Private Krankenversicherung für Landwirte
Welche Besonderheiten gelten für Landwirte in der sozialen Absicherung?
Landwirte könnten sich als Selbstständige in der privaten Krankenversicherung (PKV) absichern. Sie unterliegen jedoch in einer besonderen Form als Selbstständige und auch als Kleinunternehmer einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Vor diesem Hintergrund können Landwirte nicht vollversichert in die private Krankenversicherung eintreten. Die gesetzliche Regelung wird unabhängig von der Art des Einkommens vorgeschrieben.
Die Versicherungspflicht der Landwirte betrifft nicht nur den Bereich der Krankenversicherung. Alle Leistungen der Sozialversicherung werden auf Basis einer entsprechenden gesetzlichen Regelung verwaltet, sodass die Wahlfreiheit, die anderen Selbstständigen zugestanden wird, für Landwirte nicht gilt.
Nicht nur landwirtschaftliche Unternehmer sind in diese Bestimmung eingeordnet. Auch Kleinunternehmer müssen in der Krankenversicherung für Landwirte abgesichert werden. Die Absicherung in der privaten Krankenversicherung für Landwirte ist entsprechend erschwert, wenn die Einkünfte hauptsächlich einer landwirtschaftlichen Tätigkeit entstammen.
Sonderreglungen zur Hofgröße und zum Verdienst
Landwirte mit großen Höfen und einem hohen Verdienst müssen klar in der Krankenkasse für Landwirte abgesichert sein. Für Kleinunternehmer gilt das dann, wenn ein Großteil ihrer Einnahmen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit stammt und wenn die Größe des Hofes nicht weniger als die Hälfte der Mindest- und Bezugsgrößen für die Versicherungspflicht entspricht.
Ausnahme: Tierzucht und Tiermast
Per gesetzlicher Definition zählen in die Versicherungspflicht für Landwirte nicht diejenigen Produzenten, die ihre Einkünfte rein und ausschließlich aus der Tierzucht und Tiermast erzielen. Sie können sich als Selbstständige unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern und müssen nicht Mitglied einer Pflichtversicherung werden.
Arbeitnehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes
Arbeitnehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes unterliegen nicht zwangsläufig der Versicherungspflicht für Landwirte. Je nach Einkommen ist hier eine gesetzliche Versicherungspflicht, ggf. auch eine private Krankenversicherung möglich.
Das wird dann besonders wichtig, wenn der Landwirt eine GmbH oder ein ähnliches Unternehmen führt – selbst aber Angestellter seines Unternehmens ist. Er ist dann – ja nach Sachlage – ggf. von der Versicherungspflicht für Landwirte befreit und darf eine private oder ggf. gesetzliche Krankenversicherung frei wählen.
Wie können Landwirte ihre Krankenversicherung realisieren?
Auf gesetzlicher Grundlage unterliegen Landwirte einer sozialen Versicherungspflicht. Die Versicherungspflicht wird von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse LKK realisiert. Sie trägt die Sozialversicherungsleistungen für Landwirte. Alternative Bezeichnung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
D.h., es wird über den Träger der LKK nicht nur die Krankenversicherung für Landwirte realisiert, sondern auch Leistungen aus der Unfallversicherung und der Sozialversicherung werden umgesetzt.
Landwirtschaftliche Krankenkasse als gesetzliche Kasse
Der LKK ist im Aufbau und bei der Bestimmung des Leistungskatalogs den gesetzlichen Kassen angeglichen.
Sie übernimmt:
- medizinisch indizierte Behandlungskosten bei ambulanter Versorgung
- Facharztkosten nach Überweisung und für bestimmte Fachärzte in der Erstbehandlung
- Unterbringungskosten und Behandlungskosten im Krankenhaus nach gesetzlichem Maßnahmenkatalog
- Zahnarztkosten für Behandlungen
- Zahnersatz nach gesetzlicher Regelung in der Grundversorgung, in der Regel anteilig mit Zuzahlungsbeteiligung des versicherten Landwirts
- Kosten für Familienangehörige nach Katalog, wenn sie auf Grund der jeweiligen Bedingungen familienversichert sind
- Kosten für Heil- und Hilfsmittel, meist nur anteilig und nach Leistungskatalog
Können sich Landwirte in der privaten Krankenversicherung absichern?
Vor dem Hintergrund der bestehenden Versicherungspflicht für Landwirte besteht aktuell keine Möglichkeit, die Krankenvollversicherung über eine PKV abzudecken. Ist Kern der landwirtschaftlichen Tätigkeit jedoch ausschließlich die Tierzucht oder die Tiermast und wird im Betrieb keinerlei Bodenbearbeitung durchgeführt, gilt die Versicherungspflicht nicht grundsätzlich.
Hier ist für Selbstständige ggf. eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung möglich. Für Angestellte ist diese Absicherung regulär abhängig vom Einkommen. Hier gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für Angestellte und Arbeitnehmer.
Welche Sonderleistungen können Landwirte in der privaten Krankenversicherung absichern?
Wie andere gesetzlich Krankenversicherte, können auch Landwirte in einer privaten Krankenversicherung Zusatzleistungen vereinbaren. Diese Krankenzusatzversicherungen werden nach Leistungsumfang bestimmt und abgeschlossen. Danach richtet sich auch der Beitrag.
Die PKV stellt für den Bereich der Zusatzversicherung ein umfangreiches Spektrum zur Verfügung. Hier können, analog zur Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung, die jeweiligen medizinischen Bereiche entweder als Gesamtheit mit zusätzlichen Leistungen versichert werden, oder einzelne Behandlungsformen werden mit Sonderleistungen ausgestattet. Die Wahl obliegt dem Landwirt.
Risikozentrierte Zusatzabsicherung
In der Regel richtet sich die Auswahl der Sonderleistungen nach den individuell jeweils nötigen Anforderungen. Junge Landwirte wollen in der Regel weniger zusätzliche Leistungen versichern als ältere.
Im Mittelpunkt steht meist die eigene Einschätzung der Risiken. Die grundlegende Versorgung durch die Krankenkasse der Landwirte wird durch die Zusatzversicherung ergänzt. Das kann gezielt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Versorgung erfolgen.
Versichert werden bspw.
- Facharztleistungen
- erweiterte Zuzahlung durch die Krankenversicherung zu Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln
- Reha- und Kur-Unterstützung
- Krankentagegeld bei Verdienstausfall
- Sonderleistungen im Krankenhaus
- Zuzahlungsergänzungen für Zahnersatz oder Zahnarztbehandlungen
Kostenfaktor in der privaten Krankenversicherung
Die Zusatzleistungen der privaten Krankenversicherung für Landwirte können neben dem Leistungsumfang vor allem vor dem Hintergrund der anfallenden Kosten besser als die Beiträge für die Pflichtversicherung kalkuliert werden. Da das versicherte Leistungsspektrum entscheidet, wie hoch der Beitrag ausfällt, kann hier die Waage zwischen notwendiger Absicherung und den Beiträgen, die darin investiert werden sollen, selbst austariert werden.
Im Vergleich der Zusatzversicherung für Landwirte werden die Versicherungsunternehmen der PKV mit ihren Angeboten in der Zusatzversicherung gegenübergestellt. Die Beiträge variieren teils stark. Der Vergleich vor Abschluss einer Zusatzversicherung wird in diesem Zusammenhang dringend empfohlen.