ARAG Krankenversicherung Basistarif
- Voraussetzungen für den Wechsel zum ARAG Krankenversicherung Basistarif
- Welche Leistungen sind im ARAG Krankenversicherung Basistarif enthalten
- Was ist bei einem Wechsel zum ARAG Krankenversicherung Basistarif zu beachten?
- Leistungsausschlüsse im ARAG Krankenversicherung Basistarif
- Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den ARAG Krankenversicherung Basistarif
- Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
- Versicherungsbeginn und Kündigung
Voraussetzungen für den Wechsel zum ARAG Krankenversicherung Basistarif
Der ARAG Krankenversicherung Basistarif basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen für Verträge, die ab dem 01.01.2009 geschlossen wurden und der Wechsel aus diesen Verträgen möglich ist.
Im Basistarif können sich Personen versichern, die vorher freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung, in einem anderen Tarif oder bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren oder hilfebedürftig nach dem zweiten oder zehnten Sozialgesetzbuch sind.
Versicherungsfähig sind Personen, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, oder wenn das 55. Lebensjahr nicht überschritten wurde und eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und:
- Arbeitnehmer
- Selbständige und Freiberufler
- Familienangehörige, die nicht selbst krankenversicherungspflichtig sind
- Beihilfeberechtigte
- Personen, die noch keine private Krankenversicherung besitzen und erstmalig beantragen.
- Beamte und Beihilfeberechtigte mit Ruhegehaltsansprüchen
- Anspruchsberechtige Angehörige von Beihilfeberechtigten
sind.
Welche Leistungen sind im ARAG Krankenversicherung Basistarif enthalten
Im ARAG Krankenversicherung Basistarif sind enthalten
- Ambulante Krankheitsversorgung bis maximal 1,8fachen der GOÄ
- Ambulante Psychotherapeutische Behandlungen mit vorher erstellter gutachterlichen Prüfung und nach Leistungszusage
- Stationären Aufenthalt im Mehrbettzimmer
- Zahnärztliche Behandlungen bis zum 2,0fachen der GOZ
- Zahnersatzleistungen entsprechend der ersatzfähigen Aufwendungen mit 50% bis 65% bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen
- Notwendige Krankenpflege und Hilfe im Haushalt
- Arznei und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel nach entsprechenden Katalogen
- Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, wenn sie nicht von sonstigen gesetzlichen Trägern, wie etwa Gesetzlicher Rentenversicherung oder Unfallkasse, übernommen werden
- Schwangerschaft, Entbindung und Mutterschaftsgeld
- Krankengeld
- Medizinisch notwendige Fahrtkosten zum Arzt oder ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen
Was ist bei einem Wechsel zum ARAG Krankenversicherung Basistarif zu beachten?
Die Leistungen im ARAG Krankenversicherung Basistarif basieren auf den Vereinbarungen des Bundesmantelvertrags für Ärzte und Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherungen und beinhalten die festgelegten Höchstgrenzen und Festbeträgen für die Leistungserfüllung. Privatärztliche Leistungen sind nur bis zu den gültigen Höchstgrenzen der GOÄ und GOZ erstattungsfähig, wenn eine Erstattungsfähigkeit vorliegt. Alternative schulmedizinische Leistungen werden nur erstattet, wenn es keine schulmedizinische Behandlungen gibt, aber der Erfolg der alternativen Versorgung medizinisch anerkannt ist. Der Wechsel aus einem Tarif einer anderen privaten Krankenversicherung kann, wenn kein Annahmezwang vorliegt, abgelehnt werden. Annahmezwang kann zum Beispiel beim Wechsel aus einem anderen Tarif der ARAG Krankenversicherung bestehen.
Leistungsausschlüsse im ARAG Krankenversicherung Basistarif
Behandlungen auf privatärztlicher Basis außerhalb der kassenärztlichen Versorgung sind ausgeschlossen. Leistungen, die oberhalb der Abrechnungsgrenzen nach GOÄ und GOZ abgerechnet werden sollen, werden auf die Höchstentschädigungsleistung entsprechend der tariflichen Bedingungen gekürzt. Kosten, die durch eine Behandlung aufgrund eines Kriegsereignisses in einem Land mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes entstehen, können ebenfalls abgelehnt werden, auch wenn ein Abrechnungsabkommen existieren sollte. Für Personen, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, werden kieferorthopädische Behandlungen nicht übernommen. Ausnahmen gelten nur für entsprechend der Vereinbarungen des Gemeinsamen Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen bei Personen, die an einer anerkannten, schweren Kieferanomalie erkrankt sind.
Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den ARAG Krankenversicherung Basistarif
Neben dem ARAG Krankenversicherung Basistarif dürfen keine anderen Krankenvoll- oder Teilversicherungen abgeschlossen werden. Ergänzungen dürfen nur mit Zusatztarifen erfolgen, die auch für Versicherte von Gesetzlichen Krankenversicherungen möglich sind.
Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
Die Leistungen des ARAG Krankenversicherung Basistarif sind vertraglich festgelegt und entsprechen den Vereinbarungen und Richtlinien der kassenärztlichen Versorgungsleistungen. Im Tarif ARAG Krankenversicherung Basistarif ist zusätzlich eine Selbstbeteiligung wählbar, die den Beitrag senken kann. Der Beitrag ermittelt sich nach dem Eintrittsalter und darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Die für private Krankenversicherungen übliche gesundheitliche Prüfung findet möglicherweise statt, aber es werden damit keine Risikozuschläge erhoben. Eine bei privaten Krankenversicherungen übliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ist nicht möglich. Arbeitnehmer erhalten über ihren Arbeitgeber anteilig einen Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen.
Beamte entrichten einen anteiligen Beitrag entsprechend der Differenz zwischen dem Leistungsanspruch aus der Beihilfeversorgungskasse und 100% des Leistungsanspruchs. Es kann jedoch ein allgemein für alle versicherten Personen des Basistarifs gültiger Zuschlag erhoben werden, um die gesetzlich festgeschriebene Beitragsgarantie entsprechend des Höchstbeitrags zur Gesetzlichen Krankenversicherung zu erfüllen.
Versicherungsbeginn und Kündigung
Bei erstmaliger Beantragung gilt der festgelegte Versicherungsbeginn entsprechend dem Antrag. Erfolgt der Wechsel aus einer gesetzlichen Krankenkasse, dann beginnt der ARAG Krankenversicherung Basistarif nach einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei Wechsel aus einem anderen Tarif bei der ARAG Krankenversicherung ist ein differenzierter Beginn möglich. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode zulässig, wenn eine Mitgliedsbescheinigung einer neuen Krankenversicherung vorliegt.