Landeskrankenhilfe Basistarif
Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Basistarif
Der Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Basistarif ist ein vom Gesetzgeber vorgegebener Tarif, den jeder Anbieter seit 2009 im Portfolio haben muss. Der Gesetzgeber hat mit dem Tarif einen brancheneinheitlichen Notlagentarif geschaffen, der für Versicherte konzipiert ist, die durch zu hohe Beiträge belastet sind.
Die Leistungen im Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Basistarif entsprechen also den gesetzlichen Vorgaben und sorgen für eine günstige Absicherung. Auch wenn der Basistarif günstigere monatliche Beiträge verspricht, müssen Versicherte auf der anderen Seite mit einigen Einschränkungen rechnen:
- vermindertes Leistungsniveau
- keine Behandlung als Privatpatient
- eingeschränkte Arztwahl, Behandlung nur bei Kassenärzten
Ideal für Versicherte im Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Basistarif ist daher die Kombination mit entsprechenden Zusatzversicherungen um die Leistungen zu erweitern. Mit einer Zahnzusatzversicherung, einer ambulanten oder stationären Zusatzversicherung sorgen Basistarif-Versicherte für eine Erweiterung des Leistungsstandards.
Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Basistarif – Leistungen und Bedingungen
Die Leistungen im Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Basistarif entsprechen den gesetzlichen Leistungen. Kommt es seitens des Gesetzgebers zu Leistungsänderungen in der PKV, muss auch im Basistarif mit Änderungen gerechnet werden. Eventuell kommt daher ein anderer Tarif der Landeskrankenhilfe Krankenversicherung in Frage, der mit attraktiven Konditionen ein besseres Leistungsangebot verspricht. Hier sollten Versicherte vor dem Wechsel in den Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Basistarif prüfen, ob durch den Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft eine verbesserte Situation geschaffen werden kann.
Bleibt es bei der Entscheidung für den Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Basistarif, müssen Versicherte einige Bedingungen erfüllen, um in den Tarif zu wechseln:
- Mindestalter 55 Jahre
- Bezug einer Rente
- Nachweis, dass die bisherigen Beiträge eine zu hohe Belastung darstellen
Diese Bedingungen gelten für Versicherte, die bereits vor dem 1. Januar 2009 Mitglied der PKV waren. Wer erst nach dem genannte Stichtag in den Tarif wechseln möchte, kann dies jederzeit ohne dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft werden die Altersrückstellungen in voller Höhe angerechnet.
Eine Gesundheitsprüfung ist für den Wechsel in den Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Basistarif nicht erforderlich. Der Anbieter muss dem Wunsch auf einen Wechsel in den Basistarif entsprechen. Möglich ist der Abschluss einer Selbstbeteiligung im Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Basistarif. Bei den Selbstbeteiligungen sieht der Gesetzgeber bestimmte Beträge vor. Versicherte entscheiden sich zwischen Selbsbehalten in Höhe von:
- 300 Euro
- 600 Euro
- 900 Euro
- 1.200 Euro
Wer sich einmal für einen Selbstbehalt entschieden hat, muss die Höhe mindestens drei Jahr beibehalten.
(Stand 10/2016)