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Private Krankenversicherung für Unternehmer

Unternehmer in der privaten Krankenversicherung

Selbständige haben unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung abzusichern. Alternativ bleiben sie als freiwillig Versicherte Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Auch Unternehmer, die als Gesellschafter Geschäftsführer im eigenen Unternehmen sind, können sich privat absichern.

Der Unternehmer trägt eine große Verantwortung und je nach Größe des Unternehmens sind zahlreiche Beschäftigte von ihm abhängig. Längerfristige Ausfälle durch Krankheit können sie sich nicht erlauben. Selbst wenn die Produktion wie auch der Vertrieb durch Angestellte fortgeführt werden kann, so hat der Unternehmer dennoch seine administrativen Aufgaben zu erfüllen – davon ist das Unternehmen bei Erfolg oder Misserfolg abhängig. Für einen Unternehmer ist von daher die Gesundheit das höchste Gut. Darum ist ein optimaler Gesundheitsschutz mit besten Behandlungsmethoden unerlässlich, denn ein längerer Ausfall kann für das Unternehmen weitreichende Folgen haben. Zudem sollte ein selbständiger Unternehmer Wert auf eine ausreichende Krankentagegeld-Absicherung legen.

Vorteile für Unternehmer in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet Unternehmern einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz und kann so gestaltet werden, dass bestmöglicher Schutz zur Verfügung steht. Als Hauptverantwortlicher in ihrem Betrieb sind Unternehmer quasi unentbehrlich. Mit einem leistungsstarken Tarif, der eine optimale Versorgung verspricht, sorgen Unternehmer für den Krankheitsfall vor. Unternehmer wählen idealerweise einen Premiumtarif oder Komforttarif, um die bestmögliche Absicherung zu erreichen.

Die private Krankenversicherung zeichnet sich durch einen individuellen Versicherungsschutz aus. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern errechnen sich aus

  • den Leistungen
  • dem Alter des Versicherten
  • dem Gesundheitszustand des Versicherten

Zusätzlich profitieren Privatversicherte von einer freien Arztwahl, es besteht jederzeit die Möglichkeit, auch Privatärzte zu konsultieren. Abhängig von der Tarifwahl haben privatversicherte Unternehmer Anspruch auf

  • Unterbringung in einem Einzelzimmer
  • Behandlung durch den Chefarzt

bei stationären Aufenthalten. Kurze Wartezeiten bei ambulanten Behandlungen runden die Vorteile einer privaten Krankenversicherung ab.

Damit Unternehmer eine bestmögliche Versorgung erhalten, sollten die Tarife eine Erstattung ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte beinhalten. Auf diese Weise sichern Unternehmer sich eine ausgezeichnete Behandlung im Krankheitsfall. Idealerweise sind Kuren und umfangreiche Zahnleistungen in den Tarifen enthalten. Ratsam sind sehr gute Leistungen in therapeutischen Bereichen und bei Heil- und Hilfsmitteln.

Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung für Unternehmer

Eine Krankentagegeldversicherung leistet bei Krankheit des Unternehmers einen bestimmten Tagessatz.

Für Unternehmer lohnt sich der Einschluss einer Krankentagegeldversicherung. Viele Tarife schließen das Krankentagegeld direkt mit ein, bei Abschluss lohnt sich jedoch eine genauere Prüfung. In jedem Fall sollten die Höhe des Krankentagegeldes und der Zahlungsbeginn auf die persönliche Situation abgestimmt werden. Wichtig ist, dass das Krankentagegeld nicht höher als die tatsächlichen Einnahmen des Unternehmers sein dürfen. Bei schwankenden Betriebsergebnissen ist eine jährliche Überprüfung ratsam. Eventuell sollte das Krankentagegeld angepasst werden.

Mit der Krankentagegeldversicherung sichert der Unternehmer seine privaten Kosten, die im Falle einer Krankheit weiter bezahlt werden müssen. Doch auch im Betrieb laufen die Kosten weiter. Hier ist zusätzlich zur Krankentagegeldversicherung der Abschluss eines Betriebsausfallschutzes ratsam. Damit sichert der Unternehmer die Zahlung der betrieblichen Fixkosten.

Unternehmer in der privaten Krankenversicherung – die Leistungen im Überblick

Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung lassen sich nach dem Bausteinprinzip individuell auf die persönliche Situation abstimmten. Dabei besteht das gesamte Paket aus

  • ambulanten Leistungen
  • stationären Leistungen
  • Leistungen der Zahngesundheit

In der Regel haben Anbieter einen Premium- oder Toptarif im Angebot, mit dem sich Unternehmer die besten Leistungen der privaten Krankenversicherung sichern. Alternative Heilmethoden sind in den Tarifen üblicherweise ebenso enthalten wie therapeutische Leistungen oder Behandlungen bei einem Masseur. Oftmals sind diese Leistungen auf einen bestimmten jährlichen Höchstbetrag begrenzt.

Bei den ambulanten Leistungen sollten Unternehmer, die eine umfassende Versorgung bevorzugen, sich für einen Tarif entscheiden, der Leistungen ohne eine Begrenzung an einen Höchstsatz erstattet. Damit ist eine ausgezeichnete medizinische Versorgung gewährleistet und der Unternehmer kann von einer bestmöglichen Behandlung ausgehen, die seine Arbeitsfähigkeit möglichst schnell wiederherstellt. Bei Top- und Komforttarifen ist die Behandlung durch Privatärzte in der Regel enthalten, ohne dass zunächst der Hausarzt aufgesucht werden muss.

Die stationären Leistungen in den Toptarifen schließen in der Regel

  • die Chefarztbehandlung
  • die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

ein. Zusätzlich sehen die leistungsstarken Tarifvarianten der Versicherer in der Regel Kostenübernahmen für anschließende Kurmaßnahmen vor. Die genauen Konditionen ergeben sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen zwischen 75 und 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen. Bei einem Komforttarif können Unternehmer von einer hohen Kostenübernahme ausgehen. Das gilt auch für die Kosten, die bei Zahnersatz entstehen. Hier bieten die Premiumtarife der Anbieter hohe Erstattungen bis zu 100 Prozent. In der Regel liegen die Leistungen bei rund 80 Prozent der entstehenden Kosten. Bei Implantaten begrenzen die Versicherer ihrer Leistungen auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten pro Kiefer.

In den ersten Versicherungsjahren gilt üblicherweise eine Zahnstaffel. Dabei werden in den ersten Jahren nur Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe erstattet, die sich von Jahr zu Jahr erhöhen. Nach fünf Jahren entfällt die Betragsbegrenzung in der Regel und die Versicherer leisten in unbegrenzter Höhe.

Unternehmer, die keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen, können bei einem leistungsfreien Jahr mit Rückerstattungen rechnen. Die genauen Beträge ergeben sich dabei aus den Bedingungen der einzelnen Versicherer.