Private Krankenversicherung für Lehrer
Lehrer in der privaten Krankenversicherung
In der Vergangenheit waren Lehrer in der Regel als Beamte tätig. Inzwischen arbeiten Lehrer auch als Angestellte im öffentlichen Dienst. Während verbeamtete Lehrer sich jederzeit in der privaten Krankenversicherung absichern können, gelten für Angestellte bestimmte Einkommensgrenzen. Liegt das Einkommen des Lehrers oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist die Absicherung in der privaten Krankenversicherung möglich. Mit einem Einkommen unterhalb dieser Grenze ist der Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Der Gesetzgeber passt die Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich auf Basis der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung an. Für Beamtenanwärter stehen eigene Tarife zur Auswahl.
Private Krankenversicherung für den angestellten Lehrer
Liegt der angestellte Lehrer mit seinem Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro (Stand 2016), kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und zu einem privaten Anbieter wechseln. Wer als angestellter Lehrer die Grenze überschreitet, kann von der GKV in die PKV wechseln. Gerade für Gutverdiener lohnt sich die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung, denn die Beiträge werden einkommensunabhängig berechnet. Die Kosten der PKV errechnen sich nach
- dem gewählten Tarif
- dem Leistungsniveau
- dem Eintrittsalter
Insbesondere junge Lehrer können mit günstigen PKV-Beiträgen rechnen.
Ob ein angestellter Lehrer in die PKV wechseln sollte, ist in erster Linie von seinem Einkommen abhängig. Liegt er mit dem Einkommen über der Grenze, gilt es die Absicherung der Familie zu bedenken. Sind Familienmitglieder im Rahmen der Familienversicherung in der GKV mitversichert, kann der Verbleib in der gesetzlichen Kasse empfehlenswert sein. In der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied über einen eigenen Vertrag versichert werden. Das heißt, es ist für jeden Versicherten ein separater Beitrag fällig. Eine Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Vor einer Entscheidung gilt es, die individuellen Umstände genau abzuwägen. Will der GKV-versicherte Lehrer nicht auf Zusatzleistungen verzichten, lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung, die das Leistungsniveau deutlich erweitert.
Für einen alleinstehenden angestellten Lehrer mit einem guten Einkommen ist der Wechsel in die Private grundsätzlich ratsam.
Private Krankenversicherung für verbeamtete Lehrer
Der Dienstherr zahlt Beamten im Rahmen der Beihilfe einen Teil der Gesundheitskosten. Im Schnitt liegen die Zuschüsse abhängig vom Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent. Für den Restbetrag muss der Beamte aufkommen. Um diese Lücke zu schließen, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ideal. Besondere Tarife für Beamte sorgen für eine perfekte Absicherung. Über die Beihilfe werden auch Kinder und Ehegatten abgesichert. Ob die Ehegatten Anspruch auf Beihilfe haben, ist abhängig vom Einkommen, das je nach Bundesland zwischen 10.000 und 18.000 Euro liegen darf. Die Beihilfesätze liegen bei 70 Prozent, für Kinder werden 80 Prozent der Gesundheitskosten übernommen.
Beamtenanwärter profitieren bei den meisten Anbietern von günstigen Einsteigertarifen. Die Optionen gelten in der Regel bis zu einem bestimmten Eintrittsalter und versprechen eine besonders attraktive Absicherung.
Als Lehrer privat krankenversichert – die Leistungen im Überblick
Lehrer profitieren in der PKV von einer freien Tarifwahl. Sie entscheiden, ob sie sich für eine
- günstige Basisabsicherung oder
- einen leistungsstarke Premiumschutz
entscheiden. Jeder Krankenversicherte stellt sich seinen Versicherungsschutz individuell zusammen.
Bei der privaten Krankenversicherung für Lehrer besteht eine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Bei einigen Tarifen kann die Wahl eingeschränkt sein, da das Hausarztprinzip gilt. Die genauen Leistungen regeln die Bedingungen der Anbieter.
Die Bausteine der Versicherungen setzten sich aus
- den ambulanten Leistungen
- den stationären Leistungen und
- den Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz
zusammen.
In der Regel übernehmen die Versicherungen auch Leistungen für alternative Behandlungen. Heilpraktikerkosten sind bei den meisten Anbietern auf eine maximale jährliche Summe begrenzt. Das gilt auch für Leistungen durch einen Masseur oder einen Therapeuten. Großer Vorteil ist die Möglichkeit, sich frei für einen Arzt zu entscheiden. Viele Tarife ermöglichen die Konsultation eines Privatarztes. Die Versicherungen orientieren sich bei der Kostenerstattung an der Gebührenordnung für Ärzte und erstatten üblicherweise auch über die Höchstsätze hinaus. Die genauen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Tarifoptionen.
Bei den stationären Leistungen genießen Lehrer eine freie Krankenhauswahl. Gesetzlich Krankenversicherte müssen das nächstgelegene Krankenaus aufsuchen. Als Privatversicherte haben Lehrer die Möglichkeit, sich für ein Krankenhaus ihrer Wahl zu entscheiden. Wem die Behandlung durch einen Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einzel- oder Doppelzimmer besonders wichtig ist, der wählt einen entsprechenden Tarif.
Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz gibt es ebenfalls verschiedene Tarifvarianten. In der Regel sehen die Tarife der Anbieter bei Zahnbehandlungen Kostenübernahmen zwischen 75 und 100 Prozent der Kosten vor. Bis zu einem bestimmten Betrag tragen die Versicherer auch die Kosten für eine jährliche Prophylaxebehandlung. Beim Zahnersatz leisten die privaten Anbieter für
- Kronen
- Implantate
- Brücken
- Teilprothesen
Die Leistungen beim Zahnersatz bewegen sich zwischen 50 und 80 Prozent der anfallenden Kosten. Wer sich für einen Toptarif entscheidet, kann unter Umständen sogar mit einer einhundertprozentigen Kostenübernahme rechnen. Teilweise begrenzen die Versicherer die Kostenübernahme bei Implantaten auf eine bestimmte Anzahl je Ober- und Unterkiefer.
In den meisten Fällen gilt eine Zahnstaffel. Dabei werden die Kostenübernahmen in den ersten fünf Jahren nach Abschluss des Vertrages auf bestimmte Beträge begrenzt, die jährlich ansteigen. Nach Ablauf der fünf Jahre entfallen die Begrenzungen und die Anbieter übernehmen die Kosten in voller Höhe.