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Private Krankenversicherung für Apotheker


Was müssen Apotheker in der privaten Krankenversicherung (PKV) beachten?

Apotheker arbeiten sowohl selbstständig, als auch angestellt. Und diese unterschiedlichen Voraussetzungen bestimmen maßgeblich die möglicher Form der wählbaren Krankenversicherung. Selbstständige Apotheker können grundsätzlich einen privaten Versicherungsschutz wählen. Angestellte Apotheker müssen für die Wahlfreiheit die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.


Regelungen für selbstständige Apotheker

Meine Krankenversicherung - Lächelnder Apotheker Die Wahlfreiheit für selbstständige Apotheker ist unabhängig von ihrem Beruf. Sie können auf Grund ihrer Selbstständigkeit frei wählen, ob sie freiwillig in einer gesetzlichen Kasse, oder aber in einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden wollen.

Die Wahl der privaten Krankenversicherung ist in vielen Fällen die günstigere Alternative, da die Berechnung der Beiträge nicht auf Grundlage des Einkommens des Apothekers durchgeführt wird, sondern Grundlage der Beiträge die vereinbarten Leistungen sind.

Diese Leistungen umfassen zunächst alle medizinisch indizierten Behandlungskosten. Die PKV erweitert diese grundlegenden Leistungen allerdings entscheidend in allen Behandlungsbereichen.

Mögliche Leistungserweiterung bei ambulanter Behandlung:

  • freie Arztwahl, einschließlich freier Facharztwahl
  • Kostenerstattung auch für alternative Behandlungsmethoden
  • Übernahme von Kosten für Medikamente und Heil- und Hilfsmittel
  • erweiterter Hilfsmittelkatalog im Vergleich zur Basisleistung gesetzlicher Kassen
  • Auswahl von Krankenhäusern und verbesserte Behandlung, z.B. Belegarztbehandlung und Chefarztbehandlung
  • verbesserte Unterbringung in Einzel- oder Zweibettzimmern ohne Zuzahlung
  • Übernahme erweiterter Behandlungsmethoden in der Reha oder für alternative Behandlungsmethoden
  • Kostenerstattung zahnärztlicher Behandlung in vollem Umfang
  • Sonderleistungen beim Zahnarzt
  • Zahnersatz in erweiterter Kostenübernahme
  • wählbare Selbstbeteiligung zur Regulierung der Beitragshöhe
  • Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit

Regelungen für angestellte Apotheker

Für angestellte Apotheker gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), bevor sie eine private Krankenversicherung abschließen können. Sie muss im aktuellen Jahr voraussichtlich und im abgelaufenen Jahr tatsächlich überschritten worden sein. Dann kann der Apotheker aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Die angebotenen Leistungen sind dann unabhängig von der Art des Einkommens. Es gelten die selben Versicherungsbereiche und Sonderleistungen.


Vergünstigungen vor dem Hintergrund statistisch geringerer Kosten für medizinische Behandlungen

Apotheker und Mediziner leben gesünder. Zumindest statistisch, und davon profitieren Apotheker bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Private Krankenversicherungsunternehmen bieten daher oft gezielte Vergünstigungen für die Berufsgruppe der Apotheker an.

Die Vergünstigungen richten sich:

  • nach Berufsgruppe
  • nach der Berufserfahrung (Einsteiger können, je nach Versicherungsunternehmen, weitere Vergünstigungen erhalten)
  • nach versicherten Leistungen und Vorerkrankungen
  • ggf. nach der Mindestversicherungslaufzeit

Im Online-Vergleich lassen sich die besten Angebote direkt gegenüberstellen und entsprechend den individuellen Voraussetzungen anpassen. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage aktualisierter Datenbanken und unter Zugriff auf alle relevanten Tarife in der PKV.


Können Apotheker besondere Leistungen in der privaten Krankenversicherung beanspruchen?


Sondertarife für Mediziner und Apotheker

Wie beschrieben, bieten verschiedene Versicherungsunternehmen gezielte Sondertarife für Apotheker an. Auch Branchenverbände kooperieren mit unterschiedlichen Versicherungsunternehmen, die dann besondere Mitgliedertarife anbieten. Unterschieden wird, je nach Angebot, in allgemeine Tarife für medizinische Berufsgruppen und spezielle Angebote für Apotheker. Im Vergleich kann der Unterschied konkrete Verbesserungen bei der Beitragsgestaltung bedeuten.


Zusatzleistungen für Apotheker in der PKV

Meine Krankenversicherung - Berater mit Puzzle Teilen Auch in einem nicht speziell für Apotheker entworfenen Angebot, werden je nach Versicherungsunternehmen Tarife für Berufsgruppen zusammengestellt. Sie sind oft als Gruppentarife aufgebaut und bieten durch einen homogeneren Mitgliederanteil – aber häufig auch besonders heterogen in der Alterszusammensetzung und damit in der Summe mit geringeren Aufwendungen für medizinische Versorgung je Tarif.

Auch inhaltliche Vorteile werden angeboten. So können Tarife bis hin zur vollen Kostenerstattung gewählt werden. Spezielle Anpassungstarife werden für Berufseinsteiger und Studierende bereitgestellt. Wer früh seine zu erwartende Absicherung in der privaten Krankenversicherung vorhersehen kann, kann sich neben günstigeren Einstiegstarifen damit auch dauerhaft günstiger stellen. Denn als Faustregel gilt: Je jünger der Apotheker beim Abschluss der privaten Krankenversicherung ist, desto günstiger ist der Tarif.

Die Gründe dafür: In der Regel weniger Vorerkrankungen und ein längerer Zeitraum für den Aufbau der Altersrückstellungen, sodass deren Anteile am monatlichen Beitrag insgesamt geringer ausfallen.


Wann können Apotheker in die PKV eintreten?

Abschlüsse von berufsgruppenbezogenen Policen in der PKV können bereits im Studium bei entsprechender Voraussetzung abgeschlossen werden. Der Entschluss sollte grundsätzlich geprüft werden. Denn auf der einen Seite können Beiträge gespart werden, auf der anderen Seite sind Bindungen an die PKV in der Regel langfristig und dauerhaft.

Nach Beginn der Selbstständigkeit können Apotheker grundsätzlich eine private Krankenversicherung abschließen. Angestellte Apotheker können bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Aufnahme in die PKV beantragen.


Welche Krankenversicherungsunternehmen eigenen sich für Apotheker?

Verschiedene Versicherungsunternehmen haben sich auf spezielle Angebote für Apotheker festgelegt. Die Branchenversicherung kann vor diesem Hintergrund berufsgruppenbezogen ausgewählt werden. Die gezielte Auswahl erfolgt in der Regel nach einem Vergleich. Transparent und übersichtlich werden alle relevanten Tarife gegenüber gestellt. Das macht den Vergleich geeignet sowohl für die anfängliche Auswahl der passenden privaten Krankenversicherung, als auch zur Vorbereitung eines Tarifwechsels. Der Vergleich geht meist mit einer fachversierten Beratung einher. Apotheker können gezielt von Vergünstigungen profitieren. Nicht alle sind jedoch im Netz zu finden oder passen tatsächlich auf die persönlichen Anforderungen.

Die Bandbreite angebotener Tarife – vor dem Hintergrund einer oft vorgenommenen Binnendifferenzierung nach Berufsrichtung, Eintrittsalter und Berufserfahrung und daran gekoppelte weitere Beitragssenkungen – muss meist gezielt durchsucht und in der Auswahl eingegrenzt werden. Dabei dürfen allerdings keine relevanten Tarife unter den Tisch fallen. Die pauschale Benennung von Versicherungsunternehmen der PKV, die Apotheker gezielt absichern, geht in diesem Zusammenhang fehl.