Signal Krankenversicherung Basistarif
Signal Krankenversicherung Basistarif
Mit Beginn der Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber private Krankenvollversicherer verpflichtet, bestimmte Notlagentarife anzubieten. Auch der brancheneinheitliche Signal Krankenversicherung Basistarif zählt zu diesen Sozialtarifen. Ob sich die Absicherung im Signa Krankenversicherung Basistarif lohnt, oder unter Umständen eine leistungsstärkere Alternative bei der Signal Krankenversicherung bereitsteht, sollten Versicherte genau prüfen, bevor sie sich für eine Absicherung in dem Notlagentarif entscheiden. Das Leistungsniveau ähnelt dem der gesetzlichen Krankenversicherung und ist im Vergleich zu anderen PKV-Tarifen sehr abgespeckt. Mit der Produktlinie „privat“ stellt die Signal Krankenversicherung verschiedene Tarifoptionen zur Wahl, die von einem soliden Einsteigertarif Start bis zur leistungsstarken Variante Exklusiv-Plus reicht. Versicherte, die sich für eine Absicherung im Signal Krankenversicherung Basistarif interessieren, sollten die Leistungen vor allem mit den Tarifen Star-Plus und Start vergleichen und prüfen, ob zu gleichen Kondition ein verbessertes Leistungsniveau erzielt werden kann. Im Signal Krankenversicherung Basistarif darf der maximale Beitrag den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten, so sieht es der Gesetzgeber vor. Zum Maximalbeitrag wird zudem der durchschnittliche Zusatzbeitrag addiert.
Signal Krankenversicherung Basistarif – Leistungen und Bedingungen
Wer bereits vor Einführung der Gesundheitsreform Mitglied der privaten Krankenversicherung war, kann nur unter bestimmten Bedingungen in den Signal Krankenversicherung Basistarif wechseln. Es gelten folgenden Regelungen:
- Mindestalter 55 Jahre
- Bezug einer Rente oder eines Ruhegehaltes
- Nachweis darüber, dass der bisherige Beitrag nicht mehr erbracht werden kann
Versicherte, die nach dem Stichtag in die PKV eingetreten sind, können sich jederzeit für den Signale Krankenversicherung Basistarif entscheiden.
Die Leistungen entsprechen denen der GKV und bieten unter anderem:
- Transport und Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus
- stationärer Aufenthalt im Mehrbettzimmer
- Behandlung durch den diensthabenden Arzt
- ambulante Behandlungen bei Ärzten mit Kassenzulassungen
Auch bei Vorerkrankungen dürfen die Anbieter bei dem Notlagentarif keine Aufschläge erheben. Einem Antrag auf Aufnahme in den Signal Krankenversicherung Basistarif muss der Versicherer entsprechen.
Der Gesetzgeber sieht in dem Sozialtarif verschiedene Selbstbehalte vor. Versicherte wählen zwischen 300, 600, 900 oder 1.200 Euro Eigenbeteiligung. Die Entscheidung für eine Selbstbeteiligung gilt für mindestens drei Jahre. Ein höherer Selbstbehalt hat immer geringere Beiträge zur Folge. Möglich ist auch eine Versicherung ohne Selbstbehalt im Signal Krankenversicherung Basistarif.
(Stand 01/2017)