Asstel Krankenversicherung Basistarif
- Voraussetzungen für den Wechsel zum Asstel Krankenversicherung Basistarif
- Leistungsumfang im Asstel Krankenversicherung Basistarif
- Was ist bei einem Wechsel zum Asstel Krankenversicherung Basistarif zu beachten?
- Leistungsausschlüsse im Asstel Krankenversicherung Basistarif
- Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Asstel Krankenversicherung Basistarif
- Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
- Versicherungsbeginn und Kündigung
Voraussetzungen für den Wechsel zum Asstel Krankenversicherung Basistarif
Die Asstel Krankenversicherung wird in die Gothaer Krankenversicherung in 2016 überführt. Sie war seit ihrer Gründung der Direktversicherer der Gothaer Versicherungsgruppe und übernimmt bei Änderungen oder Neuabschluss die Tarife der Gothaer.
Versicherungsfähig im Asstel Krankenversicherung Basistarif sind Personen (gewesen), die freiwillig in einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und die gesetzliche Wechselmöglichkeit nach SGB V innerhalb von sechs Monaten erstmals beantragen. Der Wohnsitz dieser Personen muss in Deutschland sein.
In den Tarifvarianten BTN (für Arbeitnehmer und Selbständige sowie Freiberufler) sowie BTB (Beihilfeberechtigte) wird durch das Versicherungsunternehmen eine Risikogesundheitsprüfung durchgeführt, jedoch keine Risikozuschläge erhoben.
Zum versicherungsfähigen Personenkreis zählen:
- Arbeitnehmer
- Selbständige und Freiberufler
- Familienangehörige von Arbeitnehmern, Selbständigen und Freiberuflern, die nicht selbst krankenversicherungspflichtig sind
- Beamte beziehungsweise Beihilfeberechtigte
- Personen, die nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind, aber noch keine private Krankenversicherung besitzen und erstmalig beantragen. Ebenfalls dürfen die Personen keine Asylbewerber sein und keinen Leistungsanspruch nach dem zwölften Sozialgesetzbuch haben
- Beamte und Beihilfeberechtigte mit Ruhegehaltsansprüchen
- Berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten
Personen, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, können ebenfalls den Wechsel in den Asstel Krankenversicherung Basistarif beantragen. Wenn die Personen das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, aber Anspruch auf eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung beantragt haben. Versicherte einer anderen privaten Krankenversicherung sind versicherungsfähig, wenn ihre Krankenversicherung nach dem 01. Januar 2009 begonnen hat.
Leistungsumfang im Asstel Krankenversicherung Basistarif
Der Asstel Krankenversicherung Basistarif erbringt folgende Leistungen nach den Gebührenordnungen für Ärzte, der GOÄ, und der GOZ für Zahnärzte nach dem Primärarztprinzip
- ambulanten Krankheitsversorgung bis zum maximal 1,8fachen der GOÄ
- Ambulante Psychotherapeutische Behandlungen nach Prüfung eines Gutachters und Zusage des Versicherers
- Krankheitsversorgung im Mehrbettzimmer im Krankenhaus
- Krankheitsversorgung eines Zahnarztes bis zum 2,0fachen der GOZ
- Zahnersatzleistungen bis 65% der erstattungsfähigen Aufwendungen, je nach Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen, bei unzumutbarer Belastung bis zu 100%
- Häusliche Behandlungs- und Krankenpflege sowie Haushaltshilfe
- Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel nach Katalog und nach Kooperationspartnerliste
- Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, wenn kein anderer gesetzlicher Träger dafür aufkommt
- Schwangerschaft, Schwangerschaftsvorbereitungskurse, Entbindung, Mutterschaftsgeld
- Krankengeld
- Rettungsfahrten, Fahrtkosten, wenn eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar oder gesundheitsbedingt nicht möglich ist
Was ist bei einem Wechsel zum Asstel Krankenversicherung Basistarif zu beachten?
Ein Wechsel zum Asstel Krankenversicherung Basistarif erfolgt automatisch nach den neu anzuwendenden Bedingungen der Gothaer Krankenversicherung und orientiert sich an den Vereinbarungen des Bundesmantelvertrages für Ärzte und Ersatzkassen. Dieser besitzt festgelegte Leistungshöchstgrenzen und Festbeträge, wie sie per Gesetz und in den gesetzlichen Krankenkassen gültig sind. Leistungen privatärztlicher Versorgungen sind nur erstattungsfähig, wenn diese nachweislich dem Erhalt der Gesundheit oder der Vorbeugung einer Krankheit dienen sowie schulmedizinische Versorgungen nicht existieren und daher allgemein anerkannt sind. Ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden. Annahmezwang kann sich zum Beispiel bei erstmaliger privater Versicherung aufgrund einer Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze oder Versicherungslosigkeit ergeben oder der Wechsel aus einem anderen Asstel-Vertrag erfolgen soll.
Leistungsausschlüsse im Asstel Krankenversicherung Basistarif
Behandlungen mit privatärztlicher Rechnungslegung außerhalb der kassenärztlichen Versorgung sind ausgeschlossen oder werden bei Nichtexistierens einer schulmedizinischen Versorgung anteilig entsprechend der Gebührensätze für Ärzte, Zahnärzte oder Therapeuten erstattet. Für mehrere Leistungen sind Zuzahlungen sowohl für ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen als auch für Arznei, Heil- und Hilfsmittel bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu zahlen. Es gilt das Primärarztprinzip, das vorschreibt, dass ein Facharzt – außer Zahn-, Augenarzt sowie Gynäkologen nur mit hausärztlicher Überweisung aufgesucht werden darf. Leistungen, die aufgrund von Kriegsereignissen im Ausland zu erbringen wären, werden nicht erbracht, wenn es für das Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt oder es sich um eine Wehrdienstbeschädigung handelt. Auch vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsschädigungen sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Asstel Krankenversicherung Basistarif
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, erhalten im Asstel Krankenversicherung Basistarif kieferorthopädische Leistungen erstattet. Ausnahmen für Personen, die älter als 18 Jahre sind, gelten nur nach den Vereinbarungen des Gemeinsamen Bundesausschusses für Zahnärzte und Krankenkassen, die an einer schweren, anerkannten Kieferanomalie leiden. Es darf neben dem Asstel Krankenversicherung Basistarif kein anderer Teil- oder Krankenvollversicherungstarif abgeschlossen werden, es sei denn es sind Zusatzversicherungen, die auch ein gesetzlich Krankenversicherter abschließen könnte.
Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
Die versicherten Leistungen sind in den Tarifbedingungen festgelegt und richten sich nach den Vereinbarungen der kassenärztlichen Gebührenordnungen. Für die Ermittlung des Beitrages zählen das Eintrittsalter und eine mögliche grundsätzlich gewählte Selbstbeteiligung. Da der Asstel Krankenversicherung Basistarif keine Risikozuschläge bei Vor- oder bestehenden Erkrankungen erheben darf, übernimmt die gesamte Versicherungsgemeinde entsprechend der Risikostruktur im Basistarif einen allgemein für alle gültigen Zuschlag.
Eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ist nicht vorgesehen. Arbeitnehmer erhalten über ihren Arbeitgeber anteilig einen Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen. Bei Hilfebedürftigkeit kann ein staatlicher Zuschuss in Höhe von aktuell 125,- EUR beantragt werden. Beamte entrichten einen anteiligen Beitrag entsprechend des Beihilfeanspruchs.
Versicherungsbeginn und Kündigung
Ein Wechsel in den Asstel Krankenversicherung Basistarif ist insofern nicht mehr möglich, dass Neuversicherte in den Gothaer Krankenversicherung Basistarif übergeführt werden. Der Versicherungsbeginn ist das damit beantragte Beginndatum, frühestens das Antragsdatum. Es gilt eine Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren, wonach mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs gekündigt werden kann. Eine Kündigung kann nach Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten ab Mitteilung erfolgen. Die Kündigung kann auch zum Termin des Wirksamwerdens ausgesprochen werden.