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Barmenia Krankenversicherung Basistarif


Voraussetzungen für den Wechsel zum Barmenia Krankenversicherung Basistarif

Versicherungsfähige Personen im Barmenia Krankenversicherung Basistarif sind Personen,

  • die freiwillig in einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und die gesetzliche Wechselmöglichkeit nach SGB V innerhalb von sechs Monaten erstmals beantragen
  • Privat krankenversichert sind und unter bestimmten, nachfolgend beschriebenen Bedingungen den Wechsel in den Barmenia Krankenversicherung Basistarif beantragen. Voraussetzung ist, dass sich der Wohnsitz dieser Personen in Deutschland befindet. In den Tarifen BTN (für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler) sowie BTB (Beihilfeberechtigte) erfolgt durch die Barmenia Krankenversicherung Basistarif, wobei jedoch keine Risikozuschläge erhoben werden.

Zum versicherungsfähigen Personenkreis zählen:

  • Arbeitnehmer
  • Selbständige und Freiberufler
  • Familienangehörige, die nicht selbst krankenversicherungspflichtig sind
  • Beihilfeberechtigte
  • Nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtige Personen, die keine Asylbewerber sind sowie keine Hilfebedürftigkeit nach dem 9. SGB vorweisen
  • Beihilfeberechtigte mit Ruhegehaltsansprüchen
  • Angehörige von Beihilfeberechtigten mit berücksichtigungsfähigen Beihilfeansprüchen

Barmenia Krankenversicherung Basistarif - freundliche Ansprechpartnerin Weitere Voraussetzungen sind, dass nur versicherte Personen, die das 55. Lebensjahr überschreiten, den Wechsel in den Barmenia Krankenversicherung Basistarif beantragen können.

Hat die versicherte Person das 55. Lebensjahr nicht überschritten, bezieht aber eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung oder hat diese beantragt, kann in den Barmenia Krankenversicherung Basistarif wechseln, insofern ihre private Krankenversicherung erstmals nach dem 01.01.2009 begann. Beihilfeberechtigte mit Pernsionsansprüchen vor dem 55. Lebensjahr sind dem gleichgestellt.


Leistungsumfang im Barmenia Krankenversicherung Basistarif

Der Barmenia Krankenversicherung Basistarif leistet nach dem Primärarztprinzip entsprechend der Gebührenordnungen für Ärzte, der GOÄ, und der GOZ für Zahnärzte:

  • Ärztliche Krankheitsversorgung ambulant bis zum maximal 1,8fachen der GOÄ
  • Psychotherapie nach Stellungnahme eines Gutachters und Zusage der Barmenia Krankenversicherung
  • Stationäre Krankheitsversorgung im Mehrbettzimmer
  • Zahnärztliche Behandlung bis zum 2,0fachen der GOZ
  • Zahnersatzleistungen und kieferorthopädische Behandlungen bis 50% bei jährlicher Vorsorgeuntersuchung bis 65%, in Härtefällen bis 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen
  • Ambulante häusliche Behandlungs- und Krankenpflege, gegebenenfalls Haushaltshilfe
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Heil- und Hilfsmittel nach Katalog
  • Rehabilitationsmaßnahmen, wenn kein anderer gesetzlicher Träger leistet
  • Schwangerschaft, Geburtsvorbereitungskurse, Entbindung, Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Rettungsfahrten sowie Kosten für medizinisch notwendige Fahrten bis zum nächsten öffentlichen oder privaten Krankenhaus

Was ist bei einem Wechsel zum Barmenia Krankenversicherung Basistarif zu beachten?

In bestimmten Fällen unterliegt die Beantragung einem Annahmezwang. Der Basistarif besitzt den Leistungsumfang, wie sie für die gesetzlichen Krankenkassen gelten. Leistungen auf privatärztliche Rechnung sind nur erstattungsfähig, wenn sie dem Erhalt der Gesundheit oder der Vorbeugung einer Krankheit dienen.  Eine Abrechnung kann nur nach vorheriger Leistungszusage erfolgen, wenn es keine vergleichbare schulmedizinische Versorgung gibt und die Behandlung allgemein anerkannt ist. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen der Wechsel aus einer anderen privaten Krankenversicherung abgelehnt werden.


Leistungsausschlüsse im Barmenia Krankenversicherung Basistarif

Es gibt mehrere umfassende Leistungsausschlüsse:

  • Es gilt das Primärarztprinzip, das bedingt, dass ein Facharzt nur mit hausärztlicher Überweisung aufgesucht werden darf.
  • Behandlungen, die aufgrund von Kriegsereignissen im Ausland entstehen, werden nicht finanziell entgolten, wenn für das Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde.
  • Behandlungskosten für Wehrdienstbeschädigungen fallen ebenfalls unter die Leistungsausschlüsse.
  • Kosten für vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsschädigungen oder vorsätzlich begangener Vergehen werden nicht erstattet.
  • Ein-, Zweibettzimmer und chefärztliche Behandlungen sowie besondere Verpflegung fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
  • Krankentagegeld wird nicht erbracht für Krankheiten oder Unfallfolgen durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen
  • Nicht gesundheitsbedingte Sterilisationen, ästhetische Operationen, Tätowierungen, Piercing

Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Barmenia Krankenversicherung Basistarif

Es gibt folgende eingeschränkte Zusatzleistungen und Ergänzungen

  • Kieferorthopädische Leistungen nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Leidet eine versicherte Person an einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss für Zahnärzte und Krankenkassen anerkannten schweren Kieferanomalie, werden Kosten für eine Behandlung nach vorheriger Zusage übernommen.
  • Es darf neben dem Barmenia Krankenversicherung Basistarif kein anderer Teil- oder Krankenvollversicherungstarif vorhanden sein.

Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag

Die versicherten Leistungen sind in den Tarifbedingungen BTN sowie BTB für Beihilfeberechtigte definiert und richten sich nach den kassenärztlichen Gebührenordnungen. Für die Ermittlung des Beitrages zählen

  • Eintrittsalter der zu versichernden Person
  • Wählbare Selbstbeteiligung schrittweise von 0 EUR bis 1200 EUR
  • Ein von der gesamten Versicherungsgemeinde entsprechend der Risikostruktur getragener gültigen Zuschlag
  • Arbeitnehmer erhalten über ihren Arbeitgeber anteilig einen Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen.
  • Ein staatlicher Zuschuss kann bei Hilfebedürftigkeit in Höhe von aktuell 125 EUR beantragt werden.
  • Beihilfeberechtigte erbringen einen anteiligen Beitrag entsprechend des Erstattungsprozentwertes.

Versicherungsbeginn und Kündigung

Barmenia Krankenversicherung Basistarif - Handschlag Der Versicherungsbeginn im Barmenia Krankenversicherung Basistarif ist das vereinbarte Datum frühestens das Antragsdatum. Für den Barmenia Krankenversicherung Basistarif gilt eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren, danach kann mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahrs gekündigt werden.

Eine Kündigung nach Beitragserhöhung kann binnen einer Frist von zwei Monaten ab Mitteilung zum Wirksamwerden erfolgen. Wirksam wird die Kündigung erst mit Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der neuen Versicherungsgesellschaft. Eine ordentliche Kündigung des Versicherers ist ausgeschlossen.