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Nürnberger Krankenversicherung Basistarif

Nürnberger Krankenversicherung Basistarif

Die Nürnberger Krankenversicherung überzeugt mit einem umfangreichen Versicherungsangebot, das individuell auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten ist. Neben einem Komfort- und einem Hausarzttarif hat das Unternehmen Zusatzpakete zur persönlichen Ergänzung im Portfolio. Darüber hinaus ist der brancheneinheitliche Nürnberger Krankenversicherung Basistarif ideal für ältere Versicherte geeignet, die ihre monatlichen Beiträge reduzieren wollen. Es handelt sich beim Nürnberger Krankenversicherung Basistarif um einen vom Gesetzgeber vorgegebenen Notlagentarif, der anbieterübergreifend identische Leistungen bietet. Aufgrund des recht abgespeckten Leistungsniveaus das dem Spektrum der GKV ähnelt sollten Versicherte prüfen, ob der Basistarif für ihre Situation eine gute Wahl ist oder ob leistungsstärkere Nürnberger-Tarife als Alternative zur Wahl stehen. Im Nürnberger Krankenversicherung Basistarif ist der Höchstbeitrag auf den maximalen GKV-Beitrag begrenzt. Anders als im ebenfalls gesetzliche vorgegebenen Standardtarif zahlt jeder Versicherte im Basistarif einen eigenen Beitrag. n kann

Nürnberger Krankenversicherung Basistarif – Leistungen und Bedingungen

Erfüllen Versicherte bestimmte Bedingungen besteht seitens der Versicherer ein Kontrahierungszwang für den Basistarif – das heißt, Versicherte die vor dem 1.1.2009 Mitglied der PKV waren und

  • mindestens 55 Jahre alt sind
  • eine Rente oder ein Ruhegehalt beziehen
  • einen Nachweis erbringen, dass die bisherigen Beiträge zu hoch sind

müssen in den Nürnberger Krankenversicherung Basistarif aufgenommen werden. Wer nachweist, dass er die Beiträge nicht mehr aufbringen kann und als hilfebedürftig eingestuft wird, zahlt für die Dauer der Hilfebedürftigkeit lediglich die Hälfte des monatlichen Beitrags. Eine Gesundheitsprüfung ist für die Aufnahme in den gesetzlichen Notlagentarif nicht notwendig. Bei dem Notlagentarif dürfen keine Risikozuschläge oder Leistungseinschränkungen wegen bestimmter Vorerkrankungen gelten. Wer nach dem genannten Stichtag Mitglied in der PKV geworden ist, kann innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Mitgliedschaft in den Basistarif wechseln. Auch Personen, die nicht in der GKV versicherungspflichtig sind, keine Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beanspruchen und keine Sozialhilfe beziehen, können sich für den Basistarif entscheiden. Das gilt auch für Beihilfeberechtigte, die mit dem Nürnberger Krankenversicherung Basistarif die Leistungen ihres Dienstherrn ergänzen wollen.

Der Versicherungsschutz im Nürnberger Krankenversicherung Basistarif ist mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Änderungen in der GKV haben daher auch Änderungen in den Notlagentarifen der Anbieter zur Folge. Grundsätzlich haben Versicherte im Nürnberger Krankenversicherung Basistarif das Recht auf freie Arztwahl, wobei die Mediziner zur Versorgung in der GKV zugelassen sein müssen. Die Konsultation von Privatärzten ist bei einer Absicherung im Basistarif also nicht möglich.

Wartezeiten gibt es im Nürnberger Krankenversicherung Basistarif nicht. Zudem haben Versicherte die Wahl zwischen verschiedenen Selbstbehalten, die zwischen 300 und 1.200 Euro liegen. Die Entscheidung für eine Eigenbeteiligung gilt für drei Jahre, das heißt, innerhalb dieses Zeitraums kann der Versicherte die Selbstbeteiligung nicht ändern.

(Stand 01/2017)