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Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif


Voraussetzungen für den Wechsel zum Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif

Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif - Ansprechpartner Versicherungs- und aufnahmefähige Personen im Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif sind:

Freiwillig in einer Gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen, die die gesetzliche Wechselmöglichkeit nach SGB V innerhalb von sechs Monaten erstmals beantragen

Privat krankenversichert sind und unter bestimmten, nachfolgend beschriebenen Bedingungen den Wechsel in den Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif beantragen.

Voraussetzung ist, dass sich der Wohnsitz dieser Personen in Deutschland befindet. In den Tarifen BTN (für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler) sowie BTB (Beihilfeberechtigte) erfolgt durch den Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif eine Gesundheitsprüpfung. Risikozuschläge werden jedoch nicht erhoben.

Zum versicherungsfähigen Personenkreis zählen:

  • Arbeitnehmer
  • Selbständige und Freiberufler
  • Familienangehörige, die nicht selbst krankenversicherungspflichtig sind
  • Beihilfeberechtigte
  • Nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtige Personen, die keine Asylbewerber sind sowie keine Hilfebedürftigkeit nach dem 9. SGB vorweisen
  • Beihilfeberechtigte mit Ruhegehaltsansprüchen
  • Angehörige von Beihilfeberechtigten mit berücksichtigungsfähigen Beihilfeansprüchen

Weitere Voraussetzungen für einen Wechsel sind,

  • Dass nur versicherte Personen, die das 55. Lebensjahr überschreiten, den Wechsel in den Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif beantragen können.
  • Hat die versicherte Person das 55. Lebensjahr nicht überschritten, bezieht aber eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung oder hat diese beantragt
  • Bestehende, private Krankenversicherung erstmals nach dem 01.01.2009 begann
  • Diesen gleichgestellt sind Versicherte anderer privater Krankenversicherungsunternehmen

Leistungsumfang im Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif

Der Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif leistet nach dem Primärarztprinzip entsprechend der Gebührenordnungen für Ärzte, der GOÄ, und der GOZ für Zahnärzte:

  • Ärztliche Heilbehandlung bis zum maximal 1,8fachen der GOÄ
  • Psychotherapie nach Stellungnahme eines Gutachters und Zusage der Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • Stationäre Krankheitsversorgung im Mehrbettzimmer
  • Zahnärztliche Behandlung bis zum 2,0fachen der GOZ
  • Zahnersatzleistungen für erstattungsfähige Aufwendungen bis 50% bei jährlicher Vorsorgeuntersuchung bis 65%, in Härtefällen bis 100%
  • kieferorthopädische Behandlungen (bis 18. Lebensjahr)
  • Häusliche Behandlungs- und Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Arznei- und Verbandsmittel nach Katalog
  • Heil- und Hilfsmittel nach Katalog
  • Rehabilitationsmaßnahmen, wenn kein anderer gesetzlicher Träger die Kosten übernimmt
  • Schwangerschaft, Geburtsvorbereitungskurse, Entbindung, Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Rettungsfahrten sowie Kosten für medizinisch notwendige Fahrten bis zum nächsten öffentlichen oder privaten Krankenhaus oder Arzt

Was ist bei einem Wechsel zum Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif zu beachten?

Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif - Unterlagen In bestimmten Fällen unterliegt die Beantragung einem Annahmezwang. Der Basistarif besitzt den Leistungsumfang, wie sie für die gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Privatärztliche Behandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen nur erstattungsfähig, wenn sie dem Erhalt der Gesundheit oder der Vorbeugung einer Krankheit dienen.

Eine Abrechnung kann nur nach vorheriger Leistungszusage erfolgen, insofern es keine vergleichbare schulmedizinische Versorgung gibt und die Behandlung allgemein anerkannt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung abgelehnt werden.


Leistungsausschlüsse im Barmenia Krankenversicherung Basistarif

Es gibt mehrere umfassende Leistungsausschlüsse oder Einschränkungen:

  • Ein Besuch eines Facharzts darf nur nach vorheriger Überweisung eines Hausarzts erfolgen
  • Behandlungen, die aufgrund von Kriegsereignissen im Ausland entstehen, werden nicht finanziell entgolten, wenn für das Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand
  • Auch die Behandlung von Wehrdienstbeschädigungen sind ausgeschlossen
  • Kosten für vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsschädigungen oder während vorsätzlich begangener Straftaten werden nicht erstattet.
  • Ein-, Zweibettzimmer und chefärztliche Behandlungen sowie besondere Verpflegung sind ausgeschlossen
  • Bei durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen entstandene Krankheiten oder Unfälle wird nicht geleistet
  • Nicht gesundheitsbedingte Sterilisationen, ästhetische Operationen, Tätowierungen, Piercing
  • Leidet eine versicherte Person an einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss für Zahnärzte und Krankenkassen anerkannten schweren Kieferanomalie, werden Kosten für eine Behandlung nach vorheriger Zusage übernommen.

Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif

Neben dem Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif darf kein anderer Krankenvoll- oder Teilversicherungstarif bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es Zusatztarife geben, wie sie für gesetzlich Krankenversicherte möglich wären.


Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag

Die versicherten Leistungen sind in den Tarifbedingungen BTN sowie BTB für Beihilfeberechtigte definiert. Für die Ermittlung des Beitrages gelten

  • Eintrittsalter der zu versichernden Person(en)
  • Wählbare Selbstbeteiligung schrittweise von 0 EUR bis 1200 EUR
  • Ein von der gesamten Versicherungsgemeinde entsprechend der Risikostruktur getragener gültigen Zuschlag (zur Finanzierung der Garantie des Höchstbeitrages)
  • Maximal der Höchstbeitrag wie zur Gesetzlichen Krankenversicherung aktuell gültig. Bei Einschluss einer versicherungsfähigen weiteren Person maximal 150 v.H.
  • Arbeitnehmer erhalten über ihren Arbeitgeber anteilig einen Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen
  • Ein staatlicher Zuschuss bei Hilfebedürftigkeit in Höhe von aktuell 125 EUR möglich
  • Beihilfeberechtigte leisten einen anteiligen Beitrag entsprechend des Erstattungsprozentwertes

Versicherungsbeginn und Kündigung

Der Versicherungsbeginn im Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif ist das vereinbarte Datum frühestens der Tag der Antragsstellung. Für den Bayerische Beamtenkrankenkasse Basistarif gilt eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren. Nach Ablauf ist eine ordentliche Kündigung mit dreimonatiger Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Eine Kündigung nach Beitragserhöhung kann binnen einer zweimonatigen Frist ab Mitteilung zum Wirksamwerden erfolgen. Wirksam wird die Kündigung erst mit Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der neuen Versicherungsgesellschaft. Eine ordentliche Kündigung des Versicherers ist ausgeschlossen.