uniVersa Krankenversicherung Basistarif
uniVersa Krankenversicherung Basistarif
Bei dem uniVersa Krankenversicherung Basistarif handelt es sich um einen reinen Notlagentarif, den alle Versicherer dem Gesetz anbieten müssen. Der Sozialtarif bietet ein eingeschränktes Leistungsniveau, das den gesetzlichen Krankenversicherungen ähnelt. Die Beiträge dürfen den maximalen Höchstsatz zur GKV nicht überschreiten. Zu dem maximalen Höchstsatz wird zudem der durchschnittliche Zusatzbeitrag hinzugerechnet. Versicherte, die ihre monatliche Belastung reduzieren möchten und den uniVersa Krankenversicherung Basistarif in Betracht ziehen, sollten das Versicherungsangebot der uniVersa genau prüfen. Unter Umständen steht ein leistungsstärkerer Tarif zu ähnlichen Konditionen zur Wahl. Die uniVersa bietet mit den Produkten
- Kompaktschutz intro | Privat
- Topschutz ECONOMY und
- Premiumschutz CLASSIC
verschiedene Tarifoptionen für unterschiedliche Ansprüche. Vergleichbar mit dem uniVersa Krankenversicherung Basistarif sind die Optionen der Tarifreihe Kompaktschutz intro | Privat, die das Unternehmen als Einsteigertarife anbietet.
uniVersa Krankenversicherung Basistarif – Leistungen und Bedingungen
Die Krankenvollversicherer müssen einem Antrag auf Aufnahme in den uniVersa Krankenversicherung Basistarif entsprechen. Wer bereits vor Einführung der Notlagentarife Mitglied der privaten Krankenvollversicherung war, muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um in den uniVersa Basistarif aufgenommen zu werden:
- Mindestalter 55 Jahre
- Bezug einer Rente oder eines Ruhegehaltes
- Nachweis über zu hohe Beitragslast
Der Gesetzgeber regelt die Leistungen des Basistarifs, die bei allen Anbietern identisch sein müssen. Unter anderem bietet der uniVersa Krankenversicherung Basistarif Leistungen wie
- ambulante Behandlungen bei Ärzten mit Kassenzulassung
- Behandlungen und Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
- Behandlung durch den diensthabenden Arzt
Die genauen Leistungen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und den Bedingungen der uniVersa.
In der Krankenvollversicherungen sind Eigenbeteiligungen üblich. Je höher der gewählte Selbstbehalt, desto günstiger wird der Beitrag für den uniVersa Krankenversicherung Basistarif. Der Gesetzgeber sieht in den Notlagentarifen verschiedene Selbstbeteiligungsstufen vor. Die Selbstbehalte betragen 300, 600, 900 oder 1.200 Euro. Wer sich einmal für eine bestimmte Selbstbehaltstufe entschieden hat, ist drei Jahre an diese Entscheidung gebunden. Erst nach Ablauf der Frist ist eine Änderung möglich. Ausgenommen davon sind Versicherte, die eine zu hohe Beitragsbelastung nachweisen – hier ist unter Umständen auch während der dreijährigen Frist eine Änderung der Selbstbehaltstufe möglich.
(Stand 01/2017)