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Private Krankenversicherung für Steuerberater

Die private Krankenversicherung für den Steuerberater

Steuerberater sind entweder angestellt oder selbständig in der eigenen Kanzlei tätig. Um Steuerberater zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeit. Nach einem Studium können angehende Steuerexperten eine Steuerberaterprüfung ablegen. Die Qualifikation ist auch im Rahmen einer Ausbildung möglich, in diesen Fällen ist Berufserfahrung zwischen sieben und zehn Jahren erforderlich.

Selbständige Steuerberater zählen zu den Freiberufler, die sich jederzeit in der privaten Krankenversicherung absichern können. Bei Angestellten kommt es auf das Einkommen an. Nur angestellte Steuerberater, die mit ihrem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, können Mitglied der PKV werden. Für alle anderen gilt die Versicherungspflicht in der PKV.

Private Krankenversicherung für den selbständigen Steuerberater

Wer sich als Steuerberater mit einer eigenen Kanzlei selbständig macht, kann als Freiberufler sofort Mitglied der privaten Krankenkasse werden. Gerade bei einem jungen Eintrittsalter lohnt sich die private Absicherung aufgrund günstiger Beiträge. Steuerberater wählen den Versicherungsschutz, der zu ihrer aktuellen Situation passt. Während Berufseinsteiger sich zunächst für einen günstigen Einsteigertarif entscheiden, ist der Wechsel für etablierte Steuerberater mit einem hohen Einkommen in einen leistungsstärkeren Tarif jederzeit möglich.

Private Krankenversicherung für den angestellten Steuerberater

Ein angestellter Steuerberater, der mit seinem jährlichen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro liegt, kann Mitglied der privaten Krankenversicherung werden. Dazu muss sich der Angestellte von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Gesetzgeber legt die Versicherungspflichtgrenze jedes Jahr anhand der durchschnittlichen Lohnentwicklung fest. Fällt der angestellte Steuerberater mit seinem Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird er wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig.

Wer als angestellter Steuerberater nicht nur sich selbst, sondern auch Familienmitglieder absichern muss, liegt oft mit der gesetzlichen Krankenkasse richtig. Im Gegensatz zur PKV gibt es in der GKV die Möglichkeit, Familienmitglieder kostenfrei mit abzusichern. Bevor ein angestellter Steuerberater sich für die PKV entscheidet, sollte die Situation also genau analysiert werden.

Vorteile der privaten Krankenversicherung für Steuerberater

Die private Krankenversicherung bringt für Versicherte deutliche Vorteile mit sich. Das Leistungsniveau ist in der Regel deutlich besser, als die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei profitieren PKV-Versicherte unter anderem von

  • freier Arzt- und Krankenhauswahl
  • schnellerer Terminvergabe
  • garantierten Leistungen
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Welche Leistungen die Privatversicherten konkret erhalten, ist von der genauen Tarifwahl abhängig.

Privatversicherte Steuerberater können durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts die monatlichen Kosten der Versicherung deutlich reduzieren. Insbesondere für selbständige Steuerberater, die für den gesamten Beitrag allein aufkommen müssen, kann sich eine höhere Selbstbeteiligung lohnen.

Gerade in den ersten Jahren der Selbständigkeit, wenn hohe Kosten vermieden werden sollen, kann ein hoher Selbstbehalt eine sinnvolle Wahl sein. Bedenken sollten Steuerberater, die sich für einen hohen Selbstbehalt entscheiden allerdings, dass für eines spätere Reduzierung des Selbstbehalts immer eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Gerade bei Versicherten mit Vorerkrankungen kann das zu Problemen führen.

Als Steuerberater privat versichert – die Leistungen im Überblick

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind garantiert. Das heißt, Leistungen die einmal vertraglich vereinbart wurden, stehen dauerhaft zur Verfügung. Damit punkten die privaten Anbieter deutlich gegenüber der GKV, denn hier kann es zu Leistungsreduzierungen kommen.

Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Versicherte mit Vorerkrankungen müssen mit Beitragserhöhungen oder Leistungsausschlüssen rechnen – hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Zudem steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter, ideal ist also der Einstieg in jüngeren Jahren.

Private Krankenversicherungen übernehmen alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen ambulanten Behandlung entstehen. Die Erstattungsbeträge orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte, Die einzelnen Tarife der privaten Krankenversicherer sehen verschiedene Erstattungsmodelle vor:

  • Erstattung bis zum 2,3-fachen des Regelsatzes
  • Erstattung bis zum 3,5-fachen des Regeltsatzes
  • Erstattung über den Höchstsatz hinaus

Besonders leistungsstark sind Tarife, die ohne Begrenzung über den Höchstsatz hinaus erstatten. Wer als privatversicherter Steuerberater eine privatärztliche Behandlung bevorzugt, sollte sich für eine solche Tarifvariante entscheiden. Damit wird sichergestellt, dass auch höhere Rechnungen von Privatärzten von der Versicherung übernommen werden.

Die stationären Leistungen umfassen alle Kosten, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Grundsätzlich haben privatversicherte Steuerberater das Recht auf freie Krankenhauswahl. Das heißt, sie können sich in eine Klinik ihrer Wahl transportieren lassen und müssen nicht das nächstgelegene Krankenhaus akzeptieren.

Zusätzlich zu den stationären Leistungen können Privatversicherte sich weitere Leistungen wie

  • die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • die Behandlung durch einen Chefarzt sichern

Welche Leistungen die privaten Anbieter übernommen, kommt auf die Tarifwahl der privatversicherten Steuerberater an.

Bei Zahnbehandlungen leistet die PKV Erstattungen zwischen 40 und 100 Prozent. Insbesondere bei leistungsstarken Tarifen können Versicherte mit hohen Erstattungsbeträgen rechnen. Grundsätzlich richten sich die Erstattungsbeträge immer nach der Tarifwahl der Steuerberater. In der Regel sind Zahnreinigungen in den Varianten enthalten. Dafür übernehmen die privaten Versicherungen einmal jährlich einen bestimmten Betrag. Beim Zahnersatz leisten die Versicherungen für Inlays, Kronen oder Teilprothesen und Brücken Höherwertige Tarife übernehmen auch die Kosten für Implantate. In den ersten Jahren gelten üblicherweise Zahnstaffeln. Die privaten Versicherungen übernehmen Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe. Erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums, der in der Regel bei fünf Jahren liegt, übernehmen die Versicherungen die Kosten in voller Höhe.