Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif
- Voraussetzungen für den Wechsel zum Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif
- Leistungsumfang im Tarif Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif
- Was ist bei einem Wechsel zum Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif zu beachten?
- Leistungsausschlüsse im Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif
- Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif
- Wann leistet der Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif nicht?
- Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
- Versicherungsbeginn und Kündigung
Voraussetzungen für den Wechsel zum Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif
Im Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif sind Personen versicherungsfähig, die vorher in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren und Personen, die die gesetzliche Pflichtversicherungsgrenze erstmals überschreiten. Diese Personen müssen ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben.
In den Tarifvarianten BTN (für Arbeitnehmer und Selbständige sowie Freiberufler) sowie BTB (Beihilfeberechtigte) existiert eine durch das Versicherungsunternehmen durchzuführende Risikogesundheitsprüfung, welche jedoch nicht zu Risikozuschlägen führen.
Zum versicherungsfähigen Personenkreis gehören:
- Arbeitnehmer
- Selbständige und Freiberufler
- Familienangehörige von Arbeitnehmern, Selbständigen und Freiberuflern, die nicht selbst krankenversicherungspflichtig sind
- Beamte beziehungsweise Beihilfeberechtigte
- Personen, die nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind, aber noch keine private Krankenversicherung besitzen und erstmalig beantragen. Ebenfalls dürfen die Personen keine Asylbewerber sein und keinen Leistungsanspruch nach dem zwölften Sozialgesetzbuch haben
- Beamte und Beihilfeberechtigte mit Ruhegehaltsansprüchen
- Berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten
Leistungsumfang im Tarif Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif
Der Tarif Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif erbringt Leistungen für kassenärztliche Vertragsärzte
- in der ambulanten Krankheitsversorgung bis zum 1,8fachen der GOÄ
- Psychotherapeutische Behandlungen ambulant nach vorheriger gutachterlichen Prüfung und Leistungszusage
- stationären Krankheitsversorgung mit Mehrbettzimmeraufenthalt
- zahnärztlichen Krankheitsversorgung bis zum 2,0fachen der GOZ
- Zahnersatzleistungen bis 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen, bei regelmäßiger zahnärztlicher Untersuchung bis zu 65% und bei nachweislicher, unzumutbarer Belastung teilweise bis zu 100%
- Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
- Arznei und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel entsprechend Verzeichnis
- Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, insofern sie nicht von einem anderen Träger wie der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen werden
- Schwangerschaft und Entbindung
- Krankengeld
- Fahrtkosten
- Mutterschaftsgeld
Was ist bei einem Wechsel zum Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif zu beachten?
Die Leistungen Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif orientieren sich an den Vereinbarungen des Bundesmantelvertrages für Ärzte und Ersatzkassen und besitzen festgelegte Höchstgrenzen und Festbeträge. Leistungen privatärztlicher Versorgungen sind nur bis zu den gültigen Höchstgrenzen der GOÄ oder besonderer Vereinbarungen erstattungsfähig, wenn diese nachweislich dem Erhalt der Gesundheit oder der Vorbeugung einer Krankheit dienen. Ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung kann, insofern kein Annahmezwang besteht, abgelehnt werden. Annahmezwang kann sich zum Beispiel bei erstmaliger privater Versicherung aufgrund einer Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze oder Versicherungslosigkeit ergeben.
Leistungsausschlüsse im Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif
Privatärztliche Behandlungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung sind ausgeschlossen oder werden bei Unmöglichkeit einer anderen Versorgung anteilig entsprechend der Gebührensätze für Ärzte, Zahnärzte oder Therapeuten anteilig erstattet.
Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif
Auf kieferorthopädische Leistungen haben im Tarif Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif nur Personen Anspruch, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Ausnahmen gelten entsprechend der Vereinbarungen des Gemeinsamen Bundesausschusses für Zahnärzte und Krankenkassen für Personen, die an einer anerkannten, schweren Kieferanomalie leiden.
Wann leistet der Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif nicht?
Für bestimmte Leistungen sind Zuzahlungen bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höhe für ambulante, stationäre oder zahnärztliche Versorgungsleistungen sowie Arznei, Heil- und Hilfsmittel zu erbringen. Privatärztliche Behandlungen werden nicht erbracht. Ein direktes Aussuchen eines Facharztes ohne medizinisch erforderliche Überweisung des Hausarztes kann zu einer Leistungskürzung oder Leistungsverweigerung führen.
Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
Die versicherten Leistungen sind tarifvertraglich festgelegt und richten sich nach den Vereinbarungen und Richtlinien der kassenärztlichen Versorgungsleistungen. Im Tarif Alte Oldenburger Krankenversicherung Basistarif kann zusätzlich noch eine Selbstbeteiligung gewählt werden, die beitragsmindernd wirkt.
Der Beitrag wird nach dem Eintrittsalter ermittelt und darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Die für private Krankenversicherungen übliche gesundheitliche Beitragskomponente findet keine Berücksichtigung und es werden damit auch keine Risikozuschläge erhoben. Arbeitnehmer erhalten über ihren Arbeitgeber anteilig einen Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen. Beamte entrichten einen anteiligen Beitrag entsprechend des Beihilfeanspruches.
Versicherungsbeginn und Kündigung
Der Versicherungsbeginn richtet sich nach den Bedingungen der Vorversicherung. Es gilt entsprechend der Gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Erstversicherung oder einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse eine Mindestversicherungszeit von 18 Monaten, nach der mit einer Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende gekündigt und gewechselt werden kann. Bei einem Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung gilt häufig das Kalenderjahr als Versicherungsjahr und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende.