Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif
- Voraussetzungen für den Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif
- Leistungsumfang im Tarif Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif
- Was ist bei einem Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif zu beachten?
- Leistungsausschlüsse im Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif
- Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif
- Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
- Versicherungsbeginn und Kündigung
Voraussetzungen für den Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif
Versicherungsfähige Personen im Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif sind Personen, die freiwillig in einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und die gesetzliche Wechselmöglichkeit nach SGB V innerhalb von sechs Monaten erstmals beantragen.
Weiterhin privat krankenversichert sind und unter bestimmten, nachfolgend beschriebenen Bedingungen den Wechsel in den Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif beantragen. Voraussetzung ist, das sich der Wohnsitz dieser Personen in Deutschland befindet.
In den Tarifen BTN (für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler) sowie BTB (Beihilfeberechtigte) erfolgt durch die Axa Colonia Krankenversicherung eine Risikogesundheitsprüfung, wobei jedoch keine Risikozuschläge erhoben werden.
Zum versicherungsfähigen Personenkreis zählen:
- Arbeitnehmer
- Selbständige und Freiberufler
- Familienangehörige von Arbeitnehmern, Selbständigen und Freiberuflern, die nicht selbst krankenversicherungspflichtig sind
- Beamte beziehungsweise Beihilfeberechtigte
- Nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtige Personen, die keine Asylbewerber sind sowie keine Hilfebedürftigkeit nach dem 9. SGB vorweisen
- Beihilfeberechtigte mit Ruhegehaltsansprüchen
- Angehörige von Beihilfeberechtigten, die berücksichtigungsfähig in der Beihilfe sind
Versicherte Personen, die das 55. Lebensjahr überschreiten, können ebenfalls den Wechsel in den Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif beantragen. Wenn die versicherte Person das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, aber eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bezieht oder beantragt hat, kann in den Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif wechseln, insofern ihre private Krankenversicherung erstmals nach dem 01.01.2009 begann. Diesen gleichgestellt sind Versicherte anderer privater Krankenversicherungsunternehmen.
Leistungsumfang im Tarif Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif
Der Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif erbringt Leistungen entsprechend der Gebührenordnungen für Ärzte, der GOÄ, und der GOZ für Zahnärzte. Es gilt das Primärärzt beziehungsweise Hausarztprinzip:
- Ärztliche Krankheitsversorgung ambulant bis zum maximal 1,8fachen der GOÄ
- Psychotherapeutische Versorgung nach möglicher Stellungnahme eines Gutachters und der Zusage der Axa Colonia Krankenversicherung
- Stationäre Krankheitsversorgung im Mehrbettzimmer
- Zahnärztliche Behandlung bis zum 2,0fachen der GOZ
- Zahnersatzleistungen und kieferorthopädische Behandlungen bis 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen, bei jährlicher Vorsorgeuntersuchung bis 65%, in Härtefällen bis 100%
- Ambulante häusliche Behandlungs- und Krankenpflege, gegeben falls Haushaltshilfe
- Arznei- und Verbandsmittel
- Heil- und Hilfsmittel nach Katalog sowie entsprechend möglicher Herstellerkooperationspartner
- Rehabilitationsmaßnahmen, wenn kein anderer gesetzlicher Träger leistet
- Schwangerschaft, GeburtvVorbereitungskurse, Entbindung, Mutterschaftsgeld
- Krankengeld
- Rettungsfahrten sowie Fahrtkosten, wenn eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar erscheint, bis zum nächsten öffentlichen oder privaten Krankenhaus
Was ist bei einem Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif zu beachten?
Ein Wechsel kann unter oben genannten Voraussetzungen beantragt werden und unterliegt in bestimmten Fällen einem Annahmezwang. Der Basistarif besitzt Leistungshöchstgrenzen und Festbeträge, wie sie für die gesetzlichen Krankenkassen gelten. Privatabzurechnende Leistungen von Ärzten sind nur erstattungsfähig, wenn sie dem Erhalt der Gesundheit oder der Vorbeugung einer Krankheit dienen. Eine Abrechnung erfolgt nur, wenn es keine vergleichbare schulmedizinische Versorgung gibt und die Behandlung allgemein anerkannt ist. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen der Wechsel aus einer anderen privaten Krankenversicherung abgelehnt werden. Annahmezwang ergibt sich bei Wechsel aus einem anderen Axa Colonia Krankenversicherungstarif, wenn die Voraussetzungen zur Aufnahmefähigkeit erfüllt sind..
Leistungsausschlüsse im Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif
Privatärztliche Behandlungen und Atteste außerhalb der kassenärztlichen Versorgung fallen unter den Leistungsausschluss. Es gilt das Primärarztprinzip, das bedingt, dass ein Facharzt nur mit hausärztlicher Überweisung aufgesucht werden darf. Behandlungen, die aufgrund von Kriegsereignissen im Ausland entstehen, werden nicht finanziert, wenn es für das Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt. Handelt es sich um eine Wehrdienstbeschädigung, fallen die Behandlungskosten ebenfalls unter die Leistungsausschlüsse. Kosten für vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsschädigungen werden nicht erstattet. Ein-, Zweibettzimmer und chefärztliche Behandlungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif
Es gibt folgende eingeschränkte Zusatzleistungen und Ergänzungen
- Kieferorthopädische Leistungen für Personen bis vollendetes 18. Lebensjahr
- Leidet eine versicherte Person an einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss für Zahnärzte und Krankenkassen anerkannten schweren Kieferanomalie, werden Kosten für eine Behandlung nach vorheriger Zusage übernommen.
- Es darf neben dem Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif kein anderer Teil- oder Krankenvollversicherungstarif abgeschlossen werden, es sei denn es sind Zusatzversicherungen, die auch ein gesetzlich Krankenversicherter abschließen könnte.
Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
Die versicherten Leistungen sind in den Tarifbedingungen BTN sowie BTB für Beihilfeberechtigte definiert und richten sich nach den kassenärztlichen Gebührenordnungen. Für die Ermittlung des Beitrages zählen das Eintrittsalter und eine mögliche, zusätzlich wählbare Selbstbeteiligung.
Da der Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif keine Risikozuschläge für Vorerkrankungen erhebt, muss die gesamte Versicherungsgemeinde entsprechend der Risikostruktur im Basistarif einen für alle gültigen Zuschlag tragen. Arbeitnehmer erhalten über ihren Arbeitgeber anteilig einen Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen. Ein staatlicher Zuschuss kann bei Hilfebedürftigkeit in Höhe von aktuell 125,- EUR beantragt werden. Beihilfeberechtigte erbringen einen anteiligen Beitrag entsprechend des Erstattungsprozentwertes.
Versicherungsbeginn und Kündigung
Der Versicherungsbeginn im Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif ist das ausgewiesene Datum frühestens das Antragsdatum. Für den Axa Colonia Krankenversicherung Basistarif ist eine Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren vorgeschrieben, wonach mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs gekündigt werden kann. Eine Kündigung nach Beitragserhöhung kann binnen einer Frist von zwei Monaten ab Mitteilung zum Wirksamwerden erfolgen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherugnsperiode möglich. Ein Wechsel ist erst mit der Vorlage der Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenversicherung wirksam.