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Private Krankenversicherung für Geschäftsführer

Geschäftsführer in der privaten Krankenversicherung

Geschäftsführer arbeiten als leitende Angestellte in einem Unternehmen, diese Mitarbeiter werden auch als Fremdgeschäftsführer bezeichnet. Als Angestellte unterliegen die Fremdgeschäftsführer der Sozialversicherungspflicht. Eine andere Situation ergibt sich bei Geschäftsführern, die im eigenen Unternehmen tätig sind. Ist der Geschäftsführer zu mehr als 50 Prozent an dm Unternehmen beteiligt, besteht keine Sozialversicherungspflicht. Darüber hinaus muss er maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft haben, das kann auch der Fall sein, wenn er zu einem geringeren Teil am Unternehmen beteiligt ist. Hier ist eine genaue Prüfung erforderlich.

Grundsätzlich ist also zwischen einem

  • angestellten Geschäftsführer und
  • einem Gesellschafter-Geschäftsführer

zu unterscheiden.

Der angestellte Geschäftsführer in der privaten Krankenversicherung

Wie bei allen Angestellten gilt für den angestellten Geschäftsführer die Versicherungspflichtgrenze. Das heißt, nur wenn er mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 56.250 Euro (Stand 2016) liegt, kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und zu einem privaten Anbieter wechseln. Unterhalb der Versicherungspflichtgrenze besteht die Pflicht zur Gesundheitsabsicherung bei einem gesetzlichen Anbieter. Übersteigt das Einkommen die Grenze, kann der angestellte Geschäftsführer zu einem privaten Anbieter wechseln. Junge und gesunde Geschäftsführer profitieren in der Regel von einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Sind noch Familienmitglieder abzusichern, ist eventuell der Verbleib in der GKV empfehlenswert, da in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden muss. In diesen Fällen sollte der Wechsel in die PKV genau geprüft werden.

Gesellschafter-Geschäftsführer in der privaten Krankenversicherung

Wer als Geschäftsführer im eigenen Unternehmen tätig ist, gilt unter bestimmten Umständen als selbständig und unterliegt nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Damit haben die Geschäftsführer das Recht, sich jederzeit in der privaten Krankenversicherung abzusichern. Großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die einkommensunabhängige Berechnung der Beiträge. Gerade für Gutverdiener ergeben sich hier deutliche Vorteile. Die genaue Beitragshöhe richtet sich nach

  • dem Alter
  • dem Gesundheitszustand
  • dem Tarifniveau

des Versicherten. Insbesondere für junge Versicherte überzeugen die privaten Anbieter mit günstigen Konditionen. Damit die Beiträge mit zunehmendem Alter nicht zur Belastung werden, werden Altersrückstellungen gebildet. Der Geschäftsführer kann die Beitragshöhe beeinflussen, indem er

  • einen höheren Selbstbehalt wählt
  • bestimmte Leistungen ausschließt

Idealweise prüft der Geschäftsführer vor Abschluss der privaten Krankenversicherung die eigenen Ansprüche und entscheidet sich für einen entsprechenden Tarif. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend besteht jederzeit das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Auch bei einer Veränderung der Lebenssituation ist der Geschäftsführer also jederzeit ideal abgesichert.

Vorteile für den Geschäftsführer in der privaten Krankenversicherung

Größter Vorteil der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge, die sich nicht am Einkommen des Versicherten orientieren. Der Geschäftsführer stellt sich seinen maßgeschneiderten Gesundheitsschutz zusammen und wählt aus einzelnen Tarifbausteinen genau die Optionen, die er für wichtig hält. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung garantiert. Hier kann es nicht zu Kürzungen oder Änderungen kommen. Vereinbarte Leistungen stehen dem Versicherten während der gesamten Laufzeit zur Verfügung.

Die PKV bietet unter anderem

  • das Recht auf freie Arztwahl
  • die Option auf Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • die Option auf Unterbringung im Einzelzimmer

In der Regel übernimmt die PKV auch Kosten für alternative Heilmethoden. Hier gibt es häufig eine Begrenzung auf einen bestimmten jährlichen Betrag. Das gilt auch für die Übernahme von Kosten für eine Psychotherapie.

Geschäftsführer im eigenen Unternehmen tragen in der Regel eine große Verantwortung – vor allem dann wenn es einige Beschäftigte in der Firma gibt. Fällt der Geschäftsführer aus Krankheitsgründen aus, so kann das weitreichende Folgen für das Unternehmen haben. Ratsam ist daher ein ausgezeichneter Versicherungsschutz, bei dem sich der Geschäftsführer auf die bestmögliche Behandlung verlassen kann. Idealerweise entscheidet sich der Geschäftsführer für einen Tarif, der Leistungen ohne eine Begrenzung an die Gebührenordnung für Ärzte bietet. Damit ist sichergestellt, dass die Versicherung auch teure Behandlungen übernimmt.

Zudem spielt bei Selbständigen die Höhe des Krankentagegeldes eine wesentliche Rolle. Anders als Angestellte erhalten Selbständige im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung so dass in diesem Bereich unbedingt vorgesorgt werden muss. So kann der Geschäftsführer seine Lebenshaltungskosten auch bei Krankheit decken. Damit auch im Betrieb die Fixkosten weiter gezahlt werden können, ist zusätzlich der Abschuss einer Betriebsausfallversicherung sinnvoll.

Geschäftsführer in der privaten Krankenversicherung – die Leistungen im Überblick

In der privaten Krankenversicherung setzt sich der Gesundheitsschutz aus

  • einem ambulanten Versicherungsschutz und
  • einem stationären Versicherungsschutz sowie
  • Versicherungsschutz für die Zahngesundheit

zusammen.

Dabei genießen Privatversicherte einige Vorteile wie das Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl. Gerade Geschäftsführer, die sich für einen Toptarif des Anbieters entscheiden, können mit einem hohen Leistungsniveau rechnen, das deutlich über den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen liegt.

Bei den Zahnbehandlungen sind Erstattungen zwischen 70 und 100 Prozent die Regel, das gilt auch für Zahnersatz. Die genauen Konditionen sind von den Bedingungen abhänig.

Großer Vorteil: Nehmen die Geschäftsführer in einem Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch, erstatten die privaten Versicherer einen Teil der Beiträge zurück. Grundsätzlich gilt: Je länger der leistungsfreie Zeitraum, desto höher die Erstattung. In der Regel werden Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen nicht berücksichtigt. Das heißt, auch wenn der Geschäftsführer regelmässige Vorsorgen in Anspruch nimmt, kann er mit Rückzahlungen rechnen.