Eintrittsalter
- dem Geschlecht
- der Höhe des Selbstbehalts
- den bereits erworbenen Altersrückstellungen
und NICHT vom:
- Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
- Einkommen
Um den Beitrag zum Deutsche Krankenversicherung Basistarif zu minimieren, können Selbstbehalte in Höhe von alternativ 300, 600, 900 oder 1.200 Euro vereinbart werden. Wer sich dafür entscheidet, ist mindestens drei Jahre daran gebunden.
Alternative Tarife zum Deutsche Krankenversicherung Basistarif
Wer darüber nachdenkt, in den Deutsche Krankenversicherung Basistarif zu wechseln, sollte vorher alle anderen Optionen prüfen – vor allem dann, wenn bereits eine private Krankenversicherung bei der DKV besteht. Es ist gut möglich, dass ein anderer Tarif zu ähnlichen preislichen Konditionen einen deutlich höheren Leistungsumfang bietet. Als Alternative zum Deutsche Krankenversicherung Basistarif, der lediglich als Notfalllösung betrachtet werden sollte, bietet die DKV derzeit unter anderem folgende Tarife für eine Vollversicherung an:
- BestMed Komfort Tarif BMK & KTC
- BestMed BMK, BMZ1 & KTC
- Tarife BestMed BM Eco und KTC
Und ganz gleich, ob die Entscheidung auf den Deutsche Krankenversicherung Basistarif oder einen anderen Tarif fällt, bei einem internen Tarifwechsel profitiert der Versicherte nicht nur von der Mitnahme seiner Altersrückstellungen, sondern auch von dem Wegfall einer Gesundheitsprüfung.