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Private Krankenversicherung für Unternehmensberater

Die private Krankenversicherung für Unternehmensberater

Unternehmensberater arbeiten als Angestellte in größeren Beratungsunternehmen oder auf selbständiger Basis. Grössere und mittelständische Unternehmen nehmen oft die Dienste einer Unternehmensberatung in Anspruch. Eine Ausbildung zum Unternehmensberater gibt es nicht. Viele der in diesem Bereich tätigen haben Wirtschaftswissenschaften, Jura oder auch Ingenieurwissenschaften studiert.

Während angestellte Unternehmen nur Mitglied der privaten Krankenversicherung werden können, wenn sie mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, haben selbständig tätige Unternehmensberater jederzeit das Recht, einen Vertrag mit einem privaten Anbieter zu schließen. Ob sich der Wechsel in die Private für einen angestellten Unternehmensberater lohnt, ist vom Einzelfall abhängig. Wenn weitere Familienmitglieder im Rahmen der Familienversicherung abgesichert werden sollen, ist die Entscheidung für eine gesetzliche Krankenkasse oftmals eine gute Wahl.

Private Krankenversicherung für den selbständigen Unternehmensberater

Wer sich mit einem eigenen Unternehmen oder einer Kanzlei selbständig macht, kann jederzeit Mitglied der privaten Krankenversicherung werden. Zu Beginn der Selbständigkeit, wenn das Unternehmen noch nicht etabliert ist, bevorzugen viele Selbständige günstige Einsteigertarife, mit denen sie ihr Budget nicht zu stark belasten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Beitragsberechnung in der PKV unabhängig vom Einkommen und richtet sich nur nach

  • dem Alter
  • dem Gesundheitszustand
  • dem Geschlecht
  • der Tarifwahl

Um die Beiträge recht moderat zu halten, kann die Vereinbarung eines höheren Selbsthalts sinnvoll sein. Selbständige Unternehmensberater, die eine recht hohe Selbstbeteiligung wählen, können auf diese Weise ihre monatlichen Kosten reduzieren. Hat sich das Unternehmen im Laufe der Zeit etabliert und die finanzielle Situation hat sich verbessert, kann der Selbstbehalt reduziert werden. Dabei sollten Selbständige bedenken, dass die spätere Reduzierung des Selbstbehalts immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einhergeht. Für Versicherte mit Vorerkrankungen lohnt sich dese Verfahrensweise nicht.

Private Krankenversicherung für den angestellten Unternehmensberater

Wer als Unternehmensberater in einem Unternehmen angestellt ist und mehr als 56.250 Euro jährlich verdient, kann sich in der privaten Krankenversicherung absichern. Erst beim Überschreiten der genannten Versicherungspflichtgrenze besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dei Jahresarbeitsentgeltgrenze setzt der Gesetzgeber jedes Jahr anhand der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung fest. Fällt der Angestellte mit seinem Einkommen unter die Grenze, gilt wieder die Versicherungspflicht in der GKV. Die private Krankenversicherung lohnt sich besonders für Gutverdiener, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Höchstbeiträge zahlen müssten.

Vorteile der privaten Krankenversicherung für Unternehmensberater

Die private Krankenversicherung überzeugt mit einem ausgezeichneten Leistungsniveau. Privatversicherte profitieren von Vorteilen wie

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • schnelle Termine bei Fachärzten
  • auf Wunsch Chefarztbehandlung
  • auf Wunsch Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus

Die genauen Leistungen richten sich nach der Tarifwahl des Unternehmensberaters.

Private Krankenversicherungen erstatten einen Teil der Beiträge zurück, wenn ein Unternehmensberater in einem Versicherungsjahr keine Leistungen beansprucht hat. Dabei werden Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen nicht berücksichtigt, das heißt, diese Leistungen können unabhängig von einer Rückerstattung in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Rückerstattungen setzen die privaten Anbieter fest. Dabei gilt: Je länger die leistungsfreie Zeit, desto höher fällt die Erstattung aus.

Als Unternehmensberater privat versichert – die Leistungen im Überblick

Die vertraglich vereinbarten Leistungen der PKV sind garantiert. Dabei teilen die Versicherer in der Regel in drei Bausteine auf, die aus ambulanten und stationären Leistungen sowie Zahnbehandlungen und Zahnersatz bestehen. Bei Abschluss eines Vertrages ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Gibt es beim Versicherten bereits Vorerkrankungen, können die Versicherungen Beitragsaufschläge verlangen oder bestimmte Leistungen ausschließen.

Im ambulanten Bereich erstattet die private Krankenversicherung für Unternehmensberater Kosten , die bei medizinischen Behandlungen entstehen. Dabei richten sich die Erstattungen nach der Gebührenordnung für Ärzte. Hier gibt es in den Tarifstufen verschiedene Modalitäten:

  • das 2,3-fache des Regelsatzes wird erstattet
  • das 3,5-fache des Regelsatzes wird erstattet
  • die PKV leistet Erstattungen über den Höchstsatz hinaus

Ideal sind Tarife, die mindestens bis zum 3,5-fachen des Regelsatzes erstatten. Wer Wert auf Behandlungen durch Privatärzte legt, die Rechnungen stellen, die über den Höchstsatz hinausgehen, sollte sich für eine entsprechende Tarifalternative entscheiden. Damit stellen Unternehmensberater sicher, dass sie eine volle Kostenerstattung erhalten.

Bei einem Krankenhausaufenthalt übernehmen die privaten Versicherungen Kosten, die im Zusammenhang mit der stationären Behandlung entstehen. Privatversicherte Unternehmensberater können durch eine entsprechende Tarifwahl die Leistungen erweitern und auch Behandlungen durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer absichern. Die genauen Leistungen ergeben sich aus der Tarifwahl.

Beim Zahnersatz erhalten Versicherte abhängig vom Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten. Ob die privaten Anbieter auch bei Implantaten Kosten übernehmen, hängt von der Tarifoption ab. Kosten für Inlays, Brücken oder Kronen sind in der Regel durch alle Tarife abgedeckt. Auch die Kosten für eine Zahnbehandlung übernehmen die Anbietern zum größten Teil, oder erstatten bei leistungsstarken Tarifen sogar 100 Prozent der Kosten. Üblicherweise gilt in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss eine Zahnstaffel.

Wichtig bei selbständigen Unternehmensberatern ist die Vereinbarung eines Krankentagegeldes. Damit sichern sich Selbständige für den Krankheitsfall optimal ab. Während Angestellte bei Krankheit eine Lohnfortzahlung erhalten, fällt bei Selbständigen der Verdienst im Krankheitsfall aus. Dafür ist der Einschluss eines Krankentagegeldes in die Gesundheitsvorsorge ausgezeichnet geeignet um den Verdienstausfall abzufedern.