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Private Krankenversicherung für Richter

Die private Krankenversicherung für Richter

Richter sollen dem Gesetz nach unabhängig sein und keine Weisungen entgegennehmen. Daher sind sie keine Beamte, die Anweisungen ihrer Vorgesetzten Folge leisten müssen. Dennoch gelten die Beihilfeverordnungen auch für Richter, da sie einen beamtenähnlichen Status innehaben. Im Krankheitsfall haben sie genau wie Beamte Anspruch auf Beihilfe ihres Dienstherrn. Die Lücke zu den tatsächlichen Kosten schließen Richter idealerweise mit einer privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich ist auch die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Richter – private oder gesetzliche Gesundheitsvorsorge?

Ob die Mitgliedschaft in der GKV ratsam ist, sollte ein Richter im Einzelfall genau prüfen. Als ausgebildeter Volljurist ist das Einkommen in der Regel recht hoch. Nicht selten hat er bereits zu Beginn seiner Tätigkeit die Versicherungspflichtgrenze erreicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet dies, dass dadurch auch die Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist und der höchste Beitragssatz für die Krankenversicherung zu leisten ist, der bei rund 600 Euro pro Monat liegt. Durch die Beihilfe zu den Gesundheitskosten reduziert sich der Beitrag für die Krankenversicherung um die Höhe der Beihilfe. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch stark eingeschränkt und deckt nur die notwendigen Erfordernisse ab. Insofern sollte ein Richter prüfen, ob die Mitgliedschaft in der GKV sinnvoll ist. Insbesondere wenn Familienmitglieder mitversichert werden sollen, das Eintrittsalter recht hoch ist oder bereits Vorerkrankungen bestehen, kann die gesetzliche Absicherung eine Alternative bieten.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Richter

Durch ihren Status gehören Richterinnen und Richter ebenso wie Beamte zu den versicherungsfreien Personen. Von ihrem Dienstherrn erhalten sie im Krankheitsfall Beihilfe nach dem jeweils gültigen Länder- oder Bundesrecht. Dabei leitet sich der Anspruch auf Beihilfe aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ab. Die Sätze liegen abhängig vom Bundesland für einen ledigen Beihilfeberechtigten bei 50 Prozent, für Ehegatten und Kinder beträgt die Beihilfe 70 oder 80 Prozent. Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge muss hier also lediglich das Restrisiko abgesichert werden. Dabei ist für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag erforderlich.

Die privaten Anbieter haben spezielle Tarife für Beamte und Richter in ihrem Angebot. Dabei entscheiden sich die Versicherten zwischen einem günstigen Basisangebot und einem leistungsstarken Premiumtarif. Die Vorsorge lässt sich individuell auf die jeweilige Situation abstimmen.

Die private Krankenversicherung bietet im Vergleich zur GKV ein verbessertes Leistungsniveau. Leistungen die bei Vertragsabschluss vereinbart werden, stehen während der Laufzeit der Versicherung zur Verfügung. Bei der gesetzlichen Krankenkasse kann es zu Änderungen und Leistungsminderungen kommen.

Die Vorteile der PKV im Überblick:

  • ausgezeichnetes Leistungsniveau
  • alternative Heilmethoden werden übernommen
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • geringere Wartezeiten bei Fachärzten
  • schneller Terminvergabe möglich
  • Anspruch auf Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Unterbringung im Einzelzimmer
  • Beitragsrückerstattungen wenn keine Leistungen beansprucht werden

Privatversicherte Richter die in einem Versicherungsjahr keine Rechnungen bei ihrem Anbieter eingereicht haben, können in der Regel bereits im ersten Jahr mit Rückerstattungen rechnen. Bei mehreren beitragsfreien Jahren hintereinander erhöhen sich die Erstattungsbeträge entsprechend. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Rückerstattung nicht.

Der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung bestimmt die Höhe der Beiträge. Richter, die einen besonders günstigen Beitrag bevorzugen, entscheiden sich für einen höheren Selbstbehalt. Dabei sollten sie bedenken, dass sie dann im Krankheitsfall mit einem höheren Eigenanteil rechnen müssen.

Als Richter privat versichert – die Leistungen im Überblick

Welche Leistungen ein Richter aus der privaten Krankenversicherung erhält, ist von seiner Tarifwahl abhängig. Entscheidet er sich für einen günstigen Basistarif, erhält er medizinische Leistungen, die den Mindestanforderungen entsprechen. Bei einem Toptarif können Richter mit einer ausgezeichneten Gesundheitsversorgung rechnen.

Für ambulante Behandlungen erstatten die privaten Anbieter die Kosten und orientieren sich dabei an der Gebührenordnung für Ärzte. Ärzte legen bei der Abrechnung bestimmte Multiplikatoren zugrunde, die zwischen dem Regelhöchstsatz vom 2,3-fachen und dem Höchstsatz vom 3,5-fachen liegen. Die genaue Erstattung richtet sich dem gewählten Tarif, sehr gute Tarife bieten Erstattungen die über den Höchstsatz hinausgehen. Wer sich bei seinem Tarif für eine recht geringe Erstattung entscheidet, kann in seiner freien Arztwahl eingeschränkt sein, da bestimmte Spezialisten zu über den Höchstsatz hinausgehenden Sätzen abrechnen.

Entscheiden Versicherte sich bei den ambulanten Leistungen für das Hausarztprinzip, ist die Arztwahl ebenfalls eingeschränkt. Bevor sie einen Facharzt aufsuchen, müssen sie zunächst ihren Hausarzt als Primärarzt aufsuchen, der dann zu einem Fachkollegen weiter überweist.

Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus erstatten die privaten Versicherungen alle Kosten, die hier entstehen. Grundsätzlich haben Privatversicherte das Recht auf freie Krankenhauswahl. Das heißt, sie müssen sich nicht in die nächstgelegene Klinik einweisen lassen. Einige Tarife sichern zudem das Recht auf

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer

Bei Zahnbehandlungen übernehmen die privaten Versicherungen zwischen 50 und 100 Prozent der Kosten, die Richtern bei einem Zahnarztbesuch entstehen. Vorsorgeleistungen wie eine Prophylaxebehandlung sind in der Regel bis zu einem bestimmten Betrag einmal jährlich vorgesehen. Beim Zahnersatz können Richter mit Leistungen zwischen 40 und 100 Prozent rechnen. Bei Implantaten gibt es üblicherweise Sonderregelungen, die die Leistungen auf eine bestimmte Anzahl beschränken. Je leistungsstärker der Tarif, desto höher fällt die Erstattung der Versicherung aus. Kinder und Jugendliche erhalten bis zu einem bestimmten Alter Zuschüsse für kieferorthopädische Behandlungen.